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   FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 942/05 E   

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https://dejure.org/2007,15032
FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 942/05 E (https://dejure.org/2007,15032)
FG Münster, Entscheidung vom 14.03.2007 - 10 K 942/05 E (https://dejure.org/2007,15032)
FG Münster, Entscheidung vom 14. März 2007 - 10 K 942/05 E (https://dejure.org/2007,15032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Bemessungsgrundlage um Sparerfreibeträge bei einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG); Voraussetzungen für eine strafbefreiende Erklärung einer Steuerverkürzung

  • Judicialis

    StraBEG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; StraBEG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2
    Strafbefreiungserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerstrafrecht - Strafbefreiungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/17

    Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der

    10 K 942/05 E.
  • FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07

    Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von

    Dieser Beurteilung entspricht es auch, dass zu dem pauschalen Abzug von 40 v. H. der Einnahmen nicht zusätzlich ein persönlicher Freibetrag wie der Sparerfreibetrag des § 20 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.03.2007, 10 K 942/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1376).
  • FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG; Begriff der

    Zwar verwendet das EStG den Begriff der "einkommensteuerpflichtigen Einnahmen" nicht; aus dem Vergleich mit § 3 EStG, der die steuerfreien Einnahmen aufzählt, ergibt sich indes, dass steuerpflichtige Einnahmen in diesem Sinne alle Einnahmen sind, die nicht unter die Steuerfreiheit fallen (vgl. auch FG Münster vom 14.3. 2007 10 K 942/05 E EFG 2007, 1376).
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