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   FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06   

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https://dejure.org/2010,2333
FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06 (https://dejure.org/2010,2333)
FG Köln, Entscheidung vom 09.09.2010 - 10 K 944/06 (https://dejure.org/2010,2333)
FG Köln, Entscheidung vom 09. September 2010 - 10 K 944/06 (https://dejure.org/2010,2333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Räumlichkeiten in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Räumlichkeiten in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für ein Büro bei den Vermietungseinkünften

  • datenbank.nwb.de

    Werbungskosten: - Aufwendungen für ein Büro bei den Vermietungseinkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerhäusliches Arbeitszimmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Volle Abzugsfähigkeit eines "außerhäuslichen" Arbeitszimmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Büroräume abzugsfähig? - Zur Abgrenzung von häuslichem und außerhäuslichem Arbeitszimmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Abzugsbeschränkung für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.10.2010)

    Arbeitszimmer ist voll abzugsfähig

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 136
  • EFG 2011, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
    Der Bundesfinanzhof hat zwar entschieden, dass sich ein "häusliches" Arbeitszimmer auch in einem Anbau zum Wohnhaus befinden kann, dass nicht direkt vom Wohnhaus aus zugänglich ist (Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00, BStBl II 2003, 350).

    Der Senat lässt gem. § 115 Abs. 2 FGO die Revision zu, und zwar sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen evtl. Abweichung von dem BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00.

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
    Darüber hinaus wird solch ein Raum regelmäßig mit Bücher- und Aktenschränken bzw. Regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbel" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen bzw. Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet (vgl. z. B. Bundesfinanzhof - BFH-, Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 185, 186; Schmidt/Heinicke, EStG 29. Auflage 2010 § 4, Rz. 591 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 839/04

    Kosten für Arbeitszimmer im eigenen Mehrfamilienhaus unbeschränkt steuerlich

    Auszug aus FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, das heißt einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (vgl. zusammenfassend Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 2007 10 K 839/04 mit Rechtsprechungsnachweisen, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 205).
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 10 K 3583/08

    Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem

    Auszug aus FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
    Voraussetzung dafür ist, dass die für berufliche Zwecke genutzten Räumlichkeiten aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe mit den privaten Räumen des Steuerpflichtigen als gemeinsame Wohneinheit verbunden sind (Finanzgericht Baden Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2009 10 K 3583/08, EFG 2010, 1114 mit Anmerkung Hoffmann, BFH-Aktenzeichen: VIII R 7/10).
  • BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten

    Auszug aus FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
    Voraussetzung dafür ist, dass die für berufliche Zwecke genutzten Räumlichkeiten aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe mit den privaten Räumen des Steuerpflichtigen als gemeinsame Wohneinheit verbunden sind (Finanzgericht Baden Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2009 10 K 3583/08, EFG 2010, 1114 mit Anmerkung Hoffmann, BFH-Aktenzeichen: VIII R 7/10).
  • BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger die steuermindernde Berücksichtigung der vollen Bürokosten als Werbungskosten begehrten, mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 316 veröffentlichten Urteil statt.

    Das FA beantragt, das angefochtene Urteil des FG vom 9. September 2010  10 K 944/06 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12

    Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:

    Im vom Kläger zitierten Urteil des FG Köln vom 09.09.2010, 10 K 944/06, EFG 2011, S. 316 wurden dagegen mehr als 50 Mietverhältnisse in einem "außerhäuslichen" Arbeitszimmer verwaltet, das nicht unter die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S.1 EStG fällt (BFH, Urteil vom 20.06.2012, IX R 56/10, BFH/NV 212, 1776).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2011 - 11 K 2591/09

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des FG Köln vom 9. September 2010 (10 K 944/06, EFG 2011, 316, nicht rechtskräftig) sei von einem außerhäuslichen Arbeitszimmer auszugehen.

    Einmal wöchentliche Besuche sollen regelmäßig nicht ausreichen, um die Räume als außerhäusliches Büro einordnen zu können (Urteil des FG Köln vom 9. September 2010 10 K 944/06, EFG 2011, 316, Rev. unter IX R 56/10).

  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1519/15

    Vermietungseinkünfte bei 70 Objekten und auswärtiger Übernachtung

    Nach dem Finanzgericht Köln (Urteil vom 9. September 2010 10 K 944/06, EFG 2011, 136) fällt ein außerhäusliches Arbeitszimmer bei mehr als 50 Mietverhältnissen nicht unter die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 6b S.1 EStG.
  • FG München, 09.12.2014 - 15 K 2153/12

    (Zum Mittelpunkt einer Vermietungstätigkeit bei umfangreichem Grundbesitz -

    Nach dem Finanzgericht Köln (Urteil vom 9. September 2010 10 K 944/06, EFG 2011, 136) fällt ein außerhäusliches Arbeitszimmer bei mehr als 50 Mietverhältnissen nicht unter die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 6b S.1 EStG.
  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11

    Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters

    Ob ein innerer Zusammenhang zwischen der häuslichen Sphäre der Privatwohnung und weiteren beruflich genutzten Räumen besteht, ist ein von den Finanzgerichten aufgrund wertender Betrachtung zu beurteilender Aspekt des jeweiligen Einzelfalles (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776 im Nachgang zu FG Köln Urteil vom 09.09.2010 10 K 944/06, EFG 2011, 316).
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