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   VG Düsseldorf, 03.08.2011 - 10 K 473/09   

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https://dejure.org/2011,5607
VG Düsseldorf, 03.08.2011 - 10 K 473/09 (https://dejure.org/2011,5607)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2011 - 10 K 473/09 (https://dejure.org/2011,5607)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2011 - 10 K 473/09 (https://dejure.org/2011,5607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitsplätze gewerbliche Interessen oberirdisches Gewässer Verfüllung Verschlechterungsverbot volkswirtschaftliche Bedeutung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WHG a.F. § 25a; WHG a.F. § 25b; WHG a.F. § 25d; WHG n.F. § 30; WHG n.F. § 31
    Arbeitsplätze gewerbliche Interessen oberirdisches Gewässer Verfüllung Verschlechterungsverbot volkswirtschaftliche Bedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der teilweisen Aufhebung eines oberirdischen Gewässers bei allenfalls volkswirtschaftlicher Bedeutung durch gewerbliche Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen Tweestrom Kleve aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfüllung eines Rheinarms

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Verfüllung des Altrheinarms in Kleve

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 938
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Düsseldorf, 03.08.2011 - 10 K 473/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2000, Rdnrn. 44, 298 ff.; H. Johlen, WiVerw 2000, 35, 43.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Der Kläger geht unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. August 2011 - 10 K 473/09 - (NVwZ-RR 2011, 938) davon aus, dass jede (teilweise) Beseitigung eines Oberflächengewässers eine nachteilige, nicht nur vorübergehende Veränderung seines ökologischen und chemischen Zustands im Sinne des § 27 WHG darstellt, die deshalb nur planfeststellungsfähig ist, wenn eine Ausnahme gem. § 31 Abs. 2 WHG erteilt worden ist.
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