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   OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18   

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OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18 (https://dejure.org/2018,12692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2018 - 10 ME 73/18 (https://dejure.org/2018,12692)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 (https://dejure.org/2018,12692)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    a) Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn, Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Insbesondere können Mängel in den in § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB VIII genannten Bereichen zu einer solchen Gefährdung führen (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34, sowie Beschluss vom 10.01.2008 - 12 CS 07.3433 -, juris Rn. 43; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 38).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

  • OVG Hamburg, 14.12.2012 - 4 Bs 248/12

    Rücknahme der Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    a) Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn, Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

    Allein der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 2 SGB VIII führt allerdings für sich noch nicht zu einer Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 13, 15).

  • OVG Hamburg, 01.07.2014 - 4 Bf 212/12

    Auflage in einer Betriebserlaubnis für eine Mutter-Kind-Einrichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Während § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII eine Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt, ist eine Auflage nach § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII bereits im Vorfeld zur Verhinderung des Eintritts solcher Umstände möglich, die zu einer entsprechenden Gefährdung führen könnten, um das Wohl der Minderjährigen in einer Einrichtung (dauerhaft) zu sichern (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 01.07.2014 - 4 Bf 212/12.Z -, juris Rn. 18).

    Dies schließt allerdings nicht aus, bei dem Vorliegen einer Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII (vgl. zu den Anforderungen die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen durch Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39) gem. § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII Auflagen zu erteilen (in diesem Sinne wohl auch Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 45 Rn. 118; im Ergebnis so wohl auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 01.07.2014 - 4 Bf 212/12.Z -, juris Rn. 17), statt die Betriebserlaubnis zu widerrufen, sofern bereits durch die Auflage bzw. deren Erfüllung das Wohl der Minderjährigen in der Einrichtung gesichert werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2012 - 4 LA 27/11

    Annahme der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    So kann sich eine Kindeswohlgefährdung etwa auch aus einer Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Trägers (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.06.2012 - 4 LA 27/11 -, juris Rn. 8) oder seiner persönlichen Unzuverlässigkeit ergeben (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.08.2013 - 4 LA 166/12 -, nicht veröffentlicht; Beschluss vom 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -, nicht veröffentlicht; OVG Saarland, Beschluss vom 11.08.2010 - 3 B 178/10 -, juris Rn. 21).

    Ob aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Herbst 2015 davon auszugehen ist, dass der Antragsteller seinen finanziellen Verpflichtungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung zu erfüllen sind, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann und deshalb eine Gefährdung des Wohls der Kinder und der Jugendlichen in der Einrichtung anzunehmen ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.06.2012 - 4 LA 27/11 -, juris Rn. 8) kann daher vorliegend dahinstehen.

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2017 - 10 ME 65/17

    Aufsichtsbehörde; Deichverband; Ersatzvornahme; Neuwahl; Vorstand; Vorstandswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Die vom Antragsteller binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (Senatsbeschlüsse etwa vom 20.10.2017 - 10 ME 204/17 -, juris Rn. 16, vom 18.08.2017 - 10 ME 65/17 -, juris Rn. 17, und vom 04.01.2017 - 10 ME 57/16 - (auch zu Ergänzungen), nicht veröffentlicht), lassen zudem nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 27. November 2017 abgelehnt hat.

    Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung (Senatsbeschluss vom 18.08.2017 - 10 ME 65/17 -, juris Rn. 18; vgl. dazu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2009 - 1 BvR 165/09 -, juris Rn. 18) läge die vom Verwaltungsgericht entsprechend § 45 Abs. 7 S. 1 SGB VIII als maßgeblich erachtete Kindeswohlgefährdung auch unter Berücksichtigung dieser Reparaturarbeiten vor.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, ist erforderlich, dass mit der Beschwerdebegründung die der Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die der Beschwerdeführer in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnet werden und sodann im Einzelnen substantiiert ausgeführt wird, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat; der Beschwerdeführer muss sich deshalb im Einzelnen mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 10; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 75 ff. m.w.N.).

    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575

    Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Es kann dahinstehen, ob der Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zum Lagerraum und den Baumaterialien vorliegend nicht bereits entgegensteht, dass er diese Umstände erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, obwohl er diese Angaben auch bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte vortragen können (für zulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; für unzulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26 f., und vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 83).

