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   OVG Niedersachsen, 20.12.1994 - 10 L 1179/92   

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https://dejure.org/1994,9279
OVG Niedersachsen, 20.12.1994 - 10 L 1179/92 (https://dejure.org/1994,9279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.1994 - 10 L 1179/92 (https://dejure.org/1994,9279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 10 L 1179/92 (https://dejure.org/1994,9279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 20 HSchulG ND; Art. 12 Abs. 1 GG; § 17 HRG
    Prüfung; Nichtbestehen; Überschreitung der Prüfungsfrist; Fiktion; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung; Nichtbestehen; Überschreitung der Prüfungsfrist; Fiktion; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1980 - IX 111/79

    Prüfungsfrist für Zwischenprüfungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1994 - 10 L 1179/92
    15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 DPO entbehren nach Auffassung des Senats einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (zu ihrer Erforderlichkeit VGH Mannheim, Urt. v. 7.7.1980 - IX 111/79 - 27.5.1981 - 9 S 210/81 - KMK-HSchR 1982, 335, 336 ff.).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1994 - 10 L 1179/92
    Das angewandte Prüfungsverfahren verstößt damit auch gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der im Prüfungsverfahren insbesondere für solche Vorschriften gilt, die das Nichtbestehen einer Prüfung als Sanktion für ein bestimmtes Verhalten des Prüflings anordnen (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78 -, NJW 1980, 1153).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1981 - 9 S 210/81

    Erste juristische Staatsprüfung - Ermächtigungsgrundlage für Ausschluß von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1994 - 10 L 1179/92
    15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 DPO entbehren nach Auffassung des Senats einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (zu ihrer Erforderlichkeit VGH Mannheim, Urt. v. 7.7.1980 - IX 111/79 - 27.5.1981 - 9 S 210/81 - KMK-HSchR 1982, 335, 336 ff.).
  • OVG Thüringen, 02.04.2019 - 4 ZKO 331/17

    Wirksamkeit einer Fristenregelung zur Gesamtdauer eines Studiums

    Dies ergibt sich auch nicht aus dem Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Dezember 1994 (Az.: 10 L 1179/92), da das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Fallkonstellationen keinen Widerspruch sieht.

    Ebenso wenig bietet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Dezember 1994 (Az.: 10 L 1179/92) argumentative Anknüpfungspunkte dafür, dass § 49 Abs. 4 Satz 1 ThürHG 2007 keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für § 13 PrüfO-2013 sein konnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Die bei Überschreitung von Prüfungsfristen drohende Sanktion des Verlusts des Prüfungsanspruchs (vgl. § 34 Abs. 2 und Abs. 3 LHG sowie Kalous, in: Haug , Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2009, Rn. 647, 661) kann den Zugang zu einem bestimmten Beruf endgültig versperren und ist deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, weil sie das Vertretenmüssen der Fristüberschreitung voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 07.07.1980 - 9 S 111/79 -, DÖV 1981, 84; Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1994 - 10 L 1179/92 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 25.01.1978 - XVI A 1957/77 -, DÖV 1979, 418; siehe dazu auch Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rn. 215 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.06.2004 - 8 TG 1439/04

    Anmeldefrist bei Diplom-Prüfungsleistungen

    Die demgegenüber vom Antragsteller insbesondere unter Berufung auf den in Kopie beigefügten Beschluss des OVG Lüneburg vom 20. Dezember 1994 - 10 L 1179/92 - (NdsVBl. 1995 S. 135 = NdsRpfl. 1995 S. 171) und unter Berufung auf eine Veröffentlichung seiner Verfahrensbevollmächtigten (vgl. Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnrn. 12 f. und 159 ff.) vertretene Auffassung, ein solcher Ausschluss von einer studienbegleitenden Prüfung wegen Versäumung der Anmeldefrist bedürfe nach Art. 12 Abs. 1 GG einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Hochschulgesetz, ist nicht schlüssig begründet und auch im Übrigen nicht überzeugend.

    Es geht im vorliegenden Fall nämlich nicht um einen Ausschluss von einer Prüfung in dem Sinne, dass eine Prüfung wegen der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Prüfungsdauer oder wegen eines Täuschungsversuchs mit der Folge als nicht bestanden gilt, dass der Prüfungsanspruch teilweise oder ganz verloren geht; es geht also nicht darum, dass das fiktive Nichtbestehen einer Prüfung als Sanktion für ein bestimmtes Verhalten des Prüflings angeordnet wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 1994 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2012 - 10 N 47.10

    Prüfungsrecht: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung; Ablauf der Frist zur

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu der vom Kläger zitierten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Dezember 1994 - 10 L 1179/92 -, NdsVBl. 1995, 135, juris), wonach die an die Überschreitung einer Prüfungsfrist geknüpfte Sanktion des fiktiven Nichtbestehens einer Prüfung aufgrund von Bestimmungen einer Hochschulprüfungsordnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Hochschulgesetz bedürfe.
  • VG Freiburg, 09.07.2007 - 1 K 1314/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Erlöschen des Prüfungsanspruchs wegen endgültigen

    Sie ist nur deshalb mit Art. 12 GG vereinbar, weil sie im Falle der nicht zu vertretenden Fristüberschreitung die Sanktion des Verlusts des Prüfungsanspruchs entfallen lässt (vgl. zur Verfassungskonformität von Regelungen über den Verlust des Prüfungsanspruchs bei Überschreiten bestimmter Fristen und zum Vertretenmüssen der Fristüberschreitung als Voraussetzung einer Sanktion VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1980 - 9 S 111/79 -, DÖV 1981, 84 und Nds.OVG, Urt. v. 20.12.1994 - 10 L 1179/92 -, juris = Nds VB. 1995, 135 sowie OVG NRW, Urt. v. 25.01.1978 - XVI A 1957/77 -, DÖV 1979, 418; siehe dazu auch Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 157).
  • VG München, 25.06.2015 - M 3 K 13.3578

    Gesetzesvorbehalt im Prüfungsrecht

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Gesetzesvorbehalt im Prüfungsrecht bedarf eine Regelung in einer Prüfungsordnung, die allein an das Versäumen einer Meldefrist für eine Prüfung Sanktionen knüpft, einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 20.12.1994 - 10 L 1179/92 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 24.10.2007 - 12 A 729.06

    Anfechtung des Bescheides über die Zwangsexmatrikulation von Amts wegen, wegen

    In Betracht käme beispielsweise auch eine Zwangsanmeldung zur Prüfung durch den Prüfungsausschuss (vgl. zu einem derartigen Verfahren OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 1994, 10 L 1179/92, juris).
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