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   OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06   

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OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06 (https://dejure.org/2009,15981)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2009 - 10 KN 155/06 (https://dejure.org/2009,15981)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 10 KN 155/06 (https://dejure.org/2009,15981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beiträge zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 71 Abs. 1 S. 5 TierSG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Rechtmäßigkeit der in der Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für 2006 normierte Beitragsermäßigung für BHV1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSG § 71 Abs. 1 S. 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der in der Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für 2006 normierte Beitragsermäßigung für BHV1 - freie Rinderbestände; Rechtfertigung der Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen; Rechtfertigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der in der Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für 2006 normierte Beitragsermäßigung für BHV1 - freie Rinderbestände; Rechtfertigung der Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen; Rechtfertigung ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 117.82

    Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen - Benutzungsgebühren - Kosten einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Das Prinzip ist nur bei einer gröblichen Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Abgabe und dem Wert der Leistung für den Empfänger verletzt (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.9.2003 - 10 LB 2243/01 - unter Hinweis auf: BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983 - 8 B 117.82 - KSTZ 1984, 11 = DÖV 1984, 111 = NVwZ 1984, 239 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 48 u. Beschl. v. 25.3.1985 - 8 B 11.84 - KSTZ 1985, 129 = NVwZ 1985, 496 = ZKF 1986, 36 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 10 LA 13/08

    Verpflichtung der Tierseuchenkasse zur Regelung der Beiträge für nicht zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Die Höhe des Beitrags darf nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll (vgl. BVerwG, Urteile v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398 = Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 u. v. 3.9.1991 - 1 C 24.88 - NVwZ-RR 1992, 175 = GewArch 1992, 28 = Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 80/04

    Beitrag zur Tierseuchenkasse - Beitragssatzung 2003 -; keine Pflicht zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Das Prinzip ist nur bei einer gröblichen Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Abgabe und dem Wert der Leistung für den Empfänger verletzt (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.9.2003 - 10 LB 2243/01 - unter Hinweis auf: BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983 - 8 B 117.82 - KSTZ 1984, 11 = DÖV 1984, 111 = NVwZ 1984, 239 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 48 u. Beschl. v. 25.3.1985 - 8 B 11.84 - KSTZ 1985, 129 = NVwZ 1985, 496 = ZKF 1986, 36 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1985 - 14 S 618/84

    Gehwegreinigungsgebühr; Hinterliegergrundstücke; Frontmetermaßstab; fiktive

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Das Prinzip ist nur bei einer gröblichen Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Abgabe und dem Wert der Leistung für den Empfänger verletzt (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.9.2003 - 10 LB 2243/01 - unter Hinweis auf: BVerwG, Beschl. v. 19.9.1983 - 8 B 117.82 - KSTZ 1984, 11 = DÖV 1984, 111 = NVwZ 1984, 239 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 48 u. Beschl. v. 25.3.1985 - 8 B 11.84 - KSTZ 1985, 129 = NVwZ 1985, 496 = ZKF 1986, 36 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53).
  • BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Gestaltungsfreiheit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06
    Die Höhe des Beitrags darf nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll (vgl. BVerwG, Urteile v. 26.6.1990 - 1 C 45.87 - NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398 = Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 u. v. 3.9.1991 - 1 C 24.88 - NVwZ-RR 1992, 175 = GewArch 1992, 28 = Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    So stehen Jahresbeiträgen in Höhe von 5, 70 Euro für Rinder bzw. 0,045 Euro für Hühner gemäß Nr. 1 Buchst. a) und e) Beitragssatzung 2019 nicht nur Entschädigungsleistungen für etwaige Tierverluste von bis zu 4.000 Euro je Rind bzw. bis zu 50 Euro je Huhn nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 7 TierGesG, sondern auch weitere Leistungen der Tierseuchenkasse mit einem die jeweiligen Jahresbeiträge übersteigenden Gegenwert gegenüber (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 35 ff.).

    Deshalb ist es sachgerecht, diese Faktoren auch bei der Erhebung von Tierseuchenbeiträgen zu berücksichtigen (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 28).

    Diesbezüglich ist der Tierseuchenkasse als Satzungsgeberin bei der Bestimmung der Beitragshöhe ein weites Ermessen eingeräumt, das nur durch allgemeine Grundsätze des Abgabenrechts wie den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG begrenzt wird (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 27; Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 20 TierGesG Rn. 2).

    Ihre Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Sachgrund für die von ihr getroffene Regelung nicht mehr erkennbar ist (NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    So stehen Jahresbeiträgen in Höhe von 5, 70 Euro für Rinder bzw. 0,03 Euro für Hühner gemäß Nr. 1 Buchst. a) und e) Beitragssatzung 2020 nicht nur Entschädigungsleistungen für etwaige Tierverluste von bis zu 4.000 Euro je Rind bzw. bis zu 50 Euro je Huhn nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 7 TierGesG, sondern auch weitere Leistungen der Tierseuchenkasse mit einem die jeweiligen Jahresbeiträge übersteigenden Gegenwert gegenüber (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 35 ff.).

    Deshalb ist es sachgerecht, diese Faktoren auch bei der Erhebung von Tierseuchenbeiträgen zu berücksichtigen (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 28).

    Diesbezüglich ist der Tierseuchenkasse als Satzungsgeberin bei der Bestimmung der Beitragshöhe ein weites Ermessen eingeräumt, das nur durch allgemeine Grundsätze des Abgabenrechts wie den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG begrenzt wird (vgl. NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - RdL 2010, 60 juris Rn. 27; Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 20 TierGesG Rn. 2).

    Ihre Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Sachgrund für die von ihr getroffene Regelung nicht mehr erkennbar ist (NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13

    Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK;

    Zwar hat der Normgeber einen gewissen Regelungsspielraum, was er im Sinne des Äquivalenzprinzips als angemessen ansieht, so dass nur bei einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ein rechtlich relevanter Verstoß gegen diesen Grundsatz vorliegt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 -, juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 9 S 171/10

    Berechnung der Beitragssätze einer Tierseuchenkasse - Aufwendungen für präventive

    Eine landesrechtliche Bestimmung, mit der die Tierseuchenkassen auch zur Gewährung von Beihilfen von Impfkosten berechtigt werden, ist daher nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.2009 - 10 KN 155/06 -, RdL 2010, 60; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - RdL 2007, 147; zu freiwilligen Beihilfeleistungen auch bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.1992 - 7 S 152/92 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Dies gilt jedenfalls solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. Senatsurteil vom 02.12.2009 - 10 KN 155/06 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 10 LA 330/08

    Erhebung des vollen Beitrags für jedes Tier bei eintretenden

    Insoweit können Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität - gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Ausnahmen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - , Juris Rz. 22; Urt. d. Senats v. 02.12.2009 - 10 KN 155/06 -, RdL 2010, 60, 61, jeweils m.w.N.; vgl. auch Urt. d. Senats v. 12.12.1991 - 3 L 2/90 -, Juris Rz. 26).
  • VG Würzburg, 25.07.2022 - W 8 K 22.452

    Anfechtungsklage, Bescheid über die Tierseuchenbeiträge, Einführung eines

    Der Normgeber hat allerdings auch hier einen gewissen Regelungsspielraum, was er als angemessen sieht, so dass nur bei einem groben Missverhältnis von Leistung zu Gegenleistung ein rechtlich relevanter Verstoß vorliegt (NdsOVG, U.v. 2.12.2009 - 10 KN 155/06 - juris Rn. 35).
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