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   FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02   

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https://dejure.org/2005,16569
FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02 (https://dejure.org/2005,16569)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2005 - 10 K 4994/02 (https://dejure.org/2005,16569)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2005 - 10 K 4994/02 (https://dejure.org/2005,16569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Zinsen auf Grund eines Darlehensvertrages als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung; Durch Novation bewirkte Zinszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehen unter nahen Angehörigen, Novation; Schuldzinsen als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Darlehen unter nahen Angehörigen, Novation - Schuldzinsen als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ist bei Aufwendungen aufgrund eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen von einer Veranlassung durch die Einkunftserzielung grundsätzlich nur auszugehen, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteil vom 09. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 m.w.N.).

    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der geschuldeten Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (BFH in BFH/NV 2002, 334 m.w.N.).

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Lag sie im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (BFH-Urteile vom 06. April 2000 IV R 56/99, BFH/NV 2000, 1191 und vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542 , BStBl II 1984, 480 m.w.N).
  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2004 - 13 K 75/04

    Anerkennung eines zwischen Ehegatten geschlossenen Darlehensvertrags

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob er sich der im vom Klägervertreter zitierten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 24. November 2004 13 K 75/04, DStRE 2005, 248 ) dargestellten Rechtsauffassung anschließen würde.
  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Aus diesen Umständen ergibt sich zur Überzeugung des Senats zum einen, dass es sich nicht um einen Fall handelt, in dem im Sinne des BFH-Urteils vom 24. März 1993 ( X R 55/91, BFHE 171, 191 , BStBl II 1993, 499 ) ein Erfüllungssurrogat als Bestandteil der Gesamtheit aller zum Ausgleich von gegenläufigen Interessen ausgehandelten Vertragsbedingungen vereinbart wurde.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Bei einem zur Herstellung oder Anschaffung einer Immobilie von einem nahen Angehörigen gewährten Darlehen hat der BFH (Urteil vom 04. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53; BStBl II 1991, 838 m.w.N.) diese Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass das Darlehen der Besteuerung dann zugrunde zu legen ist, wenn es bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sowie klar und eindeutig und auch anhand der tatsächlichen Durchführung einwandfrei von einer Unterhaltsgewährung oder verschleierten Schenkung abgrenzbar ist.
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 56/99

    Abfluss von Schuldzinsen

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Lag sie im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (BFH-Urteile vom 06. April 2000 IV R 56/99, BFH/NV 2000, 1191 und vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542 , BStBl II 1984, 480 m.w.N).
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 4994/02
    Zum anderen deuten diese Umstände darauf hin, dass die gewählte Gestaltung nicht (im Sinne des BFH-Urteils vom 07. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825 ) gleichgewichtig im Interesse beider Vertragsparteien, sondern primär und überwiegend im Interesse des Kl lag.
  • FG Düsseldorf, 10.01.2007 - 16 K 2763/05

    Vermietungsverluste in bestimmten Fällen nicht berücksichtigungsfähig

    Zinszahlungen können demgemäß, wie hier, im Wege der Schuldumwandlung (Novation) erfolgen, indem Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass die alte Schuld (Zinsschuld) in eine neue Schuld (Darlehensschuld) umgewandelt wird (BFH Urteil vom 6.3.1997 IV R 47/95, BStBl II 1997, 509: solange Kreditrahmen nicht ausgeschöpft und Bank weitere Kreditierung nicht verweigert; FG München, Urteil vom 28.9.2005 10 K 4994/02, EFG 2006, 102: dort Sonderfall der Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen).
  • BFH, 25.01.2008 - IV B 4/07

    Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen - Stundung der Zinsen -

    Auch wenn man die Auffassung vertritt, dass nicht jede Stundung von Zinsen zwangsläufig zur steuerlichen Nichtanerkennung des Darlehens führt (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 2004 13 K 75/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2005, 248; a.A. Pump/Kurella, Die steuerliche Betriebsprüfung 2001, 239; zweifelnd FG München, Urteil vom 28. September 2005 10 K 4994/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 102), so weist der Streitfall doch Besonderheiten auf, die einzelfallbezogen sind und hinsichtlich derer ein Interesse der Allgemeinheit an ihrer steuerlichen Beurteilung nicht dargelegt ist.
  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 16 K 2763/05

    Einkunftserzielungsabsicht; Grundstücksvermietung; Typisierende Annahme;

    Zinszahlungen können demgemäß, wie hier, im Wege der Schuldumwandlung (Novation) erfolgen, indem Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass die alte Schuld (Zinsschuld) in eine neue Schuld (Darlehensschuld) umgewandelt wird (BFH Urteil vom 6.3.1997 IV R 47/95, BStBl II 1997, 509 : solange Kreditrahmen nicht ausgeschöpft und Bank weitere Kreditierung nicht verweigert; FG München, Urteil vom 28.9.2005 10 K 4994/02, EFG 2006, 102 : dort Sonderfall der Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen).
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