    Daher kann auch offenbleiben, ob diese nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (durch ein Verhalten des Antragstellers selbst) geänderten Umstände als Beschwerdevorbringen berücksichtigt werden können (so Schenke in Kopp/Schenke, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 42 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2004 - 21 B 2399/03 -, juris Rn. 23; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; zu den unterschiedlichen Auffassungen auch in der Rechtsprechung Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 81 ff.) und bedurfte es auch nicht der vom Antragsteller angebotenen zeugenschaftlichen Vernehmung seiner Ehefrau.

  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    a) Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn, Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).

    Dabei ist unerheblich, ob der Träger der Einrichtung oder einer seiner Mitarbeiter die Gefährdung schuldhaft verursacht hat (Sächsisches OVG, Urteil vom 08.05.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34; Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39).

  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Dabei sind an die Qualifikation von Leitungskräften besondere Anforderungen zu stellen, wobei die persönliche Zuverlässigkeit ein wichtiges Eignungsmerkmal ist, die entfallen kann, wenn die Leitungskraft aufgrund ihres bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass sie die Einrichtung ordnungsgemäß führen wird (vgl. Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 45 Rn. 61; OVG Saarland, Beschluss vom 30.04.2013 - 3 A 194/12 -, juris Rn. 18; vgl. auch Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 15 m.w.N.).

    Der Leiter trägt grundsätzlich auch die Verantwortung für die unter seiner Leitung festgestellten Zustände, auch wenn diese nicht von ihm geschaffen worden sind (OVG Saarland, Beschluss vom 30.04.2013 - 3 A 194/12 -, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18

    Duldungsverfügung; Gewerbeuntersagung; Rechtsmittelbelehrung; Versiegelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18
    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

    Aus den vorgetragenen Gründen muss sich ergeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern oder aufzuheben ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 78).

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12

    Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 B 53.15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer erteilten Erlaubnis zum Betrieb einer

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12

    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2017 - 12 B 1553/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Inobhutnahme eines

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2017 - 10 ME 204/17

    Darlegen der Eilbedürftigkeit des Antrags auf Herausgabe einer Urteilsabschrift

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 21 B 2399/03

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung der Rechtsnatur einer verfügten Entbindung

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18

    Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen

    Ein solcher ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Rechtsschutzziel - wie hier - unzweifelhaft feststeht (Senatsbeschluss vom 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 44 m.w.N.) ist die Beanstandung des Beschlusses des Antragstellers durch den Antragsgegner wohl auch zu Recht erfolgt, weil der Beschluss gegen § 93 Abs. 1 Satz 2 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat bei seinen Entscheidungen die Belange der gesamten Gemeinde zu beachten hat, verstoßen und damit rechtswidrig sein dürfte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2019 - 7 B 10490/19

    Al Nur-Kindergarten in Mainz muss schließen

    a) Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt vor, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das Wohl der Kinder gegeben ist; die Gefahr muss konkret sein, es muss also die hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt bestehen; unerheblich ist, ob die Gefahr durch ein Verschulden des Einrichtungsträgers verursacht wird (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, Rn. 46; HambOVG, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 4 Bs 248/12 -, Rn. 14, 16; BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 10 CS 07.3433 -, Rn. 43; alle juris, m.w.N.).

    Umgekehrt ist nämlich davon auszugehen, dass, wenn die Kriterien erfüllt sind, das Kindeswohl gewährleistet ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46).

    Für die Prognose der Eignung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung sind die maßgeblichen Umstände umfassend heranzuziehen, also die Verhältnisse in der Einrichtung und das mutmaßliche Verhalten des Trägers unter Beachtung seiner Möglichkeiten (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 52), wobei zu beachten ist, ob die Missstände in der gebotenen Eile beseitigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 3 B 53/15 -, juris, Rn. 4).

  • VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

    Für die Beurteilung der Gewährleistung des Kindeswohls ist in erster Linie der Träger der Einrichtung in den Blick zu nehmen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6), der als zuverlässig eingestuft werden muss (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), was nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen hier als nicht (mehr) gegeben angesehen werden kann.

    Die an diese Gesamtbetrachtung anknüpfende Unzuverlässigkeit rechtfertigt bereits mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme, dass insoweit die Integration der Kinder in die Gesellschaft nach Maßgabe der freiheitlich demokratischen Grundordnung konkret gefährdet ist (vgl. zum Merkmal der Unzuverlässigkeit des Trägers: OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46).

