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   VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216   

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VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 (https://dejure.org/2013,27658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 (https://dejure.org/2013,27658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 (https://dejure.org/2013,27658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG; § 26 Abs. 2 GlüStV, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV
    Glücksspielrecht: Sperrzeitregelung | Sperrzeit für Spielhallen Sperrzeitverlängerung Sperrzeitverordnung öffentliches Bedürfnis besondere örtliche Verhältnisse landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage Suchtprävention

  • vdai.de PDF

    Die Ermächtigungsgrundlage für die Sperrzeitverordnung Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV ist in formeller und materieller Hinsicht verfassungsmäßig. Sie entspricht der Verpflichtung des Landesgesetzgebers zu bundestreuem Verhalten, ist hinreichend bestimmt und ist mit den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGGlüStV Art. 11 Abs. 2 S. 2
    Normenkontrollantrag bzgl. der Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 S. 2 AGGlüStV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sperrzeit für Spielhallen in Augsburg

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sperrzeit für Augsburger Spielhallen rechtmäßig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Augsburger Spielhallen bleiben täglich von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr geschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlängerung der Sperrzeit für Augsburger Spielhallen bis 9 Uhr gültig - Landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage mit Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32; BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).

    Sie ist zulässig, weil das Eingriffsmittel nicht übermäßig belastend ist und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigen Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerfG, U.v. 30.7. 2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 95).

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1075

    Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.; U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10).

    Die Geeignetheit eines Mittels ist bereits dann gegeben, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 32; BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 - juris Rn. 114).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Mit der Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Sperrzeitverordnung in Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV hält sich der Gesetzgeber im Rahmen der so verstandenen Gesetzgebungszuständigkeit (für die Bestimmungen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlüStV i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV, § 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. Art. 9 Abs. 3 AGGlüStV und § 25 Abs. 2 i.V.m Art. 9 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV vgl. BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 79 ff.).

    Demgegenüber verfolgt der Verordnungsgeber mit der durch die Sperrzeitverlängerung bewirkten Angebotsverknappung zum Zweck der Suchtprävention und des Spielerschutzes besonders wichtige Gemeinwohlziele, die selbst objektive Berufswahlbeschränkungen rechtfertigen würden (BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 102).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose (BVerwG, U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8/01 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (BVerwG, B.v. 24.10.1997 - 3 BN 1.97 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 10 BV 11.482

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Dazu gehören die Erhöhung der Gesamtzahl der Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen auf maximal zwölf statt bisher zehn Geräte, die Reduzierung der Mindestlaufzeit eines Spiels von bisher zwölf Sekunden auf fünf Sekunden und die Erhöhung der maximalen Verlustmöglichkeit im Verlauf einer Stunde von 60 Euro auf 80 Euro (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 10 BV 11.482 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 3.12

    Verfahrensfehlerhaft festgestellte Tatsachengrundlage bei dem Parameter

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Voraussetzung ist nicht mehr eine besondere Störungsempfindlichkeit des Gebiets oder die Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet, sondern lediglich ein Abweichen von den üblichen (durchschnittlichen) Verhältnissen im jeweiligen Bundesland bezogen auf das durch das Automatenspiel verursachte Gefährdungspotential (so auch BVerwG, B.v. 3.5.2013 - 8 BN 3.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der besonderen örtlichen Verhältnisse, bedeutet dies folgendes: Die von der Antragsgegnerin ihrer Prognose zugrunde gelegten Feststellungen müssen geeignet sein, ein überdurchschnittliches bzw. im Vergleich zum Landesdurchschnitt atypisches Gefahrenpotential für die Entstehung von Glücksspielsucht zu belegen, wobei auch hier der allgemeine sicherheitsrechtliche Grundsatz gilt, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt (BVerwG, U.v. 2.7.1991 - 1 C 4.90 - juris Rn.16).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Dies setzt in der Regel atypische Gebietsverhältnisse im Sinne einer besonderen Störungsempfindlichkeit voraus (st. Rspr. vgl. BayVGH, B. v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich einen Prognosespielraum bzw. eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes eingeräumt und sich darauf beschränkt, unter Berücksichtigung des zu prüfenden Sachbereichs, der Beurteilungsmöglichkeit und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter eine Evidenz- bzw. Vertretbarkeitskontrolle durchzuführen (BVerfG, B.v. 14.10.1975 - 1 BvL 3570 - juris Rn. 96; B.v. 6.10.1987 - 1 BvR 1086/82 - juris Rn. 75).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12

    Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse

  • BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90

    Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

  • BVerwG, 18.04.1996 - 1 NB 1.96

    Gewerberecht: Sperrzeiten für Spielhallen als gesetzliches Anliegen des

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257

    Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek

  • BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76

    Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

    Auf welche Weise dieses Ziel umgesetzt werden soll, obliegt in erster Linie der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (vgl. allgemein hierzu etwa BayVGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210 u.a. -, juris).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

    Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

    Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

  • OVG Hamburg, 04.03.2014 - 4 Bs 328/13

    Betreiben von Spielhallen in Hamburg; Regelung von Sperrzeiten als

    Generell gilt, dass Maßnahmen der Verhältnisprävention (Regulierungsmaßnahmen zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Glücksspielen) wirksamer sind als Maßnahmen der Verhaltensprävention (Aufklärungsmaßnahmen; vgl. ausführl.: VGH München, Beschl. v. 23.7.2013, 10 N 13.210 u.a., juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

    Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Namentlich kann dahin stehen, ob die vorstehend genannte Härtefallregelung aufgrund ihrer Abweichung von den Vorgaben des Staatsvertrags gegen den sich aus dem Verfassungsrecht ergebenden, für alle Länder verbindlichen Grundsatz der Bundestreue bzw. des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens verstößt, wonach jedes Bundesland gehalten ist, auch nach der Transformierung eines Staatsvertrags in "innerstaatliches Landesrecht" auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag gebunden haben, Rücksicht zu nehmen und die staatsvertraglich eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten (vgl. hierzu VGH München, Urt. v. 23.7.2013, ZfWG 2014, 75, juris Rn. 37).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Zwar bleibt ein Bundesland nach der Transformation der Regelungen eines Staatsvertrages in "innerstaatliches" Landesrecht auch weiterhin zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag vertraglich gebunden haben, verpflichtet und muss sich somit an die mit den anderen Bundesländern getroffene Vereinbarung halten (Bay. VGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216 - , juris Rdnr. 37 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - a.a.O. Rdnr. 24).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Für den Erlass einer Rechtsverordnung genügt - entsprechend ihres Charakters als abstrakt-generelle Regelung - eine abstrakte Gefahr mit einer vom Einzelfall losgelösten Betrachtung (vgl. BayVerfGH, E.v. 29.10.2018 - Vf. 21-VII-17 - VerfGHE 71, 272 = juris Rn. 40; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

    Allerdings verlangt die Feststellung einer abstrakten Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 28.13 - GewArch 2015, 258 = juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 23.7.2013 - 10 N 13.210 u.a. - VGHE n.F. 66, 151 = juris Rn. 58).

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Namentlich kann dahinstehen, ob die vorstehend genannte Härtefallregelung aufgrund ihrer Abweichung von den Vorgaben des Staatsvertrags gegen den sich aus dem Verfassungsrecht ergebenden, für alle Länder verbindlichen Grundsatz der Bundestreue bzw. des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens verstößt, wonach jedes Bundesland gehalten ist, auch nach der Transformierung eines Staatsvertrags in "innerstaatliches Landesrecht" auf die Interessen der anderen Länder, die sich im Staatsvertrag gebunden haben, Rücksicht zu nehmen und die staatsvertraglich eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten (vgl. hierzu VGH München, Urt. v. 23.7.2013, ZfWG 2014, 75, juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.211

    Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz

    Mit Schriftsätzen vom 25., 26., 27. und 29. Januar 2013 haben die Antragsteller gegen diese Sperrzeitverordnung jeweils Normenkontrollanträge gestellt (Az. 10 N 13.210, 10 N 13.212, 10 N 13.214, 10 N 13.216) und gleichzeitig beantragt:.
  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 A 284/15

    Sperrzeitverkürzung; Spielhalle; besondere örtliche Verhältnisse; Kohärenzgebot;

    Die in der Regelung enthaltenen Beschränkungen der Betriebszeiten für Spielhallen sind zur Erreichung dieses Ziels auch geeignet, erforderlich und angemessen (näher dazu OVG Hamburg a. a. O. Rn. 37 ff.; BayVGH, Urt. v. 23. Juli 2013 - 10 N 13.210 u. a. -, juris Rn. 43 ff.).
  • VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.217
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