Rechtsprechung
   VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14423
VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20.TR (https://dejure.org/2020,14423)
VG Trier, Entscheidung vom 28.05.2020 - 10 K 488/20.TR (https://dejure.org/2020,14423)
VG Trier, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 10 K 488/20.TR (https://dejure.org/2020,14423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rundfunkbeitrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkbeitrag trotz fehlendem Fernseher

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag im Privathaushalt auch ohne Endgeräte rechtmäßig

Papierfundstellen

  • afp 2020, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Durch Beiträge sollen diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt werden, die von dieser - jedenfalls potentiell - einen Nutzen haben (vgl. BVerfGE 38, 281, 311; 137, 1, 18 Rn. 43).

    Der Gedanke der Gegenleistung, also des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten, ist der den Beitrag in im abgabenrechtlichen Sinne bestimmende Gesichtspunkt (vgl. BVerfGE 38, 281, 298; 137, 1, 18 Rn. 43).

    Die Abgabe dient vielmehr der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird damit für einen besonderen Finanzbedarf erhoben (vgl. BVerfGE 110, 370, 384; 137, 1, 19 Rn. 44).

    ...[65] b) Aus dem Gleichheitssatz folgt für das Abgabenrecht der Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. für nichtsteuerliche Abgaben BVerfGE 124, 235, 244; 132, 334, 349; 137, 1, 20 Rn. 48; für Steuern BVerfGE 138, 136, 181 Rn. 123; 139, 1, 13 Rn. 40; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. -., www.bverfg.de , Rn. 96).

    [66] Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG daher, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll (vgl. BVerfGE 137, 1, 21 Rn. 51).

    Die Erhebung von Beiträgen erfordert hinreichende sachliche Gründe, welche eine individuell konkrete Zurechnung des mit dem Beitrag belasteten Vorteils zum Kreis der Belasteten rechtfertigen (vgl- BVerfGE 137, 1 22 Rn. 52).

    Denn wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Leistung: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312, 317; 137, 1,22 Rn. 52).

    Die individuell konkrete Zurechenbarkeit lässt sich insbesondere aus der rechtlichen oder tatsächlichen Sachherrschaft oder -nähe und der damit verbundenen Möglichkeit herleiten, aus der Sache konkrete Vorteile oder Nutzen zu ziehen (vgl. BVerfGE 137, 1,22 Rn. 52).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    [60] Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118, 158; 74, 297, 324 f.; 83, 238, 297; 87, 181, 199; 90, 60, 90) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (vgl. Waldhoff, AfP 2011, 1, 2), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.

    Weiterhin soll im privaten Bereich ein zur Befreiung führender besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV vorliegen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich ist, Rundfunk zu empfangen (vgl. BW LT-Dr. 15/197, S. 41), wenn also die Möglichkeit zur Nutzung objektiv ausgeschlossen ist; dementsprechend sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 RB StVO taubblinde Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit... Schließlich handelte es sich bereits bei der früheren Rundfunkgebühr um eine gegenleistungsbezogene Abgabe und nicht um eine Steuer (vgl. BVerfGE 90, 60, 91, 106; BVerfGK 20, 37, 41).

    So muss auch der Beklagte vielmehr die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnehmen und wiedergeben, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2015 - 7 BV 14.1707 -, juris).

  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Zwar hat das Landgericht Tübingen jüngst in dem im Rahmen eines zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahrens ergangenen Beschluss vom 16.09.2016 (Az.: 5 T 232/16, juris) u.a. die Rechtsauffassung vertreten, dass dem Beklagten insgesamt die Behördeneigenschaft fehlt.

    Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen erfüllt der Beklagte bei der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge auch ohne weiteres den allgemeinen Behördenbegriff, welchen das Landgericht Tübingen in seiner Entscheidung vom 16.09.2016 (a.a.O. Rdnr. 28, allerdings zum Begriff der Vollstreckungsbehörde) maßgeblich herangezogen hat.

    Weiter ist festzustellen, dass die dieser Auffassung widersprechende Rechtsprechung des LG Tübingen seitens des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung aufgehoben wird (siehe etwa LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14, aufgehoben vom BGH mit Beschluss vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14; LG Tübingen, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 5 T 296/14, aufgehoben vom BGH mit Beschluss vom 21. Oktober 2015 - I ZB 6/15; LG Tübingen, Beschluss vom 16. September 2016 - 5 T 232/16, aufgehoben vom BGH mit Beschluss vom 4. Juni 2017 - I ZB 87/16).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Der Umstand, dass die Tätig keit des Beklagten als Rundfunkanstalt insgesamt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.07.1971 - 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 -, juris Rdnr. 37 und 38 m.w.N.) eine "Aufgabe der öffentlichen Verwaltung" darstellt, hat hierfür - nur, aber immerhin - indizielle Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 03.08.1989 - 3 C 52.87 -, juris Rdnr. 25ff; BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91 -, juris Rdnr. 10).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im 2. Rundfunkurteil (Beschluss vom 27.07.1971 - 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 - juris Rdnr. 33ff) im Einzelnen dargelegt, dass der Rundfunk "als Sache der Allgemeinheit" und mithin als "öffentlich-rechtliche Aufgabe" in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder staatlichen Beeinflussung freigehalten werden müsse.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ändert dies aber nichts daran, dass die Rundfunkanstalten bei der Veranstaltung von Rundfunk insgesamt "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" erfüllen, deren Wahrnehmung dem Staat selbst verfassungsrechtlich verwehrt ist (BVerfG, Beschluss vom 27.07.1971, a.a.O. Rdnr. 38).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    ...[65] b) Aus dem Gleichheitssatz folgt für das Abgabenrecht der Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. für nichtsteuerliche Abgaben BVerfGE 124, 235, 244; 132, 334, 349; 137, 1, 20 Rn. 48; für Steuern BVerfGE 138, 136, 181 Rn. 123; 139, 1, 13 Rn. 40; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. -., www.bverfg.de , Rn. 96).

    Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319, 342 f.; 108, 1, 16; 123, 132, 141; 124, 235, 243; 124, 348, 364; st. Rspr.).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Durch Beiträge sollen diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt werden, die von dieser - jedenfalls potentiell - einen Nutzen haben (vgl. BVerfGE 38, 281, 311; 137, 1, 18 Rn. 43).

    Der Gedanke der Gegenleistung, also des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten, ist der den Beitrag in im abgabenrechtlichen Sinne bestimmende Gesichtspunkt (vgl. BVerfGE 38, 281, 298; 137, 1, 18 Rn. 43).

  • VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555

    Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Hingegen gibt es kein subjektiv-öffentliches, einklagbares Recht auf eine bestimmte Berichterstattung in Presse, Rundfunk oder Fernsehen (so auch VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 12. September 2019 - RN 3 K 19.555 -, BeckRS 2019, 27100, sowie VG München, Urteil vom 15. Oktober 2014 - M 6b K 14.1339 -, juris).

    Hierzu hat das VG Regensburg in seinem Gerichtsbescheid vom 12. September 2019 (a.a.O., mit weiteren Nachweisen) u.a. ausgeführt:.

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Die in der Vollstreckung befindlichen Festsetzungsbescheide seien allesamt inhaltlich zu Recht ergangen, da die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, Az.: 1 BvR 1675/16 u.a., bestätigt worden und die Klägerin als Inhaberin einer Privatwohnung gemäß § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - rundfunksbeitragspflichtig sei.

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. - unter anderem Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319, 342 f.; 108, 1, 16; 123, 132, 141; 124, 235, 243; 124, 348, 364; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
    Denn wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Leistung: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312, 317; 137, 1,22 Rn. 52).
  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

  • VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2008 - 2 S 1431/08

    VwVfG BW gilt - auch - nicht für den Bereich des Gebühreneinzugs des Südwestfunks

  • VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09

    Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg

  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für

  • VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.1339

    Rundfunkbeitrag für eine Wohnung

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

  • BGH, 14.06.2017 - I ZB 87/16

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge:

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

  • BGH, 21.10.2015 - I ZB 6/15

    Rundfunkbeitragsrechtliches Vollstreckungsverfahren in Baden-Württemberg: Partei

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

  • LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14

    Fehlerhafte Gläubigerangaben über Rundfunkanstalt bei Vollstreckungsersuchen

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 4 S 3134/94

    Zur Versetzung/Umsetzung: kommunales Krankenhaus als Behörde im Sinne

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht