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   OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11   

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OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11 (https://dejure.org/2011,5016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.2011 - 10 ME 47/11 (https://dejure.org/2011,5016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 (https://dejure.org/2011,5016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Überlassung einer Stadthalle zur Durchführung eines Landesparteitages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 ParteienG ; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 21 GG; Art. 38 GG
    Die kurzfristige Änderung der Mietordnung und Benutzungsordnung einer Stadthalle zwecks Ablehnung eines bereits gestellten Überlassungsantrags einer politischen Partei ist teilweise unwirksam; Erforderlichkeit der Beachtung des durch Art. 3 GG i.V.m. Art. 21 und Art. 38 GG ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer kurzfristigen Änderung der Mietordnung und Benutzungsordnung einer Stadthalle zwecks Ablehnung eines bereits gestellten Überlassungsantrags einer politischen Partei; Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit politischer Parteien durch die Kommunen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Stadthalle für den Landesparteitag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die kurzfristige Änderung der Mietordnung und Benutzungsordnung einer Stadthalle zwecks Ablehnung eines bereits gestellten Überlassungsantrags einer politischen Partei ist teilweise unwirksam; Erforderlichkeit der Beachtung des durch Art. 3 GG i.V.m. Art. 21 und Art. 38 GG ...

  • hna.de (Pressebericht, 15.04.2011)

    NPD darf in die Northeimer Stadthalle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 717
  • DÖV 2011, 573
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Chancengleichheit politischer Parteien ist dementsprechend anzunehmen, wenn und soweit durch den Erlass einer die Widmung ändernden Norm (hier der Änderungssatzung vom 9. März 2011) gegen das Willkürverbot verstoßen worden ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4. 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9).

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).

  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    Die Chancengleichheit gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (BVerfG, Beschl. v. 7.3. 2007 - 2 BvR 447/07 -, NdsVBl. 2007, 165 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3).

    Dementsprechend ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwar grundsätzlich zu verneinen, wenn die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung zur Durchführung eines Parteitages durch die Widmung der Einrichtung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3. 2007 - 2 BvR 447/07 -, a. a. O., Rn. 5).

  • VG Göttingen, 05.04.2011 - 1 B 53/11

    NPD darf Stadthalle Northeim nicht für Parteitag nutzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 5. April 2011 - 1 B 53/11 - abzuändern und die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm einen Saal der Stadthalle Northeim am 17. April 2011 (hilfsweise an einem von fünf im Einzelnen bezeichneten Ausweichterminen, darunter zuletzt der 22. Mai 2011) in der Zeit von 08.00 bis 22.00 Uhr für seinen Landesparteitag zur Verfügung zu stellen.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 5. April 2011 - 1 B 53/11 - wird zurückgewiesen.

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287

    Gemeindliche Einrichtung; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 3 S 40.10

    Bürgerbewegung "Pro Deutschland" kann ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 10 ME 74/07

    Anspruch des niedersächsichen Landesverbands der Nationaldemokratischen Partei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    Aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG steht es Gemeinden zwar grundsätzlich frei, ihre gemeindlichen Einrichtungen Parteien zur Verfügung zu stellen oder diese von deren Nutzung auszuschließen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.2. 2007 - 10 ME 74/07 -, DVBl. 2007, 517, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 20, m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08

    Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11
    Im Gegensatz zur Rechtsaufassung der Vorinstanz und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.9. 2008 - 2 EO 490/08 -, LKV 2009, 139 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 52 ff.) macht es keinen Unterschied, ob die Benutzung der öffentlichen Einrichtung in der Vergangenheit lediglich durch eine Verwaltungspraxis bestimmt war, oder - wie hier - durch eine Satzung normiert ist.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag;

