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   OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07   

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OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07 (https://dejure.org/2007,4188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.12.2007 - 10 ME 241/07 (https://dejure.org/2007,4188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 (https://dejure.org/2007,4188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Medienaufsicht: Untersagung seines Internetangebots mit Zugang zu pornografischen Angeboten ohne Altersverifikationssystem

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 JMStV ; § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JMStV
    Erfordernis eines zuverlässigen Altersverifikationssystem bei Webseiten mit Verlinkungen zu Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten; Anforderungen an ein solches Altersverifikationssystem; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer medienaufsichtsrechtlichen ...

  • Telemedicus

    Anforderungen an ein Altersverifikationssystem

  • Telemedicus

    Anforderungen an ein Altersverifikationssystem

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme

  • Judicialis

    JMStV § 1; ; JMStV § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; RStV § 59 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an AVS

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2007)

    Gericht bestätigt Verbot von Sex-Linkportal ohne Alterskontrolle

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2007)

    Verbot von Sex-Linkportal ohne Alterskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis eines zuverlässigen Altersverifikationssystem bei Webseiten mit Verlinkungen zu Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten; Anforderungen an ein solches Altersverifikationssystem; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer medienaufsichtsrechtlichen ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Jugendschutz im Internet

  • beck.de (Kurzinformation)

    Jugendschutz im Internet

  • beck.de (Kurzinformation)

    Jugendschutz im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1831
  • K&R 2008, 123
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

    Es unterliegt auch im Hinblick auf den grundgesetzlichen Schutz des Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die gewerbliche Betätigung eines Internet-Anbieters und die Nutzung einer Internet-Domain soweit zu beschränken, dass pornografische Internetangebote nicht allgemein, sondern allein Erwachsenen zugänglich gemacht werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07
    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

    Hierzu bedürfte es einer den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV genügenden Altersverifikation im Sinne einer effektiven Barriere, durch die zuverlässig sichergestellt wird, dass Minderjährige auf die nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV unzulässigen Angebote keinen Zugriff haben (vgl. dazu BGH vom 18.10.2007 NJW 2008, 1882; NdsOVG vom 6.12.2007 NJW 2008, 1831; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, § 4 JMStV Rn. 64 ff.).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. hierzu bereits: VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 27 K 2813/09 -, juris, Rn. 44; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn. 12; siehe ferner Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 52. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12.

    vgl. zur Anwendbarkeit des JMStV auf Angebote aus dem Ausland: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -, juris, Rn. 44, wonach die Regelungen des JMStV grundsätzlich auch die Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können, erfassen; laut Niedersächsischem OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, juris, Rn.12, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Medienangebotes nicht nach seiner Herkunft und der Geltungsbereich des JMStV ist nicht auf deutsche Anbieter von Telemedien beschränkt; nach VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 14 K 4086/07 -, juris, Rn. 34, gelten die Regelungen des JMStV für alle pornografischen Angebote in Deutschland und erfassen grundsätzlich auch Angebote aus dem Ausland, die im Inland abgerufen werden können und gelten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1 TMG insbesondere auch für Angebote aus anderen Mitgliedstaaten der EU; siehe ferner: Altenhain in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, Stand 53. EL August 2020, Teil 20 Jugendschutz, Rn. 12, der die Anwendbarkeit des JMStV auf ausländische Angebote als von dem anerkannten Grundsatz gedeckt sieht, dass der Staat zur Abwehr von Gefahren berechtigt ist, die inländischen Rechtsgüter vom Ausland her drohen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - 13 A 1072/12

    Zulässigkeit einer medienaufsichtlichen Beanstandung gegenüber einem

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 10 ME 241/07 -, NJW 2008, 1831 ff. = juris Rn. 9, 12; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Dezember 2009, a. a. O., Rn. 49 f.; Liesching/Schuster, a. a. O., § 4 JMStV Rn. 63 ff., 75; Spindler/Schuster, a. a. O., § 4 JMStV Rn. 78 ff.
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Vielmehr sind grundsätzlich auch subjektive Kriterien zu berücksichtigen, weil nur so dem aus dem Sozialstaats und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1789. NJW-RR 2007, 1713. NJW 2008, 1831) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes genüge getan wird.
  • OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für

    Im Hinblick darauf, dass es das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip gebieten, Rechtsschutzgleichheit zu gewähren, und daher Bemittelte und Unbemittelte gleichzustellen sind (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1789 ; NJW-RR 2007, 1713 ; NJW 2008, 1831), ist jedenfalls auch zu bedenken, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (s.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2010, 12 WF 254/09, veröffentlicht bei [...]; OLG Celle, FF 2010, 83 f; Waller, FF 2010, 50 ff.).
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