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   VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05   

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VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05 (https://dejure.org/2005,7411)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08.07.2005 - 10 L 279/05 (https://dejure.org/2005,7411)
VG Potsdam, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 10 L 279/05 (https://dejure.org/2005,7411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 378

    MPU-Anordnung nach § 13 Nr. 2c FeV wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und "Alkoholmissbrauch" i. S. d. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunken geradelt - Führerschein weg - Wann ist man "zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet"?

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2793
  • NZV 2006, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Brandenburg, 31.01.2003 - 4 B 10/03
    Auszug aus VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Angesichts der Bedeutung der im Straßenverkehr auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter, die durch eine Fahrerlaubnisentziehung geschützt werden sollen, kommt es grundsätzlich auch nicht darauf an, aus welchen Motiven der Fahrerlaubnisinhaber künftig mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte (vgl. auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 31.1. 2003 - 4 B 10/03 -, S. 4).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Bei einer Abwägung mit dem Aufschubinteresse des Fahrerlaubnisinhabers kommt dem Interesse am Vollzug einer Fahrerlaubnisentziehung stets schon deshalb erhebliches Gewicht zu, weil der Straßenverkehr hohe Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum birgt und an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen daher hohe Anforderungen ge stellt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6. 1993 - 1 BvR 689/92 -, NJW 1993 S. 2365 [2366 r. Sp.]).
  • VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90

    Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22%

    Auszug aus VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Denn hinsichtlich der Fähigkeit, den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, kann in einem solchen Fall dem Kraftfahrer -im Unterschied zu demjenigen, der bereits eine Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen und damit Alkoholmissbrauch im Rechtssinne betrieben hat - noch kein Versagen vorgehalten werden (vgl. Kammerbeschl. v. 21.1. 2002 - 10 L 1143/01 - ähnlich die Erwägungen zu einem "Radfahrerfall" bei VG Bremen, Urt. v. 11.12.1991 - 5 A 462/90 -, NZV 1992, 295 [296]).
  • VG Potsdam, 14.08.2007 - 10 K 881/07

    Trunkenheitsfahrt Fahrrad; Zweifel an Kraftfahrtauglichkeit; Wiederholungsgefahr

    (Ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss v. 8. Juli 2005 -NJW 2006, 2793 ff.; entgegen 5. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2007 -5 S 23.07-, zitiert nach Juris. Die Sprungrevision wurde zugelassen.).

    Denn hinsichtlich der Fähigkeit, den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraft fahrzeugs zu trennen, kann in einem solchen Fall dem Kraftfahrer - im Unterschied zu demjenigen, der bereits eine Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen und damit Alkoholmissbrauch im Rechtssinne betrieben hat - noch kein Versagen vorgehalten werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 8. Juli 2005 -10 L 279/05-, NZV 2006 S. 331 ; ähnlich zu einem "Radfahrerfall" VG Bremen, Urteil vom 11. Dez. 1991 -5 A 462/90-, NZV 1992 S. 295 ).

    30 Auch mit Blick auf die im Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2007 enthaltenen Ausführungen hält die Kammer an dieser Einschätzung, der ihre ständige Spruchpraxis zugrunde liegt (vgl. bereits den o. a. Beschluss vom 8. Juli 2005, veröffentlicht auch in NJW 2006 S. 2793 ff.), fest.

  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 11 CS 08.3428

    Einmalige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Alkoholgewöhnung; Unfähigkeit zur

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 8. Juli 2005 (NJW 2006, 2793) vertrat das Verwaltungsgericht Augsburg die Auffassung, gerade die Tatsache, dass der Betroffene ein Fahrrad benutzt habe, könne Ausdruck des Bemühens sein, das Führen von Kraftfahrzeugen im angetrunkenen Zustand zu vermeiden.
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 19. September 2006 machte der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 8. Juli 2005 (NJW 2006, 2793 ) geltend, das Gutachten vom 7. Dezember 2005 sei auch deshalb mangelhaft, weil seine Kraftfahreignung darin von einer konsequent alkoholfreien Lebensführung abhängig gemacht werde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05

    MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr.

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-pschologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Beschl. des Senats v. 28.10.2005 - 1 M 123/05 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris; Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt

    Soweit die Rechtsprechung z. T. darauf abstellt, dass nicht von Bedeutung sei, ob der Antragsteller sein fehlendes Vermögen, übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen, anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad belegt habe, sondern die letztlich entscheidende Frage nach einer Verhaltensänderung sowie deren Nachhaltigkeit und Stabilität unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug benutzt wurde, zu beantworten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - zitiert nach juris; VG Mainz, a.a.O), teilt die Kammer diese Rechtsauffassung aufgrund des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV nicht (im Ergebnis bereits ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 B 2467/07 - V.n.b.; ähnlich etwa Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - zitiert nach juris; entsprechend wohl VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 5 S 9.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,6

    Auch die erstmals anlässlich einer Fahrradfahrt mit einer BAK von 1, 6 Promille (oder mehr) aufgetretene Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr vermag die Annahme von Alkoholmissbrauch zu begründen (a.A. die st. Rspr. des VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - NZV 2006, S. 331).
  • VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08

    Radfahrerin mit 1,62 Promille: Fahrerlaubnisentzug

    Soweit das VG Potsdam in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (VG Potsdam, Beschluss vom 08. Juli 2005 - 10 L 279/05 - NJW 2006, S. 2793) im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ab einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille ohne vorangegangene Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug davon ausgeht, hierin sei noch kein eignungsausschließender Alkoholmissbrauch im Sinne der Nr. 8.1 der Anlage 4 FeV zu sehen, sondern es könne nur aufgrund des Trinkverhaltens des Betroffenen und der konkreten Verkehrsvorgeschichte aufgezeigt werden, weshalb davon auszugehen sei, dass sich eine Trunkenheitsfahrt auch mit einem Kraftfahrzeug ereignen werde, folgt die Kammer unabhängig von der Tatsache, dass die Antragstellerin bereits im Jahre 2000 mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug aufgefallen ist, diesem rechtlichen Ansatz nicht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - Juris, mit ausführlicher Begründung).
  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 S 08.1564

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad;

    Insbesondere kann gerade die Tatsache, dass ein Fahrrad benutzt wurde, Ausdruck dessen sein, dass der Betroffene das Führen von Kraftfahrzeugen im angetrunkenen Zustand gerade vermeiden will (zum Ganzen vgl. VG Potsdam vom 8.7.2005, 10 L 279/05, NJW 2006, 2793).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05

    Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6

    Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris; Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
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