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   VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13   

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VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13 (https://dejure.org/2014,32741)
VG Köln, Entscheidung vom 24.09.2014 - 10 K 7663/13 (https://dejure.org/2014,32741)
VG Köln, Entscheidung vom 24. September 2014 - 10 K 7663/13 (https://dejure.org/2014,32741)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13
    Soweit über den schülerfahrkostenrechtlichen Rahmen hinausgehende Kosten anfallen, kann der Beförderungsbedarf grundsätzlich - ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen im vorliegenden Verfahren zu überprüfen wären - bei dem zuständigen Träger der Sozialleistungen als Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (Hilfen zu einer angemessen Schulbildung) geltend gemacht werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05 -, juris (hier zu den Personalkosten für eine Begleitperson) mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198 (Kosten der Beförderung eines behinderten Schülers zur Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff. BSHG a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 19 A 4243/95
    Auszug aus VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13
    Denn der Gesetzgeber hat in § 97 Abs. 4 Nr. 3 SchulG zugleich den Verordnungsgeber ermächtigt, die Schülerfahrkosten auf einen Höchstbetrag zu begrenzen, was u.a. durch die grundsätzlich alle Kosten für die Beförderung in einem Privatfahrzeug abdeckende Wegstreckenentschädigung nach § 16 Abs. 1 SchfkVO geschehen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 30.01.1997 - 19 A 4243/95 -, juris, Rn. 17, zu der seinerzeit geltenden (insoweit wortgleichen) Regelung des § 7 Schulfinanzgesetz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    Auszug aus VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13
    Soweit über den schülerfahrkostenrechtlichen Rahmen hinausgehende Kosten anfallen, kann der Beförderungsbedarf grundsätzlich - ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen im vorliegenden Verfahren zu überprüfen wären - bei dem zuständigen Träger der Sozialleistungen als Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (Hilfen zu einer angemessen Schulbildung) geltend gemacht werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05 -, juris (hier zu den Personalkosten für eine Begleitperson) mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198 (Kosten der Beförderung eines behinderten Schülers zur Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff. BSHG a.F.).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 12 K 4571/10

    Klage auf Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten abgewiesen

    Auszug aus VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13
    vgl. Urteil der Kammer vom 19.03.2014- 3120/13 - ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2010 - 12 K 4571/10 -, juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Ist nach dem Schülerfahrkostenrecht eine volle Übernahme der Beförderungskosten ausgeschlossen, hindert dies jedoch nicht die Geltendmachung im Rahmen der Eingliederungshilfe (so auch schon OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 1997 - 19 A 4243/95 - ; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 24. September 2014 - 10 K 7663/13 - 10 K 7663/13 - ).
  • VG Arnsberg, 16.09.2022 - 12 K 1438/20
    vgl. VG Köln, Urteil vom 24. September 2014 - 10 K 7663/13 -, juris, Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 20 K 7411/12 -, juris, Rn. 21.

    Auch dafür, dass die Eltern des Klägers zu 1. aus finanziellen Gründen ohne Übernahme der Taxikosten objektiv nicht in der Lage gewesen sein sollten, den Kläger zu 1. zur Schule zu bringen, vgl. zur Relevanz der finanziellen Leistungsfähigkeit der zur Beförderung verpflichteten Eltern bei der Prüfung eines Anspruchs nach § 16 Abs. 2 SchfkVO NRW u.a. VG Köln, Urteil vom 24. September 2014 - 10 K 7663/13 -, juris, Rn. 15 ff. und VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 20 K 7411/12 -, juris, Rn. 28.

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