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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17 (https://dejure.org/2018,2965)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2018 - 10 N 34.17 (https://dejure.org/2018,2965)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 10 N 34.17 (https://dejure.org/2018,2965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 2 S 1 BBG vom 05.02.2009, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG vom 05.02.2009, § 34 Abs 2 Nr 2 BBG vom 05.02.2009
    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung; Bedingungsfeindlichkeit eine Entlassungsverfügung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 2 S 1 BBG, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG, § 34 Abs 2 Nr 2 BBG
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Entlassung eines Beamten auf Probe; fehlende Bewährung; Entlassungsverfügung; Bedingungsfeindlichkeit; Akt wertender Erkenntnis; unrichtiger Sachverhalt; Aufhebung dienstlicher Beurteilungen; Dauer der Probezeit; Fürsorgepflicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 59.16

    Verpflichtungsbegehren einer Beamtin auf Probe gegenüber dem Dienstherren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Aus Gründen der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht müssen diese Entscheidungen grundsätzlich auch unverzüglich nach dem Ablauf der Probezeit getroffen werden, um dem Betroffenen rasch Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2016 - BVerwG 2 B 59.16 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Die dienstlichen Beurteilungen waren nach den Urteilen des erstinstanzlichen Gerichts vom 28. März 2017 (VG 5 K 129.16, EA S. 6 und VG 5 K 135.16, EA S. 8) deshalb rechtswidrig, weil das Gesamturteil der Beurteilungen nicht begründet worden ist (vgl. dazu näher u.a. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 10 N 7.14

    Zum Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 10 N 7.14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Denn es ist geklärt, dass maßgebend für diese nicht die Rechtmäßigkeit der verwerteten dienstlichen Beurteilung, sondern die Richtigkeit der darin mitgeteilten Tatsachen und die sachliche Fehlerfreiheit der darauf gestützten Wertung ist (Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2016, § 34 Rn. 17; u.a. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Denn es ist geklärt, dass maßgebend für diese nicht die Rechtmäßigkeit der verwerteten dienstlichen Beurteilung, sondern die Richtigkeit der darin mitgeteilten Tatsachen und die sachliche Fehlerfreiheit der darauf gestützten Wertung ist (Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2016, § 34 Rn. 17; u.a. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.02.1992 - 2 B 161.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Es handelt sich insoweit um einen einheitlichen Entlassungsvorgang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1992 - BVerwG 2 B 161.91 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Das Beamtenverhältnis auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten und Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    d) Der Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung vom 10. November 2015 steht auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, wonach er aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BBG unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1993 (- BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 9 ff.) einen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit habe, weil die streitbefangene Entlassung mit einem Zeitabstand von rund viereinhalb Jahren zum laufbahnrechtlichen Ende der Probezeit verspätet erfolgt sei.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr, u.a. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    In der Rechtsprechung ist aber zugleich anerkannt, dass maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der auf die mangelnde Bewährung gestützten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe allein ist, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung herangezogenen Tatsachen zutreffend sind und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung als solche Bestand hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87, juris Rn. 6; vom 2. April 1986 - 2 B 84/85, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17, juris Rn. 12; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 A 808/09, juris Rn. 17; vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattsammlung 3. Aufl. B III Rn. 201).
  • VGH Hessen, 30.07.2020 - 1 B 1895/19

    Bewährung eines Beamten auf Probe i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG

    Genügt der Beamte nicht den an ihn gestellten Erwartungen, muss es dem Dienstherrn möglich sein, "sich von dem Beamten ohne Schwierigkeiten zu trennen" (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2017 - 1 B 1212/17 - n. v.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2022 - BVerwG 4 B 41.21 -, juris Rn. 12 und 16; Urteil vom 7. Mai 2019 - BVerwG 2 A 15.17 -, juris Ls. 4 und Rn. 52 ff.; Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, Ls. und juris Rn. 15 f.; Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 35.88 -, juris Rn. 18; zum Ganzen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris Rn. 9).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung ist nicht die Rechtmäßigkeit der verwerteten dienstlichen Beurteilung, sondern die Richtigkeit der darin mitgeteilten Tatsachen und die sachliche Fehlerfreiheit der darauf gestützten Wertung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 02.04.1986 - BVerwG 2 B 84.85 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 14.01.1988 - BVerwG 2 B 64.87 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 A 808/09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung ist allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung des Proberichters herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Eignung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung als solche Bestand hat (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris Rn. 12; Bundesgerichtshof Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 27. Februar 2019 - RiZ (R) 2/18 - juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 07.10.2021 - 13 L 1589/21
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1986 - 2 B 84/85 -, juris, Rz. 7 (zu einer nachträglich aus formellen Gründen aufgehobenen dienstlichen Beurteilung) und vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -, juris, Rz. 6; OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 A 808/09 -, juris, Rz. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris, Rz. 12.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2018 - 10 N 35.16

    Dienstliche Beurteilung: Unzulässigkeit der unterschiedlichen Gewichtung von

    Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris; u.a. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 10 N 13.15

    Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafeln für Wechselwerbung im Euroformat;

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung ist nicht die Rechtmäßigkeit der verwerteten dienstlichen Beurteilung, sondern die Richtigkeit der darin mitgeteilten Tatsachen und die sachliche Fehlerfreiheit der darauf gestützten Wertung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2018 - OVG 10 N 34.17 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 02.04.1986 - BVerwG 2 B 84.85 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 14.01.1988 - BVerwG 2 B 64.87 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 A 808/09 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
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