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   FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16   

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https://dejure.org/2017,38752
FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16 (https://dejure.org/2017,38752)
FG Köln, Entscheidung vom 29.06.2017 - 10 K 771/16 (https://dejure.org/2017,38752)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 10 K 771/16 (https://dejure.org/2017,38752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften/Doppelbesteuerungsabkommen - Verdeckte Gewinnausschüttung, Verzinsung Gesellschafterdarlehen, Rückhalt im Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes bei unterschiedlicher Fremdfinanzierung

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unbeachtlichkeit des sog. Rückhalts im Konzern für die Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1812
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Das BFH-Urteil vom 21.12.1994 - I R 65/94 könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden: Anders als im entschiedenen Fall gebe es vorliegend eine Fremdmittelaufnahme bei Banken.

    Der BFH habe im Urteil vom 21.12.1994 - I R 65/94 (BFHE 176, 571) entschieden, dass es mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sei, dass bei einer Darlehensgewährung im Konzern keine Sicherheiten vereinbart werden, weil die Konzernbeziehung ("Rückhalt") für sich gesehen eine ausreichende Sicherheit darstellt.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.12.1994, I R 65/94 und vom 29.10.1997, I R 24/97 ) sei es mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar, dass bei einer Darlehensgewährung im Konzern keine Sicherheiten vereinbart werden, weil die Konzernbeziehung (Rückhalt) für sich gesehen eine ausreichende Sicherheit darstellt.

  • FG Münster, 07.12.2016 - 13 K 4037/13

    Verminderung der zugerechneten verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA);

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Art. 6 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 16. Juni 1959 - DBA-Niederlande -, der im Streitjahr 2012 noch galt, sperrt die Anwendung der Rechtsfigur der verdeckten Gewinnausschüttung im Streitfall nicht (davon geht auch das FG Münster in seinem Urteil vom 7.12.2016 - 13 K 4037/13 K, F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 334, BFH - Az.: I R 4/17 inzidenter aus; a.A. Engers/Stevens in Wassermeyer, DBA, DBA-Niederlande, Art. 9 Rz. 7 [Stand: Juli 2016]).
  • BFH, 18.05.2021 - I R 4/17

    Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Art. 6 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 16. Juni 1959 - DBA-Niederlande -, der im Streitjahr 2012 noch galt, sperrt die Anwendung der Rechtsfigur der verdeckten Gewinnausschüttung im Streitfall nicht (davon geht auch das FG Münster in seinem Urteil vom 7.12.2016 - 13 K 4037/13 K, F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 334, BFH - Az.: I R 4/17 inzidenter aus; a.A. Engers/Stevens in Wassermeyer, DBA, DBA-Niederlande, Art. 9 Rz. 7 [Stand: Juli 2016]).
  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, vom 9. November 2005  I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, BFH-Beschluss vom 17. März 2010  I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 25. Mai 2004  VIII R 4/01, BFHE 207, 103, BFH/NV 2005, 105, DStR 2004, 2143).
  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.10.2012 - I R 75/11 (BStBl II 2013, 1046) entschieden, dass der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm"s length" bei verbundenen Unternehmen lediglich eine Sperrwirkung gegenüber den so genannten Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG unterworfen sind, entfaltet.
  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Mit Urteil vom 24. Juni 2015 - I R 29/14 habe der Bundesfinanzhof seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass es für die Anerkennung eines Darlehensverhältnisses dem Grunde nach zwischen verbundenen Unternehmen nicht zwingend erforderlich sein müsse, dass Sicherheiten durch den Darlehensnehmer gestellt werden müssen.
  • FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 1172/12

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Voraussetzungen für Teilwertabschreibung auf

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    b) Für die Höhe des fremdüblichen Zinssatzes spielt die Rechtsfigur des sog. Rückhalts im Konzern zumindest bei Darlehensgewährungen von der Mutteran die Tochtergesellschaft keine Rolle (s. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 8.5.2013 - 10 K 1172/12, Rz. 37, juris), so dass diese Rechtsfigur bei der Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes außen vor bleiben müssen.
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, vom 9. November 2005  I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, BFH-Beschluss vom 17. März 2010  I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 25. Mai 2004  VIII R 4/01, BFHE 207, 103, BFH/NV 2005, 105, DStR 2004, 2143).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 10/04

    GmbH-Geschäftsführer: Umsatztantieme als vGA

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2009 - I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, HFR 2010, 169, vom 6. April 2005  I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058).
  • BFH, 04.03.2009 - I R 45/08

    VGA und andere Ausschüttung bei Versorgungszahlungen - Berichtigung nach § 129

    Auszug aus FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2009 - I R 45/08, BFH/NV 2010, 244, HFR 2010, 169, vom 6. April 2005  I R 10/04, BFH/NV 2005, 2058).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 18.05.2021 - I R 62/17

    Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29.06.2017 - 10 K 771/16 aufgehoben.

    Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 29.06.2017 - 10 K 771/16, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1812).

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