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   VG Köln, 19.04.2011 - 10 L 488/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30991
VG Köln, 19.04.2011 - 10 L 488/11 (https://dejure.org/2011,30991)
VG Köln, Entscheidung vom 19.04.2011 - 10 L 488/11 (https://dejure.org/2011,30991)
VG Köln, Entscheidung vom 19. April 2011 - 10 L 488/11 (https://dejure.org/2011,30991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Klassenversetzung bei Mitschülermobbing auf Facebook

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung in eine Parallelklasse - Internet-Mobbing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Versetzung in Parallelklasse nach Mobbing auf Facebook

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Versetzung eines Schülers wegen Internet-Mobbing auf "Facebook" und "StudiVZ"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jugendlicher Internet-Mobbing-Täter muss Versetzung in Parallelklasse hinnehmen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schüler darf nach Cyber-Mobbing versetzt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schüler durfte aus Klasse entfernt werden wegen Facebook-Mobbing

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08

    Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe

    Auszug aus VG Köln, 19.04.2011 - 10 L 488/11
    Mit einer solchen Erklärung setzt sich ein Beamter nämlich grundsätzlich dem Risiko dienst- und auch disziplinarrechtlicher Konsequenzen aus, wenn sie nicht vollständig der Wahrheit entspricht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 11.01.2010 - 19 A 3316/08 -.

    Angesichts dessen bedürfte es triftiger Gründe dafür, dass die Angaben des Schulleiters und des Klassenlehrer über die an sie herangetragenen Aussagen von Mitschülern und Eltern falsch sind, etwa weil sie aus bestimmten, außerhalb der Erklärungen liegenden Gründe gar nicht zutreffen können, vgl. zu diesem Maßstab: OVG NRW, Beschluss vom 11.01.2010 - 19 A 3316/08 -.

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