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   OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08   

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OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08 (https://dejure.org/2009,6311)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2009 - 10 LA 411/08 (https://dejure.org/2009,6311)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2009 - 10 LA 411/08 (https://dejure.org/2009,6311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004 bei Nichterfüllung der Verlängerungsvoraussetzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 104a Abs. 4 AufenthG; § 104a Abs. 5 S. 2, 3 AufenthG; § 104a Abs. 6 AufenthG
    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen; Anforderungen an eine Ermessensausübung im Falle einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegens der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1; AufenthG § 104 a Abs. 6
    D (A), Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, Lebensunterhalt, atypischer Ausnahmefall, Härtefall, Ermessen, Analphabeten, Zukunftsprognose

  • Judicialis

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 4; ; AufenthG § 104a Abs. 5 S. 2; ; AufenthG § 104a Abs. 5 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung Aufenthaltserlaubnis § 104a AufenthG : Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis); Ermessen; Ermessen, intendiertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen; Anforderungen an eine Ermessensausübung im Falle einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegens der ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2004 - 7 LA 110/04

    Ermessen; Gewerbeerlaubnis; intendiertes Ermessen; Widerruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 - und Beschluss vom 25. Januar 2006 - 8 LA 85/05 -, DWW 2006, 210).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2006 - 8 LA 85/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von Aufwendungszuschüssen für die Erweiterung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 - und Beschluss vom 25. Januar 2006 - 8 LA 85/05 -, DWW 2006, 210).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 [57] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 7 LA 110/04 - und Beschluss vom 25. Januar 2006 - 8 LA 85/05 -, DWW 2006, 210).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich eine veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung der Berufung nicht hinreichend (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Februar 1998 - 12 M 5642/98 -, Nds. VBl. 1998, 162; Beschluss vom 12. Februar 208 - 5 LA 326/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich eine veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung der Berufung nicht hinreichend (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Februar 1998 - 12 M 5642/98 -, Nds. VBl. 1998, 162; Beschluss vom 12. Februar 208 - 5 LA 326/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08
    Ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift rechtfertigt, kann u.a. dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 -, AuAs 2008, 255; Beschlüsse des Senats vom 4. Juni 2008 - 10 ME 215/08 - und vom 23. Juni 2008 - 10 LA 185/08 -, n. v.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Allerdings ist dann von einem atypischen Ausnahmefall in Bezug auf das in der Regel gebundene Ermessen auszugehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass - insoweit als Verlängerungsvoraussetzung - im Jahre 2009 (vgl. § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG) keine überwiegende eigenständige Sicherung erfolgt oder jedenfalls nach dem 31. Dezember 2011 keine eigenständige Sicherung möglich sein wird und auch kein Härtefall im Sinne des Absatzes 6 vorliegen wird (vgl. VGHBW, B. v. 16. April 2008 - 11 S 100/08 - AuAS 2008, 255; NiedersOVG, B.v. 31. März 2009 - 10 LA 411/08 - juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 104a Rdn. 64), wobei allerdings bloße Zweifel oder eine Unentschiedenheit nicht genügen können, vielmehr solches mit hinreichender Sicherheit bereits bei der erstmaligen Erteilung feststehen muss.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

    Dies bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. 10. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.7.2008 - 11 S 158/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 22.11.2005 - 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 zur Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
  • VG Münster, 15.10.2009 - 8 K 1661/08

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fehlender sozialer

    vgl. OVG Nds, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 LA 411/08 -, Juris; VGH BW, Beschluss vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 -, Juris = AuAS 2008, 255.

    vgl. OVG Nds, Beschluss vom 31. März 2009, a.a.O. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    vgl. OVG Nds, Beschluss vom 31. März 2009, a.a.O. unter Hinweis BT-Drs.

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

    Liegt damit ein atypischer Ausnahmefall vor, ist das der Ausländerbehörde durch § 104a Abs. 1 AufenthG eröffnete Ermessen dahin intendiert, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, so dass es entgegen der Auffassung der Kläger einer näheren Begründung der Ermessensentscheidung nicht bedurfte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 51; Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).
  • VG Oldenburg, 27.05.2009 - 11 B 1448/09

    Altfallregelung; Familieneinheit; Ermessen; intendiert; Lebenunterhalt

    abgelehnt werden, dass keine Perspektive der Lebenunterhaltssicherung bestehe und deshalb ein atypischer Fall vorliege, der ein Abweichen von der Soll-Regelung rechtfertige (dazu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 LA 411/08 -).

    Es entspricht auch der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 26. November 2008 - 11 A 1233/08 - ) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 31. März 2009 - 10 LA 411/08 - ; Urteil vom 29. Januar 2009 - 11 LB 136/07 - juris ), dass ein solcher atypischer Fall insbesondere dann gegeben ist, wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" über den 31. Dezember 2009 hinaus nicht erfolgen wird.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 29.9.2010 - 10 LA 275/07 -, v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 - und v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.
  • SG Osnabrück, 03.02.2010 - S 16 AY 4/10
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