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FG Köln, 08.10.2009 - 10 K 3794/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des Bestehens des Entgelts in Teilnahmegebühren für die Steuerfreiheit von durch gemeinnützige Vereine durchgeführte sportliche Veranstaltungen
- Judicialis
UStG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 22 Buchst. b
Zur Frage der Möglichkeit des Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Gymnastikhalle durch einen gemeinnützigen Verein - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer - Zur Frage der Möglichkeit des Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Gymnastikhalle durch einen gemeinnützigen Verein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Gymnastikhalle
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Papierfundstellen
- EFG 2010, 367
- SpuRt 2010, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.04.2006 - V R 53/04
Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins
Auszug aus FG Köln, 08.10.2009 - 10 K 3794/06
Der Kläger begründet diese Klage damit, dass entsprechend der Entscheidung des BFH zu Tanzkursen bzw. Tanzveranstaltungen (Urteil vom 27.04.2006 V R 53/04, BFHE 213, 256) auch die hier angebotenen Kurse überwiegend keine Sportveranstaltungen darstellten. - BFH, 20.11.2008 - V B 264/07
Zum Begriff der sportlichen Veranstaltung
Auszug aus FG Köln, 08.10.2009 - 10 K 3794/06
Dabei gilt die Auslegung des Begriffs der sportlichen Veranstaltung für alle Sportvereine; eine gesonderte Entscheidung für die unterschiedlichen Arten von Sportvereinen ist nicht erforderlich (siehe insgesamt zum Vorstehenden BFH-Beschluss vom 20. November 2008 V B 264/07, BFH/NF 2009, 430). - BFH, 17.02.2000 - I R 108/98
Förderung des Skatspiels gemeinnützig?
Auszug aus FG Köln, 08.10.2009 - 10 K 3794/06
Voraussetzung sei eine über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet sei (Hinweis auf BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997, veröffentlicht in BStBl. 1998, 9 und vom 17. Februar 2000, veröffentlicht in BFH/NV 2000, 1071).