Rechtsprechung
FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 § 52 Abs. 39
Spekulationsfrist bei Entnahmen - rechtsportal.de
EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 § 52 Abs. 39
Spekulationsfrist bei Entnahmen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung der Einkünfte: - Spekulationsfrist bei Entnahmen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein anschaffungsähnlicher Vorgang bei Entnahmen vor dem 1. 1. 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Spekulationsfrist bei Entnahmen von Grundstücken; Geltung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Entnahmen von Grundstücken ; Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen als ...
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
- BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 1651
- EFG 2006, 966
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00
Spekulationsgeschäft; Entnahme; Anschaffung; Rückwirkung; StEntlG 1999/2000/2002; …
Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
Sie verwiesen hierzu auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E.Dies gilt umso mehr, weil der Beklagte im Bescheid vom 28.04.2005 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 19.12.2001, Az. 9 K 7766/00 E, für eine Einzelfallentscheidung hält und die Finanzverwaltung im Übrigen an ihrem Standpunkt über die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 S. 2 EStG festhält.
aa) Das FG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2001 9 K 7766/00 E die Anwendung auf vor dem 01.01.1999 liegende Entnahmen abgelehnt (EFG 2002, 464;… s. auch Korn/ Carlé , EStG, 25. EL, August 2005, § 23 Rn. 61).
- BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U
Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen …
Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
Der Begriff "Anschaffung" erfordert den Übergang des Wirtschaftsguts von einer Person auf eine andere, und nicht nur den Wechsel zwischen verschiedenen Vermögenssphären desselben Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 23.04.1965 VI 34/62 U, BStBl III 1965, 477).Entnahmen, die vor dem 01.01.1999 getätigt wurden, galten im Hinblick auf eine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG in Übereinstimmung mit dem Wortlaut nicht als Anschaffung (vgl. BFH vom 23.04.1965, aaO.).
- BFH, 25.03.2004 - IV R 8/02
BA-Abzug: Zuwendungen an nicht rechtsfähige Unterstützungskasse
Auszug aus FG Köln, 30.03.2006 - 10 K 4387/05
Im Verfahren IV R 8/02 ist es auf Grund der außergerichtlichen Erledigung nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung gekommen (Beschluss vom 13.05.2004, n.v.; vgl. Hornig, DStR 2005, 857, 859).
- BFH, 18.10.2006 - IX R 27/06
Rückwirkung; Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG
Die Untätigkeitsklage der Kläger hatte Erfolg: Das Finanzgericht --FG-- (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 966) vertrat die Auffassung, die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gelte nicht für Entnahmen, die wie hier vor dem 1. Januar 1999 erfolgt seien. - FG Düsseldorf, 09.05.2006 - 9 K 4629/05
Spekulationsgeschäft; Grundstücksentnahme; Anschaffungsfiktion; …
Gegen die erstinstanzliche gleich lautende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 6. Dezember 2005 2 K 3452/05, EFG 2006, 671; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. März 2006 10 K 4387/05) ist das Revisionsverfahren IX R 5/06 beim BFH anhängig.