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   FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 3486/09   

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https://dejure.org/2010,16431
FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 3486/09 (https://dejure.org/2010,16431)
FG Köln, Entscheidung vom 06.05.2010 - 10 Ko 3486/09 (https://dejure.org/2010,16431)
FG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 10 Ko 3486/09 (https://dejure.org/2010,16431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung: - Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 26.02.2007 - 10 Ko 1308/06

    Möglichkeit der Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 3486/09
    Aus diesem Grund hat sich der beschließende Senat bereits dafür ausgesprochen, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr - unabhängig von der mangelnden Koordinierung der Vorschriften - entsprechend auch auf eine im Vorverfahren nach § 40 StBGebVO entstandene Geschäftsgebühr gilt (FG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 102/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter;

    Die Anrechnung mindert dabei nicht die schon entstandene Geschäftsgebühr, sondern die im späteren gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr, sodass es auf die Rechtsgrundlage der Geschäftsgebühr letztlich nicht ankommt (vgl. Hess. FG, Beschluss vom 26.2.2010 - 11 Ko 103/10 - juris; FG Köln, Beschluss vom 6.5.2010 - 10 Ko 3486/09 - EFG 2010, 1641).
  • FG Düsseldorf, 11.05.2012 - 11 Ko 3244/11

    Terminsgebühr bei gemeinschaftlich verhandelten, aber nicht verbunden Verfahren

    Die Geschäftsgebühr eines Rechtsanwalts nach der Nummer 2300 entspricht der Geschäftsgebühr eines Steuerberaters nach § 40 StBGebV (vgl. FG Düsseldorf - Beschluss vom 21.11.2011 11 Ko 3342/11 KF, n.v.; FG Köln - Beschlüsse vom 26.02.2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953 und vom 06.05.2010 10 Ko 3486/09, EFG 2010, 1641).
  • FG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 KO 6/10

    Zulässigkeit der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    14 Die gesetzgeberische Versäumnis, die Geschäftsgebühr der Steuerberater nicht bereits bei der Neuordnung des Kostenrechts im Jahr 2004, sondern erst ab Januar 2007 angepasst zu haben, rechtfertigt vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks, eine Doppelhonorierung zu verhindern, keine Begünstigung der Steuerberater dahin, für sie überhaupt keine Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen (FG Köln Beschluss vom 06.05.2010, 10 KO 3486/09, recherchiert über Juris).
  • FG Köln, 18.05.2010 - 10 Ko 3185/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Für die Fälle einer nach der StBGebVO entstandenen Geschäftsgebühr, für die die Regelungen erst mit dem JahresStG 2007 angepasst worden sind, hat der Senat dies bereits wiederholt entschieden (FG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953 und Beschluss vom 6. Mai 2010 10 Ko 3486/09, zur Veröffentlichung bestimmt).
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