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   VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12   

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VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12 (https://dejure.org/2012,2663)
VG Köln, Entscheidung vom 10.02.2012 - 10 L 175/12 (https://dejure.org/2012,2663)
VG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 10 L 175/12 (https://dejure.org/2012,2663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Errichtung einer integrativen Gesamtschule als Ganztagsschule; Umfang der Rechte der Eltern und Schüler i.R.d. Schulformwunsches Gesamtschule; Berücksichtigung der Dringlichkeit eines Schulplatzes bei der Wahl der Schulform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Gesamtschule Rheinbach abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz gegen die Errichtung ener Gesamtschule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Gesamtschule Rheinbach abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Antrag gegen Gesamtschule in Rheinbach abgelehnt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1984 - 5 B 403/84
    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    Die Beschränkung auf das erste durch die Auflösung betroffene Schuljahr ist dadurch gerechtfertigt, dass die Antragsgegnerin konkrete Eltern- und Schülerinteressen hinsichtlich der jüngeren Jahrgänge noch nicht berücksichtigen kann, da insoweit die Entscheidung, welche weiterführende Schule gegebenenfalls besucht werden soll, in aller Regel noch nicht absehbar ist, vgl. (zu der Vorgängervorschrift des § 8 Schulverwaltungsgesetz - SchVG -) OVG NRW, Beschlüsse vom 02.04.1984 - 5 B 403/84 -, vom 01.06.1984.

    Für die Antragsteller zu 3) und 4) wäre nach der bisher zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung über die aufgrund der Schüler- und Elterngrundrechte anzunehmende Antragsbefugnis hinaus auch eine Antragsbefugnis aufgrund der einfachgesetzlichen Bestimmungen der §§ 78 Abs. 4, 81 Abs. 2 anzunehmen, bejahend für Schüler des ersten durch die Auflösung betroffenen Schuljahres zur Altregelung des § 8 des Schulverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 18.01.1985 aufgrund von Abs. 6 der Vorschrift: OVG NRW, Urteil vom 13.07.1984 - 5 A 1185/82 - und Beschluss vom 02.04.1984 - 5 B 403/84 -.

    Der Anspruch aus den Grundrechten beschränkt sich darauf, eine Schule der gewünschten Schulform in zumutbarer Entfernung besuchen zu können, vgl. OVG NRW, Urteile bzw. Beschlüsse vom 02.04.1984 - 5 B 403/84 -, vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, vom 26.10.1984 - 5 A 1278/84 -, vom 28.06.1985 - 5 B 1006/85 -, Die Antragsteller haben nicht dargetan, dass dies nach der Umsetzung des angefochtenen Errichtungs- und Auflösungsbeschlusses nicht mehr möglich wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1984 - 5 A 736/84
    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    - 5 A 736/84 -, vom 26.10.1984 - 5 A 1278/84 -, vom 28.06.1985.

    Der Anspruch aus den Grundrechten beschränkt sich darauf, eine Schule der gewünschten Schulform in zumutbarer Entfernung besuchen zu können, vgl. OVG NRW, Urteile bzw. Beschlüsse vom 02.04.1984 - 5 B 403/84 -, vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, vom 26.10.1984 - 5 A 1278/84 -, vom 28.06.1985 - 5 B 1006/85 -, Die Antragsteller haben nicht dargetan, dass dies nach der Umsetzung des angefochtenen Errichtungs- und Auflösungsbeschlusses nicht mehr möglich wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 19 B 41/10

    Gesamtschule Morsbach: OVG lässt Anmeldeverfahren zu

    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    Bei der hier neben der rechtlichen Bewertung vorzunehmenden allgemeinen Interessenabwägung hat sich die Kammer davon leiten lassen, dass der Elternwille, der konkret und verbindlich erst durch die Anmeldung zu einer Schule zum Ausdruck gebracht wird, maßgeblich sein soll, vgl. zum "Offenhalten" des Anmeldeverfahrens im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - hier auf anderer prozessrechtlicher Grundlage - OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2010 - 19 B 41/10 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - 19 B 1129/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Abänderung einer

    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    Entsprechend der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.08.2009 - 19 B 1129/08 -, legt die Kammer für jede Familie für das vorliegende vorläufige Rechtsschutzverfahren den halben Auffangwert von 2.500,00 Euro zugrunde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1984 - 5 A 1185/82
    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    Für die Antragsteller zu 3) und 4) wäre nach der bisher zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung über die aufgrund der Schüler- und Elterngrundrechte anzunehmende Antragsbefugnis hinaus auch eine Antragsbefugnis aufgrund der einfachgesetzlichen Bestimmungen der §§ 78 Abs. 4, 81 Abs. 2 anzunehmen, bejahend für Schüler des ersten durch die Auflösung betroffenen Schuljahres zur Altregelung des § 8 des Schulverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 18.01.1985 aufgrund von Abs. 6 der Vorschrift: OVG NRW, Urteil vom 13.07.1984 - 5 A 1185/82 - und Beschluss vom 02.04.1984 - 5 B 403/84 -.
  • VG Köln, 23.02.2012 - 10 K 1028/12
    Auszug aus VG Köln, 10.02.2012 - 10 L 175/12
    Der am 09.02.2012 gestellte weitere Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - das zuvor geführte Eilverfahren betreffend den Feststellungantrag vom 08.02.2012 (10 L 168/12) haben die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt - , die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage - 10 K 1028/12 - gegen den Beschluss des Rates der Antragsgegnerin vom 19.12.2011, unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Bezirksregierung und der Erreichung der notwendigen Anmeldezahlen im Anmeldeverfahren, das im Februar 2012 durchgeführt wird, eine integrative Gesamtschule als Ganztagsschule in Rheinbach zum Schuljahr 2012/2013 zu errichten und die Gemeinschaftshauptschule und die Tomburg-Realschule nur noch auflösend zu betreiben, wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 31.01.2013 - 10 L 118/13

    Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes von Eltern gegen Ratsbeschlüsse

    vgl. dazu auch VG Köln, Beschl. vom 10. Februar 2012 - 10 L 175/12 - juris Rdnr. 24 m. w. N.
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