    Da insoweit ein Verschulden des Antragstellers unerheblich ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), kann er sich jedenfalls mit dem Argument des Personalmangels nicht exkulpieren; zumal einem zuverlässigen Träger zuzumuten gewesen wäre, gerade bei einer derart zentralen Auflage wie der Erfüllung des integrativen Konzepts ausreichend Personal vorzuhalten.

    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 70; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 12 CS 12.2406 -, juris, Rn. 23; SaarlOVG, Beschluss vom 11. August 2010 - 3 B 178/10 -, juris, Rn. 56).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Es genügt dagegen nicht, pauschal auf den erstinstanzlichen Vortrag und die dortige Glaubhaftmachung zu verweisen oder nur den Vortrag aus erster Instanz zu wiederholen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1194 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.2017 - 7 CS 17.1629 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 18.7.2019 - 5 B 451/18 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 6.3.2015 - 1 M 2/15 - juris Rn. 57 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 - juris Rn. 6; B.v. 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 30 m.w.N.; Kaufmann in Posser/Wolff, VwGO-BeckOK, Stand: Januar 2020, § 146 Rn. 14 m.w.N.; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 146 Rn. 24; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a - 23).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 14 ME 128/23

    Anordnungsgrund; Bedarfsermittlung; Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe;

    Ein solcher Antrag ist jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Rechtsschutzziel - wie hier - unzweifelhaft feststeht (NdsOVG, Beschl. v. 18.4.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 28; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 44 m.w.N.) konnte die Antragsgegnerin als Kommunalaufsichtsbehörde die Beschlüsse der Antragstellerin gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 NKomVG beanstanden, weil sie das Gesetz verletzen.
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.2834

    Personaleinsatz in Einrichtungen der Jugendhilfe

    Dementsprechend führt allein der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 2 SGB VIII für sich allein noch nicht zu einer Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII. Hinzukommen muss die hieraus resultierende, von § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII für einen Widerruf ausdrücklich vorausgesetzte Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung (NdsOVG, B.v. 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 12 B 1241/20
    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. April 2019- 7 B 10490/19 -, juris Rn. 7 f.; OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 46; Hamb. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 14, 16; Bay. VGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 10 CS 07.3433 -, juris Rn. 43; Busse, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 45 (Stand: 4. November 2020) Rn. 79; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 (Stand: 04/18) Rn. 60; Mann, in: Schellhorn u.a., SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 45 Rn. 39; jeweils m.w.N.).

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. April 2019- 7 B 10490/19 -, a. a. O. Rn. 7 f.; OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, a. a. O. Rn. 46; Hamb. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 4 Bs 248/12 -, a. a. O. Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 3 B 53.15 -, juris Rn. 3 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. April 2019 - 7 B 10490/19 -, a. a. O. Rn. 35; OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, a. a. O. Rn. 52; Saarl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Eine Gefährdung des Kindeswohls bestand danach nicht schon dann, wenn (nur) nachträglich die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis entfallen sind (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 14.12.2020 - 12 B 1241/20 -, juris Rn. 11; OVG Koblenz, Beschl. v. 29.04.2019 - 7 B 10490/19 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2018 - 10 ME 73/18 -, juris Rn. 46).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21

    Bereitschaft zur Mängelbeseitigung; Betriebserlaubnis; Einrichtung,

    Eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 46) insbesondere dann vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen eine gegenwärtige oder nahe bevorstehende, nicht unerhebliche Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl (vgl. § 1666 Abs. 1 BGB) der Minderjährigen gegeben ist (vgl. Mann in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 45 Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 - 12 CS 08.1417 -, juris Rn. 34), mithin die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2017 - 12 B 1553/17 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 8.5.2015 - 1 A 238/13 -, juris Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12 -, juris Rn. 16).
  • VG Potsdam, 19.06.2020 - 7 L 295/20

    Gefährdung des Kindeswohls in der Kindertagespflegestelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2022 - 6 S 48.22

    Der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer

  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 8 K 231/16

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • VG München, 20.03.2019 - M 27 K 17.37053

    Personaleinsatz in Einrichtungen der Jugendhilfe

  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19

    Anliegergebrauch; straßenrechtliche Einziehungsverfügung

  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

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