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Rechtsprechung
   LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08   

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https://dejure.org/2009,24119
LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08 (https://dejure.org/2009,24119)
LG Kiel, Entscheidung vom 16.06.2009 - 10 KLs 24/08 (https://dejure.org/2009,24119)
LG Kiel, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 10 KLs 24/08 (https://dejure.org/2009,24119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verknüpfung einer Drohung mit Strafanzeige als Nötigungsmittel mit einer verlangten Zahlung als Nötigungszweck

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Drogenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 436
  • StV 2010, 127
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Ein Sichbemächtigen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch vor, wenn das Opfer durch einen physisch überlegenen Begleiter bewacht wird, der entschlossen ist, Fluchtversuche zu unterbinden (BGH NStZ 2002, S. 31 (32); NStZ 2007, S. 32).

    Im Hinblick auf den Anwendungsbereich klassischer Delikte mit Nötigungselementen, wie zum Beispiel §§ 177, 249 ff., 253 ff. StGB will der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB einschränkend auslegen (BGH NStZ 2007, S. 32; NStZ 2002, S. 31; NStZ 1999, S. 509; BGHSt 40, S. 351 (359)).

    Für eine Strafbarkeit gemäß § 239 a Abs. 1 StGB ist danach Voraussetzung, dass die Bemächtigungssituation eine eigenständige Bedeutung hat, eine Stabilisierung der Bemächtigungslage eingetreten ist und der Täter beabsichtigt, die durch das Sichbemächtigen geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (BGH NStZ 2002, S. 31 (32); NStZ 2007, S. 32).

    Der Vollendung des erpresserischen Menschenraubes steht nicht entgegen, dass die räuberische Erpressung im Versuchsstadium stecken blieb (vergl. BGH NStZ 2007, S. 32; BGH Strafverteidiger 1987, S. 483 (483); Schönke-Schröder- Eser, a.a.O. § 239 a Rn. 24).

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Ein Sichbemächtigen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch vor, wenn das Opfer durch einen physisch überlegenen Begleiter bewacht wird, der entschlossen ist, Fluchtversuche zu unterbinden (BGH NStZ 2002, S. 31 (32); NStZ 2007, S. 32).

    Im Hinblick auf den Anwendungsbereich klassischer Delikte mit Nötigungselementen, wie zum Beispiel §§ 177, 249 ff., 253 ff. StGB will der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB einschränkend auslegen (BGH NStZ 2007, S. 32; NStZ 2002, S. 31; NStZ 1999, S. 509; BGHSt 40, S. 351 (359)).

    Für eine Strafbarkeit gemäß § 239 a Abs. 1 StGB ist danach Voraussetzung, dass die Bemächtigungssituation eine eigenständige Bedeutung hat, eine Stabilisierung der Bemächtigungslage eingetreten ist und der Täter beabsichtigt, die durch das Sichbemächtigen geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (BGH NStZ 2002, S. 31 (32); NStZ 2007, S. 32).

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Im Hinblick auf den Anwendungsbereich klassischer Delikte mit Nötigungselementen, wie zum Beispiel §§ 177, 249 ff., 253 ff. StGB will der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB einschränkend auslegen (BGH NStZ 2007, S. 32; NStZ 2002, S. 31; NStZ 1999, S. 509; BGHSt 40, S. 351 (359)).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss 220/95

    Meldung bei Ausländerbehörde - § 240 StGB, Zweck-Mittel-Relation einer Anzeige,

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Vorliegend wird aber die Drohung mit der Strafanzeige als dem eingesetzten Nötigungsmittel in eine von der Rechtsprechung als unzulässig angesehene und deshalb regelmäßig zu missbilligende Beziehung zu der verlangten Zahlung als Nötigungszweck gesetzt (vergl. BGHSt 5, S. 254 (258); OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 5 (6)).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Die Verwirklichung einer Straftat indiziert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 44, S. 34 (43)) die Rechtswidrigkeit im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB (so auch: Fischer, StGB, 56. Aufl., § 240 Rn. 45; Schönke-Schröder-Eser, StGB, 27. Aufl., § 240 Rn. 19).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein Bemächtigen vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über einen anderen erlangt, wobei weder eine Ortsveränderung erforderlich ist, noch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sein muss (BGH NStZ 2006, S. 448 (448 f.)).
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NStZ 1981, S. 99 (99 f.); St Bd 34, S. 200 (211); BGH NJW 1951, S. 769 (770)) ist das Gericht durch den Grundsatz, dass sich Untersuchung und Entscheidung auf die in der Anklage bezeichnete Tat beschränken, nicht gehindert, auch andere Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, wenn diese zumindest mittelbar für die Beurteilung der Tat oder des Täters von Bedeutung sind.
  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
    Auszug aus LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08
    Vorliegend wird aber die Drohung mit der Strafanzeige als dem eingesetzten Nötigungsmittel in eine von der Rechtsprechung als unzulässig angesehene und deshalb regelmäßig zu missbilligende Beziehung zu der verlangten Zahlung als Nötigungszweck gesetzt (vergl. BGHSt 5, S. 254 (258); OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, S. 5 (6)).
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