Rechtsprechung
   FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15609
FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08 (https://dejure.org/2009,15609)
FG Köln, Entscheidung vom 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08 (https://dejure.org/2009,15609)
FG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 10 Ko 4491/08 (https://dejure.org/2009,15609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1002
    Erledigungsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtskostenrecht: - Erledigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigungsgebühr beim Finanzgericht

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04

    Entstehung der Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der

    Auszug aus FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08
    Die Erledigungsgebühr ist eine zusätzliche Vergütung dafür, dass der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeit, insbesondere Verhandlungen mit der Verwaltungsbehörde, erreicht, dass die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt aufhebt oder zugunsten des Mandanten ändert oder einen zunächst abgelehnten Verwaltungsakt doch noch erlässt (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 1 Ko 2/95
    Auszug aus FG Köln, 17.06.2009 - 10 Ko 4491/08
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Nach ganz überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur erfordert die Vergütung der Erledigungsgebühr Nr. 1002 RVG-VV daher ebenso wie die Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht allgemein auf Verfahrensförderung gerichtet ist, sondern ein besonderes Bemühen um eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung erkennen lässt (BFH-Beschluss vom 12.2.2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109; FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.08.2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972 und vom 10.3.2011 11 KO 5287/08, juris; FG Köln, Beschluss vom 17.6.2009 10 Ko 4491/08, EFG 2009, 1597; FG Hamburg, Beschluss vom 19.4.2011 3 KO 24/11, juris; Hessisches FG, Beschlüsse vom 10.5.2011 13 KO 276/11 u.a, juris und vom 31.1.2013 1 Ko 2202/11, EFG 2013, 644; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 29.5.2012 9 KO 1/12, EFG 2012, 2153 ; FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 16.8.2012 2 K 1014/12, EFG 2012, 310; Gräber/Stapperfend, FGO, 7. Auflage, § 139 Rz. 78; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 471; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 85; Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, 1002 VV Rz. 9; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, VV 1002 Rz. 40).
  • FG Hamburg, 02.06.2014 - 3 KO 110/14

    Finanzgerichtsordnung: AdV-Streitwert und Erledigungsgebühr

    f) Schon in Anbetracht der vorbeschriebenen Besonderheiten mit der weitgehenden Einigungsbemühung und -bereitschaft der Antragsteller durch ihren Prozessbevollmächtigten und in Anbetracht des selbst nach Reduzierung des Einigungsumfangs durch das FA noch signifikanten Nachgebens auch der Antragsteller kommt es hier nicht auf die - bisher von anderen Finanzgerichten nicht aufgegriffene - Rechtsprechung des FG Köln zur Entstehung der Erledigungsgebühr bei mehr als 10 % Nachgeben an (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.02.2011 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 17.06.2009 10 Ko 4491/08, EFG 2009, 1597).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht