Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 10 ME 77/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Inkassoverhaltens von Rechtsanwalt Olaf Tank / Verweigerung der Kontoeröffnung rechtens
- openjur.de
Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG
Zum Anspruch auf Kontoführung gegen eine Sparkasse - Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Kein Anspruch auf Geschäftsbeziehungen zu Sparkasse bei Verdacht rechtswidriger Zwecke
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 1 S. 1 NSpG; § 138 BGB
Begründen der subjektiv öffentlichen Rechte auf Leistungen einer Sparkasse zugunsten der Einwohner ihres Trägers; Gleichbehandlungsgebot als Grundlage eines subjektiv öffentlichen Rechts auf Leistungen einer Sparkasse; Verweigerung der Eröffnung eines ... - JurPC
Keine einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur Eröffnung eines Rechtsanwaltsanderkontos
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Anspruch eines RA auf Eröffnung eines Girokontos bei Verdacht auf Nutzung für rechtswidrige Handlungen (hier: Inkasso für Betreiber von Internet-Abofalle)
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; NSpG § 4 Abs. 1 S. 1; BGB § 138
Begründen der subjektiv öffentlichen Rechte auf Leistungen einer Sparkasse zugunsten der Einwohner ihres Trägers; Gleichbehandlungsgebot als Grundlage eines subjektiv öffentlichen Rechts auf Leistungen einer Sparkasse; Verweigerung der Eröffnung eines ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Sparkasse kann Girokonto für "Abo-Fallen" im Internet verweigern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doch kein Sparkassenkonto für Abofallen-Inkasso
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Girokonto für Nutzung von Abo-Fallen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründen der subjektiv öffentlichen Rechte auf Leistungen einer Sparkasse zugunsten der Einwohner ihres Trägers; Gleichbehandlungsgebot als Grundlage eines subjektiv öffentlichen Rechts auf Leistungen einer Sparkasse; Verweigerung der Eröffnung eines ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eröffnung eines Girokontos verweigert - Sparkasse verdächtigte einen Rechtsanwalt, das Konto für rechtswidrige Handlungen zu nutzen
- berliner-anwaltsverein.de
, S. 37 (Kurzinformation)
"Dubioser Anwalt" hat keinen Anspruch auf Girokonto
- bankrecht.org (Kurzinformation)
Zur Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos
- rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos bei der Sparkasse für den Vertreter einer Abofalle
- haufe.de (Kurzinformation)
Sparkasse hat im Einzelfall keine Pflicht zur Kontoeröffnung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sparkasse kann Girokonto für "Abo-Fallen" im Internet verweigern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sparkasse kann Anwalt Girokonto für "Abo-Fallen"-Inkasso im Internet verweigern - Sparkasse muss für umstrittenen Inkasso-Anwalt Olaf Tank kein Konto führen
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 29.04.2010 - 1 B 9/10
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 10 ME 77/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1790
- NVwZ 2010, 6
- WM 2010, 1804
- MMR 2011, 199
- DVBl 2010, 973
- DÖV 2010, 740
Wird zitiert von ... (9)
- VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18
Keine Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kontoeröffnung gegenüber …
Die Beklagte ist als öffentlich-rechtliche Anstalt (vgl. § 1 Abs. 1 SparkG) bei ihren Entscheidungen, ob sie Girokonten zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr als Teil der Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen i.S.d. § 2 Abs. 1 SpkG, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01 -, juris Rn. 16, zur Verfügung stellt, an öffentliches Recht und damit auch an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, vgl. VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2010 - 10 ME 77/10 - juris Rn. 25; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 25, 28; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 31.§ 2 SpkG, 1.3.4.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - 22 K 1156/04 -, juris Rn. 23; zu § 2 Abs. 1 HessSpkG: VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 15; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 27; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 30; zu § 4 Abs. 1 NSpkG: Nds. OVG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 20.
Dabei verbietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Personen oder Personengruppen, soweit diese nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 -, juris Rn. 45; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 26.
Aus diesem Grund kann offen bleiben, ob die Nennung des Klägers in den Verfassungsschutzberichten für das Land Nordrhein-Westfalen über die Jahre 2013 bis 2018 schon vor einem etwaigen Verbot der Klägers gem. Art. 9 Abs. 2 GG, auch im Hinblick auf die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, vgl. zum Parteienprivileg in Art. 21 Abs. 3, 4 GG: BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2/17 -, juris Rn. 37 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - 22 K 1156/04 -, juris Rn. 27, oder der von der Beklagten befürchtete Imageschaden, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 29 m.w.N.; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 35 ff.
Kann sie dies nicht gewährleisten, wäre die Beklagte nicht nur nicht berechtigt, sondern vielmehr verpflichtet, ein Konto nicht zur Verfügung zu stellen, vgl. zum Verdacht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 29.
- VG Darmstadt, 30.08.2011 - 5 K 1554/09
Sparkasse; Versagung einer Kontoeröffnung
Schon nach ihrem Wortlaut, als auch den jeweiligen Überschriften handelt es sich um bloße Aufgabenzuweisungen, die sich an die Sparkassen selbst richten und allein im öffentlichen Interesse bestehen (VG Frankfurt, U. v. 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F - vgl. zum ähnlich formulierten § 4 Abs. 1 NdsSparkG OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (349f.)).Dieses Verbot ist verletzt, wenn sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken ein sachgerechter Grund für eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht finden lässt (BVerfG, U. v. 09.10.2001 - 2 BvL 17/99 - BVerfGE 105, 75 (110f.); B. v. 31.05.1988 - 1 BvL 22/85 - BVerfGE 78, 232 (248), B. v. 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 - u.a. BVerfGE 55, 72 (89); BGH, U. v. 11.03.2009 - XI ZR 403/01 - BKR 2003, 346 (348); OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (350)).
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung setzt voraus, dass die begehrte Leistung einem anderen tatsächlich erbracht wird, der ebenso wie der sich auf eine Gleichbehandlung berufende Antragsteller derselben Personengruppe angehört (OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (350)).
Vielmehr kommt es auf das Geschäftsfeld an (so im Ergebnis auch OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (350)).
In diesem Fall wäre die Beklagte sogar verpflichtet, von der Eingehung einer Geschäftsbeziehung abzusehen (OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (350)).
(…vgl. Mann, in: Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 12 Rn. 95 ff. m.w.N.; zum ganzen OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (351)).
Allerdings ist das aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Teilhaberecht auf den Zugang zu Einrichtungen oder auf staatliche Leistungen beschränkt, auf die der Betroffene angewiesen ist und faktisch allein von staatlicher Seite angeboten werden (OVG Lüneburg, B. v. 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BKR 2010, 347 (351); Mann, in: Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 12 Rn. 18, 160 ff. m.w.N.; Manssen, in: v. Mangoldt u.a., GG, 5. Aufl. 2005, Art. 12 Rn. 89 ff.).
- OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21
Eröffnung eines Zahlungskontos bei einer Sparkasse
Diese Unterscheidung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, juris Rn. 5, …und vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris Rn. 4) für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art und folglich auch für Sparkassen entsprechend der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (VG Leipzig…, Urteil vom 26.8.2020 - 1 K 1116/19 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Urteil vom 23.10.2019 - 20 K 6668/18 -, juris Rn. 33 ff.; VG Regensburg…, Beschluss vom 16.8.2027 - RO 3 E 17.1335 -, juris Rn. 24; VG München…, Urteil vom 13.1.2016 - M 7 K 15.2356 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt…, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 21) und Oberverwaltungsgerichte (nicht ausdrücklich den Verwaltungsrechtsweg feststellend, aber diesen voraussetzend: Senatsbeschlüsse vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 - und vom 15.6.2010 - 10 ME 77/10 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 15.1.2015 - 2 LB 21/13 -, juris Rn. 56 ff.), wobei es nach den zitierten verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die Fälle betrafen, in denen die Rechtsschutzsuchenden keine politischen Parteien gewesen sind, und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ohne Belang ist, ob der Rechtsschutzsuchende eine politische Partei, eine Privatperson oder beispielsweise - wie hier - ein religiöser Verein ist.Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15.6.2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 20 ff.) verleiht zwar § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG allein keinen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf Eröffnung eines Kontos, da diese Norm einen öffentlich-rechtlichen Handlungsauftrag an die Sparkassen im Rahmen des Verhältnisses zu ihren kommunalen Trägern, aber keine konkreten Ansprüche der Kunden begründet.
Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Eröffnung eines Kontos gegen die Beklagte als öffentlich-rechtliche Anstalt im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge, die als solche Teil der vollziehenden Gewalt im Sinne des Artikels 1 Abs. 3 GG und deshalb an die Grundrechte unmittelbar gebunden ist (Senatsbeschluss vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 -), kann sich aber aus § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, auf das sich jedenfalls auch die Klägerin als religiöser Verein berufen kann, ergeben (Senatsbeschlüsse vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 - und vom 15.6.2010 - 10 ME 77/10 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 25), wobei der Gleichheitssatz sich nicht in dem Verbot einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verschiedener Personen oder Personengruppen erschöpft, sondern als fundamentales Rechtsprinzip ein Willkürverbot zum Ausdruck bringt (Senatsbeschluss vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 -).
- VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335
Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse
Die der obergerichtlichen Rechtsprechung zugrundeliegende sog. Zwei-Stufentheorie gilt für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art (BVerwG, B. v. 29. Mai 1990 - 7 B 30/90 - juris Rn 4), also auch für Sparkassen (vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 18. April 2002 - 1 So 35/02 - juris Rn 4 u. B.v. 16. September 2002 - 1 Bs 243/02 - juris 3. Ls; OVG BE-BB, B.v. 28. Mai 2012 - 3 S. 42.12 - juris Rn 4 u. B.v. 20. Februar 2014 - 3 N 109.12 - juris; OVG SH, B.v. 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 - juris; OVG Nds., B.v. 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 - juris).Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Antragsgegnerin im Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge zwar Teil der vollziehenden Gewalt und insoweit unmittelbar an die Grundrechte gebunden (vgl. Nds. OVG, B.v. 29.4.2010 - 10 ME 77/10 - juris Rn. 25).
- OVG Sachsen, 26.11.2013 - 4 B 426/13
Girokonto, Sparkasse, Anspruch auf Gleichbehandlung, Verlag mit Nähe zu …
7 Ein Anspruch auf Gleichbehandlung setzt voraus, dass die begehrte Leistung einem anderen tatsächlich erbracht wird, der - wie die sich auf eine Gleichbehandlung berufende Antragstellein - derselben Gruppe angehört (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2010, DVBl. 2010, 973, juris Rn. 27). - OVG Bremen, 23.02.2011 - 1 S 29/11
Verweigerung des Antrags einer politischen Partei auf Eröffnung eines Girokontos …
Soweit die Beklagte als Anstalt öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsbank grundrechtlichen Bindungen unterliegt (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 15.06.2010 - 10 ME 77/10 - BGH, Urteile vom 02.12.2003 - XI ZR 397/02 -, NJW 2004, 1031 und vom 11.03.2003 - XI ZR 403/01 -, NJW 2003, 1658 ), sind diese auch von den Zivilgerichten zu beachten. - VG München, 13.01.2016 - M 7 K 15.2356
Kein Anspruch auf ein Girokonto bei der Sparkasse für einen Dritten
Die der obergerichtlichen Rechtsprechung zugrundeliegende sog. Zwei-Stufentheorie gilt für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art (…BVerwG, B. v. 29. Mai 1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4), also auch für Sparkassen (…vgl. auch OVG Hamburg, B. v. 18. April 2002 - 1 So 35/02 - juris Rn. 4 u. B. v. 16. September 2002 - 1 Bs 243/02 - juris 3. Ls;… OVG BE-BB, B. v. 28. Mai 2012 - 3 S 42.12 - juris Rn. 4 u. B. v. 20. Februar 2014 - 3 N 109.12 - juris; OVG SH, B. v. 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 - juris; OVG Nds., B. v. 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 - juris). - VG Gießen, 31.05.2011 - 8 K 1139/10
Kein Girokonto bei Verdacht auf unseriöse Geschäfte
Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Beklagte im Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge Teil der vollziehenden Gewalt und insoweit unmittelbar an die Grundrechte gebunden (vgl. Nds. OVG, B. v. 29.04.2010, 10 ME 77/10, juris, Rdnr. 25). - VG München, 18.05.2015 - M 7 E 15.1093
Eröffnung eines Girokontos für eine politische Partei
Nach einheitlicher Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte gehört die Frage, ob eine Sparkasse einem Antrag einer politischen Partei auf Eröffnung eines Girokontos stattgeben muss, wenn sie den Parteien ihre Leistungen zur Verfügung stellt, zum öffentlichen Recht (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.4.2002 - 1 SO 35/02 - juris; OVG NRW, B.v. 11.5.2004 - 8 E 379/04 - NVwZ-RR 2004, 795; OVG SH, B.v. 26.1.2010 - 2 MB 28/09 - juris; NdsOVG, B.v. 15.6.2010 - 10 ME 77/10 - DVBl 2010, 973; OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.5.2014 - OVG 3 S. 25.14 - juris).