    Landkreisen als Gemeindeverbände (§ 3 Abs. 1 NKomVG; vgl. hierzu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9.3.2007 - 2 BvR 2215/01 -, juris Rn. 19, und BVerwG, Urteil vom 9.12.2021 - 4 C 3.20 -, juris Rn. 11) steht es aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich frei, ihre Einrichtungen Parteien zur Verfügung zu stellen oder diese von deren Nutzung auszuschließen (Senatsbeschlüsse vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30, und vom 28.2.2007 - 10 ME 74/07 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Bei der Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben sie aber den durch Art. 3 GG i.V.m. Art. 21 und Art. 38 GG gewährleisteten Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien zu beachten (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    Eine Ungleichbehandlung findet demgegenüber nicht statt, wenn die Nutzung der von der Kommune unterhaltenen Räume zu dem vom Beschwerdeführer angestrebten Zweck - etwa der Durchführung eines Parteitages - durch deren Widmung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    Denn im Falle einer Änderung des Widmungszwecks unterliegt auch der Vorgang der Widmungsänderung den zeitbezogenen Bedingungen des Willkürverbotes, die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Chancengleichheit politischer Parteien ist dementsprechend anzunehmen, wenn und soweit durch die Änderung der Widmung gegen das Willkürverbot verstoßen worden ist (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Ein Fall objektiv willkürlicher Ungleichbehandlung kann insbesondere dann vorliegen, wenn seitens der betroffenen Partei ein Antrag auf Überlassung der gemeindlichen Einrichtung bereits vorliegt und sich die Kommune durch die danach erfolgende Änderung der Zweckbestimmung dieser Einrichtung dem naheliegenden Verdacht aussetzt, die Widmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert zu haben, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können (BVerwG, Urteil vom 28.3.1969 - VII C 49.67 -, juris Rn. 46; Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    In diesem Fall ist die Widmungsänderung, soweit sie Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beansprucht, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, d. h. nach der bis dahin geltenden Widmung und - soweit sich eine solche bereits auf ihrer Grundlage herausgebildet hat -Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kommune den Verdacht, die Widmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert zu haben, sondern nur, um einen bereits gestellten Überlassungsantrag ablehnen zu können, entkräftet (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 24; a.A. wohl OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 10 f.).

    Allerdings trifft sie insoweit die Darlegungs- und materielle Beweislast (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 15 B 875/18

    Zugang einer Landtagsfraktion zu einer Stadthalle

    vgl. zu diesem parteienrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2016 - 2 BvQ 46/16 -, juris Rn. 7, und vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 11 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 4 CE 10.835 -, juris Rn. 20, und vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 -, juris Rn. 10; ThürOVG, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, juris Rn. 30; für einen parallelen Gleichbehandlungsanspruch der Landtagsfraktion: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 L 899/16.NW -, juris Rn. 33.

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.

  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23

    Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen

    Die jeweilige Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2023 - 15 B 244/23 -, juris, Rn. 6; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris, Rn. 30).
  • VGH Bayern, 04.01.2012 - 4 CE 11.3002

    Vergabe von Schulräumen an Parteien; Voraussetzungen einer konkludenten Widmung

    Da bis zum Beschluss des Stadtrats vom 16. Dezember 2011 keine rechtsverbindliche konkludente Widmung von Räumlichkeiten der Schule für politische bzw. Parteiveranstaltungen erfolgt war, unterlag die Antragsgegnerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Regeln, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 28.3.1969 BVerwGE 31, 368) und des erkennenden Senats (zuletzt vom 17.2.2011 Az. 4 CE 11.287 ; vgl. auch OVG Lüneburg vom 14.4.2011 Az. 10 ME 47/11 ) für die Änderung oder Einschränkung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung gelten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 15 B 1468/21

    Duisburg: AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampfveranstaltung

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2016- 2 BvQ 46/16 -, juris Rn. 7, und vom 7. März 2007- 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 15 B 605/21 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 11 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 4 CE 10.835 -, juris Rn. 20 f.; ThürOVG, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, juris Rn. 30.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2021 - 15 B 605/21 -, juris Rn. 9, und vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2021 - 15 B 605/21

