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   VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10   

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https://dejure.org/2010,43949
VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10 (https://dejure.org/2010,43949)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2010 - 10 K 410/10 (https://dejure.org/2010,43949)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2010 - 10 K 410/10 (https://dejure.org/2010,43949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gebührenbescheid wegen einer Abschleppmaßnahme - hier: Unmöglichkeit der Benutzung eines Behindertenparkplatzes

  • Justiz Hamburg

    Gebührenbescheid wegen einer Abschleppmaßnahme - hier: Unmöglichkeit der Benutzung eines Behindertenparkplatzes

  • verkehrslexikon.de

    Zum kostenpflichtigen Abstellen bei Blockierung eines Behindertenparkplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.04.1992 - 2 B 90.1348

    Beseitigungsanordnung gegen Eigentümer, der nicht Bauherr ist?

    Auszug aus VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
    Auf der Primärebene der tatsächlichen Gefahrenabwehr ist auch dann, wenn zwei Störer unabhängig voneinander die Gefahr verursacht haben ohne dabei bewusst zusammengewirkt haben, jeder der Störer als für den gesamten Gefahrenzustand verantwortlich anzusehen (vgl. VGH München, Urt. v. 22.4.1992, NJW 1993, 81; BVerwG, Beschl. v. 10.7.1998, NJW 1998, 3582; Denninger in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage 2007, Abschnitt E, Rn. 121).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
    Es besteht gerade an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein gesteigertes öffentliches Interesse, da die parkbevorrechtigten Personen darauf vertrauen dürfen, dass der gekennzeichnete Parkraum ihnen zur Verfügung steht (vgl. VGH München, Urt. v. 29.1.1996, NJW 1996, 1979; OVG Schleswig, Urt. v. 19.3.2002, NVwZ-RR 2003, 647).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
    Angesichts des auswärtigen Kennzeichens waren Nachforschungen nach dem Verbleib des Fahrers ohnehin grundsätzlich nicht veranlasst (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000, NJW 2001, 168).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Auszug aus VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
    Dies gilt verstärkt für einen Behindertenparkplatz, der einer einzelnen Person zugeteilt ist, da diese Parkplätze üblicherweise in der Nähe der Wohnung oder Arbeitsstätte des Berechtigten liegen und somit an der eigenen Nutzung ein gesteigertes Interesse besteht (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 25.1.2005, NVwZ-RR 2005, 577).
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Auszug aus VG Hamburg, 27.09.2010 - 10 K 410/10
    Die anordnenden Polizisten konnten nicht davon ausgehen, dass unter der Telefonnummer überhaupt jemand, geschweige denn eine Person, die zum Wegfahren des Wagens bereit und umgehend in der Lage gewesen wäre, zu erreichen war (vgl. zu den insoweit geltenden hohen Anforderungen OVG Hamburg, Urt. v. 14.8.2001, NJW 2001, 3647).
  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
    Entscheidend ist, dass das Abstellen des Fahrzeugs nicht im Einklang mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen stand und somit zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs geführt hat (vgl. OVG Münster vom 14.6.2000 NZV 2001, 94/95; VG Hamburg vom 27.9.2010 Az. 10 K 410/10 RdNrn. 28 -juris-).
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