Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36098
VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10 (https://dejure.org/2014,36098)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.09.2014 - 10 K 98.10 (https://dejure.org/2014,36098)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. September 2014 - 10 K 98.10 (https://dejure.org/2014,36098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,36098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Dem stehe auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (7 C 23/09) zum Übergang von der ersten zur zweiten Handelsperiode nicht entgegen.

    a) Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) enthält in den zeitlich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (7 C 23/09) geänderten Fassungen keine ausdrücklichen Regelungen zu der Frage, welches Schicksal unerfüllten Zuteilungsansprüche bzw. offenen Zuteilungsverfahren am Ende der jeweiligen Zuteilungsperiode zukommen soll.

    Er hat es dabei auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (7 C 23/09) zum Übergang von der 1. in die 2. Zuteilungsperiode (siehe dazu u. a. auch VG Berlin, Urteil vom 06.05.2009 - VG 10 A 252.06 -) nicht für notwendig erachtet, eine Regelung bezüglich zum Periodenende noch nicht erfüllter Zuteilungsansprüche zu treffen.

    Trifft der Gesetzgeber aber nicht nur in § 6 Abs. 4 TEHG, sondern auch in anderen Bereichen wie § 18 Abs. 3 TEHG bzw. § 30 Abs. 3 TEHG i. d. F. der Änderung vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044), Regelungen, die das Verhältnis der zweiten und dritten Zuteilungsperiode betreffen, so spricht dies dagegen, für andere Sachverhalte solcherart Regelungen anzunehmen, wie wohl der Gesetzgeber nichts ausdrücklich geregelt bzw. bestehende Regelungen nicht geändert hat (vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23/09 - Rz 34).

    Damit ist den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genüge getan (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.12.2010 - 7 C 23/09 - Rz 45).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09

    Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Davon abgegrenzt werden bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die nicht dem eigentumsrechtlich geschützten Bestand des Betriebes zuzuordnen sind (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz. 28 m. w. N.; zitiert nach juris).

    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz 32, m.w.N.; zitiert nach juris).

    Eine aus einer nicht erfolgten (Mehr)Zuteilung resultierende Verletzung von Art. 14 GG kann nur dann angenommen werden, wenn die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nicht ausreichend war, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen begründeten Eingriff angemessen ausgleichen zu können (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13

    Emissionshandelsrecht: Handelsperiode 2008 bis 2012; Mehrzuteilung von

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) zurück.

    Bezüglich des Klagebegehrens der weiteren Zuteilung von 35.127 Berechtigungen haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem ausführlichen Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) - jeweils als Kollegialgericht entscheidend - einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen in diesem Umfang gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt bzw. die dagegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

    Bereits das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) zu dem Gutachten von Prof. W... ausgeführt:.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Ihr liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht nicht erwartet und verlangt werden kann (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37/04 - Rz. 27 ff.; zitiert nach juris).

    In rechtlicher Hinsicht sind die Voraussetzungen für das Eingreifen der Regel nicht gegeben, wenn das Kollegialgericht bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist oder wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2005 a. a. O.).

  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13

    Emissionshandel bei Energieträgerwechsel: Betrieb von Öfen mit Braunkohlestaub

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Mit Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) lehnte die Kammer einen auf vorläufige Zuteilung von 35.127 Berechtigungen gerichteten Eilantrag der Klägerin ab und führte zur Begründung unter anderem aus, der von der Klägerin geltend gemachte Emissionswert von 1, 324 t CO 2 /t Branntkalk sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht.

    Bezüglich des Klagebegehrens der weiteren Zuteilung von 35.127 Berechtigungen haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem ausführlichen Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) - jeweils als Kollegialgericht entscheidend - einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen in diesem Umfang gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt bzw. die dagegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

  • VG Berlin, 25.02.2013 - 10 L 81.13

    Anspruch auf höhere Kapazitätserweiterung; Unternehmen der petrochemischen

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Schließlich sprechen auch die Gründe des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (Drucksache des deutschen Bundestags Nr. 16/5240 S. 30) zu § 14 ZuG 2012 - ohne zwischen Neuanlage oder Kapazitätserweiterung zu differenzieren - davon, ein Antrag auf Zuteilung von Berechtigungen müsse "spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden (vgl. dazu auch VG Berlin, Beschlüsse vom 15. April 2013 -VG 10 L 127.13 - und vom 25. Februar 2013 - VG 10 L 81.13 -).
  • VG Berlin, 15.04.2013 - 10 L 127.13

    Zuweisung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Schließlich sprechen auch die Gründe des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (Drucksache des deutschen Bundestags Nr. 16/5240 S. 30) zu § 14 ZuG 2012 - ohne zwischen Neuanlage oder Kapazitätserweiterung zu differenzieren - davon, ein Antrag auf Zuteilung von Berechtigungen müsse "spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden (vgl. dazu auch VG Berlin, Beschlüsse vom 15. April 2013 -VG 10 L 127.13 - und vom 25. Februar 2013 - VG 10 L 81.13 -).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 10 Abs. 3 Satz 2 TEHG 2004 macht die Klägerin nicht geltend (zu Ausschlussfristen siehe auch Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvL 17/83, 1 BvL 19/83 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25/12 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Eine ?Gleichbehandlung im Unrecht' schließlich in Form einer weiteren, den ursprünglichen Fehler perpetuierenden und ebenfalls von Antragsmängeln unabhängigen Zuteilung kann nach der Rechtsordnung nicht mit Erfolg verlangt werden (vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juli 1994 - 2 WD 6/94 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11

    Emissionsberechtigungen; Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10
    Eine aus einer nicht erfolgten (Mehr)Zuteilung resultierende Verletzung von Art. 14 GG kann nur dann angenommen werden, wenn die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nicht ausreichend war, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen begründeten Eingriff angemessen ausgleichen zu können (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - 12 B 25.11

    Emissionshandel; Handelsperiode 2008 bis 2012; Zuteilung von Berechtigungen;

  • VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 252.06

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    Ob der Anspruch der Beschwerdeführerin auf Mehrzuteilung von Berechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 trotz deren Ablaufs noch erfüllt werden kann oder ob er sich mittlerweile erledigt hat, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. in diesem Sinne aber OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2016 - OVG 12 B 31.14 -, juris, Rn. 20 ff.; VG Berlin, Urteil vom 4. September 2014 - 10 K 98.10 -, juris, Rn. 39 ff.; beide noch nicht rechtskräftig).
  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 04. September 2014 - 10 K 98.10 -, Rn. 57, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz 32, m.w.N. - beide zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 10 K 232.14

    Abgabe von Emissionsberechtigungen

    Ursprünglich innegehabte Emissionsberechtigungen der 2. Handelsperiode kann die Klägerin nach dem Periodenende nicht zurückbekommen (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 04.09.2014 - VG 10 K 98.10 - zitiert nach juris), Wertersatz in Geld stellt nicht den ursprünglichen Zustand wieder her.
  • VG Berlin, 07.03.2013 - 10 L 89.13
    Die Antragstellerin hat am 19. Februar 2010 die Klage VG 10 K 98.10 erhoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht