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   FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18 K, G, F   

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FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18 K, G, F (https://dejure.org/2020,3370)
FG Münster, Entscheidung vom 16.01.2020 - 10 K 3930/18 K, G, F (https://dejure.org/2020,3370)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 10 K 3930/18 K, G, F (https://dejure.org/2020,3370)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Körperschaftsteuer - Zur Behandlung eines von einer UG an ihre Geschäftsführerin, der Tante der Alleingesellschafterin, gezahltes Beraterhonorar als verdeckte Gewinnausschüttung

  • nrw.de PDF
  • IWW

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Tante kann nahestehende Person sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tante kann nahestehende Person sein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Tante kann nahestehende Person sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Tante eines Gesellschafters kann nahestehende Person sein

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Beraterhonorar an die Tante unüblich?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tante kann nahestehende Person sein - Beraterhonorar für Tante als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - VgA an die Tante der Alleingesellschafterin

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04

    VGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist i.d.R. anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722) einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (st. Rspr. des BFH, vgl. z.B. Urteil 16.3.1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).

    Ebenfalls von der verdeckten Gewinnausschüttung erfasst wird eine hierauf entfallende Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2005 VIII R 70/04, BFH/NV 2006, 722), vorliegend i.H.v. 11.400,00 EUR.

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Demnach sind Vereinbarungen mit dem Geschäftsführer über Vergütungen vor Erbringung der damit abzugeltenden Leistung und nicht erst vor Zahlung der Vergütung abzuschließen (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl. II 1992, 434).

    Zur Verhinderung von Gewinnmanipulationen erscheint es nach Auffassung des BFH in diesem Fall nicht zwingend geboten, die in dem Gesellschafterbeschluss verkörperten Vereinbarungen in weiteren vertraglichen Urkunden "nach außen" erkennbar werden zu lassen, da von diesem Akt wiederum nur Personen erfahren würden, die ohnehin bereits an dem Gesellschafterbeschluss beteiligt waren (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl. II 1992, 434).

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG (für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 GewStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (st. Rspr. des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 22.2.1989 I R 9/85, BStBl. II 1989, 631; vom 26.4.1989 I R 172/87, BStBl. II 1989, 673; vom 24.10.2018 I R 78/16, BStBl. II 2019, 570).

    Nach st. Rspr. des BFH bedarf es auch bei einer Leistung an eine dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehende Person einer solchen klaren, im Vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung (vgl. BFH-Urteile vom 22.2.1989 I R 9/85, BStBl. II 1989, 631; vom 16.12.1992 I R 2/92, BStBl. II 1993, 455; vom 8.10.2008 I R 61/07, BStBl. II 2011, 62).

  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Der BFH prüft in ständiger Rechtsprechung die Veranlassung von Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter bzw. diesem nahe stehende Personen sowohl an Hand einer klaren, im Vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1993 I R 51/92, BFHE 171, 58, BStBl II 1993, 635 m.w.N.) als auch an Hand eines materiellen Fremdvergleichs (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 51/92

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Der BFH prüft in ständiger Rechtsprechung die Veranlassung von Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter bzw. diesem nahe stehende Personen sowohl an Hand einer klaren, im Vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1993 I R 51/92, BFHE 171, 58, BStBl II 1993, 635 m.w.N.) als auch an Hand eines materiellen Fremdvergleichs (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 90/85

    Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    An einer klaren Vereinbarung fehlt es, wenn zeitgleich zwei sich widersprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, ohne dass zu erkennen ist, welcher von beiden der maßgebende sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 24.5.1989 I R 90/85, BStBl. II 1989, 800).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 96/97

    VGA bei widersprüchlichen Vereinbarungen

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Mehrere voneinander abweichende Fassungen können nur dann klar und eindeutig sein, wenn nach außen deutlich zu erkennen ist, auf welche Fassung es maßgeblich ankommt (BFH-Urteil vom 24.3.1998 I R 96/97, BFH/NV 1998, 1375).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Nach st. Rspr. des BFH bedarf es auch bei einer Leistung an eine dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehende Person einer solchen klaren, im Vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung (vgl. BFH-Urteile vom 22.2.1989 I R 9/85, BStBl. II 1989, 631; vom 16.12.1992 I R 2/92, BStBl. II 1993, 455; vom 8.10.2008 I R 61/07, BStBl. II 2011, 62).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Für den Abschluss und die Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags ist als Annexkompetenz zur organschaftlichen Bestellung bzw. Abberufung des Geschäftsführers gem. § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH-Urteil vom 25.3.1991 II ZR 169/90, NJW 1991, 1680; Karsten Schmidt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., 2014, § 46 Rz. 70).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 3930/18
    Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit)veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG (für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 GewStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (st. Rspr. des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 22.2.1989 I R 9/85, BStBl. II 1989, 631; vom 26.4.1989 I R 172/87, BStBl. II 1989, 673; vom 24.10.2018 I R 78/16, BStBl. II 2019, 570).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 17/89

    Abtretung der Darlehnsforderungen von Gesellschaftern gegen ihre

  • BFH, 24.10.2018 - I R 78/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende

  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

  • BFH, 08.09.2010 - I R 6/09

    § 8a KStG 1999 a. F./n. F. verstößt gegen Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 -

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

  • BFH, 17.01.2018 - I R 74/15

    Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA

  • FG Hamburg, 17.03.1997 - II 147/95

    Anspruch auf Aufhebung eines Körperschaftsteuerbescheides; Einstufung der Zahlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1614/22

    Keine Sonderabschreibung für nicht genehmigungspflichtigen Mietwohnungsneubau

    Tatbestandsvoraussetzung sei jedoch ein vor Baubeginn gestellter Bauantrag (Dornheim, in: Bordewin/Brandt, EStG, 451. Lieferung Stand 3/2023, § 7b EStG Rn. 41; Streck, DStZ 2020, 344 (345 f.)).
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