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   FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05   

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https://dejure.org/2006,6587
FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05 (https://dejure.org/2006,6587)
FG Köln, Entscheidung vom 30.03.2006 - 10 K 4387/05 (https://dejure.org/2006,6587)
FG Köln, Entscheidung vom 30. März 2006 - 10 K 4387/05 (https://dejure.org/2006,6587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 § 52 Abs. 39
    Spekulationsfrist bei Entnahmen

  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 § 52 Abs. 39
    Spekulationsfrist bei Entnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Einkünfte: - Spekulationsfrist bei Entnahmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein anschaffungsähnlicher Vorgang bei Entnahmen vor dem 1. 1. 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der Spekulationsfrist bei Entnahmen von Grundstücken; Geltung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Entnahmen von Grundstücken ; Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1651
  • EFG 2006, 966
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00

    Spekulationsgeschäft; Entnahme; Anschaffung; Rückwirkung; StEntlG 1999/2000/2002;

    Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
    Sie verwiesen hierzu auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E.

    Dies gilt umso mehr, weil der Beklagte im Bescheid vom 28.04.2005 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E, für eine Einzelfallentscheidung hält und die Finanzverwaltung im Übrigen an ihrem Standpunkt über die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 S. 2 EStG festhält.

    aa) Das FG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2001 9 K 7766/00 E die Anwendung auf vor dem 01.01.1999 liegende Entnahmen abgelehnt (EFG 2002, 464; s. auch Korn/ Carlé , EStG, 25. EL, August 2005, § 23 Rn. 61).

  • BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U

    Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen

    Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
    Der Begriff "Anschaffung" erfordert den Übergang des Wirtschaftsguts von einer Person auf eine andere, und nicht nur den Wechsel zwischen verschiedenen Vermögenssphären desselben Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 23.04.1965 VI 34/62 U, BStBl III 1965, 477).

    Entnahmen, die vor dem 01.01.1999 getätigt wurden, galten im Hinblick auf eine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG in Übereinstimmung mit dem Wortlaut nicht als Anschaffung (vgl. BFH vom 23.04.1965, aaO.).

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02

    BA-Abzug: Zuwendungen an nicht rechtsfähige Unterstützungskasse

    Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
    Im Verfahren IV R 8/02 ist es auf Grund der außergerichtlichen Erledigung nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung gekommen (Beschluss vom 13.05.2004, n.v.; vgl. Hornig, DStR 2005, 857, 859).
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06

    Rückwirkung; Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Die Untätigkeitsklage der Kläger hatte Erfolg: Das Finanzgericht --FG-- (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 966) vertrat die Auffassung, die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelte nicht für Entnahmen, die wie hier vor dem 1. Januar 1999 erfolgt seien.
  • FG Düsseldorf, 09.05.2006 - 9 K 4629/05

    Spekulationsgeschäft; Grundstücksentnahme; Anschaffungsfiktion;

    Gegen die erstinstanzliche gleich lautende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 6. Dezember 2005 2 K 3452/05, EFG 2006, 671; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. März 2006 10 K 4387/05) ist das Revisionsverfahren IX R 5/06 beim BFH anhängig.
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