    AfD darf die Siegerlandhalle für Kandidatenaufstellung nutzen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2016 - 2 BvQ 46/16 -, juris Rn. 7, und vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 11 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 29. April 2010 - 4 CE 10.835 -, juris Rn. 20 f.; ThürOVG, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 EO 490/08 -, juris Rn. 30.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23

    Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018- 15 B 875/18 -, juris Rn. 9 ff; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2024 - 15 B 144/24

    AfD-Kreisverband darf Bürgerhaus Kürten für Parteiveranstaltung nutzen

    vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 15 B 244/23 -, juris Rn. 6 f., vom 9. September 2021 - 15 B 1468/21 -, juris Rn. 8 f. m.w.N., und vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris Rn. 9 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011- 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2022 - 10 ME 71/22

    Einwirkungsmöglichkeiten; Kommunalaufsicht; Landesparteitag; Mitwirkungsrechte;

    Gemeinden und Landkreisen als Gemeindeverbände (§ 3 Abs. 1 NKomVG; vgl. hierzu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9.3.2007 - 2 BvR 2215/01 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 9.12.2021 - 4 C 3.20 -, juris Rn. 11) steht es aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 GG grundsätzlich frei, ihre Einrichtungen Parteien zur Verfügung zu stellen oder diese von deren Nutzung auszuschließen (Senatsbeschlüsse vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30, und vom 28.2.2007 - 10 ME 74/07 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Bei der Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts haben die Kommunen aber den durch Art. 3 GG i.V.m. Art. 21 und Art. 38 GG gewährleisteten Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien zu beachten (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

    Eine Ungleichbehandlung findet demgegenüber nicht statt, wenn die Nutzung der von der Kommune unterhaltenen Räume zu dem vom Beschwerdeführer angestrebten Zweck - etwa der Durchführung eines Parteitags - durch deren Widmung generell und damit auch für andere Parteien ausgeschlossen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2007 - 2 BvR 447/07 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18

    Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss

    Auch der Kooperationsvertrag zwischen der Beigeladenen und dem Antragsteller in der Ausgestaltung der Erweiterung vom 21. Februar 2011 sah feste Zeiträume für die Nutzung des Gymnastikraums und des Aktivbeckens der Moor-Therme vor.Der Anspruch des Antragstellers gem. § 30 Abs. 1, Abs. 3 NKomVG kann unter Berücksichtigung des Widmungszwecks der Einrichtung daher auch nur beinhalten, einen Zugang zur Moor-Therme zu bestimmten, durch die Beigeladene festzulegenden (vgl. zu letzterem etwa auch Senatsbeschluss vom 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 35) Zeiten zu erhalten.
  • VG Minden, 03.05.2023 - 2 L 353/23
  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12

    Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19

    Anspruch; Gemeinde; Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsanspruch;

  • VG Stade, 31.05.2016 - 1 B 1062/16

    AfD; Alternative für Deutschland; Chancengleichheit; Gleichbehandlung; Kapazität;

  • VG Karlsruhe, 01.03.2016 - 10 K 803/16

    Nutzung kommunaler Einrichtungen durch politische Parteien

  • VG Münster, 23.07.2020 - 1 L 598/20

    AfD darf sich nicht im Bürgerhaus Nottuln-Appelhülsen versammeln

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 15 L 230/23

    Zugang, kommunale Einrichtung, Verschaffungsanspruch, Einwirkungsanspruch,

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18

    Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit;

  • VG Oldenburg, 09.05.2022 - 3 B 1131/22

    Einstweilige Anordnung; Parteitag; öffentliche Einrichtung

  • VG Koblenz, 05.04.2017 - 1 L 346/17

    Eilantrag der AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat zur Überlassung von Räumen des

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2022 - 3 B 1131/22

    Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer öffentlichen Einrichtung

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