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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09 (https://dejure.org/2011,26440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2011 - 10 N 47.09 (https://dejure.org/2011,26440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 10 N 47.09 (https://dejure.org/2011,26440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 2 VwVfG
    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Gebührenbescheid; unklares Verhalten der Behörde durch "Begleitschreiben"; unvollständige Rechtsänderung; Fehler der Behörde; Erkennbarkeit der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 2 VwVfG
    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten; Gebührenbescheid; unklares Verhalten der Behörde durch "Begleitschreiben"; unvollständige Rechtsänderung; Fehler der Behörde; Erkennbarkeit der ...

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09
    Den Klägern hätte es ohne weiteres möglich sein müssen, das veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. Juni 2005 - OVG 2 B 7.05 - zu beschaffen, das mit dem Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung gemeint gewesen sei.

    Unter diesen Umständen kann nicht erwartet werden, dass sich die Kläger die in dem Begleitschreiben nicht genannte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. Juni 2005    - OVG 2 B 7.05 - selbst beschaffen würden.

    Dass die Kläger aus dem Ergebnis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. Juni 2005 - OVG 2 B 7.05 - hätten entnehmen müssen, dass die Tarifstelle 2034 c) Nr. 1 und Nr. 3 BauGebO selbst nichtig ist und es demzufolge nicht ausreichte, allein die unzureichende Ermächtigungsgrundlage im Gesetz über Gebühren und Beiträge zu ändern - wie offenbar die Sachbearbeiterin des Beklagten bei Erlass des Gebührenbescheid vom 21. August 2006 glaubte - stellt eine Überspannung der Anforderungen an die Kläger dar.

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09
    Sein Vorbringen ist nicht geeignet, einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angefochtenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NVwZ 2010, 1062, juris RNr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2000 - F 1 S 224/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09
    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Art und Intensität der Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Behörde und die Frage, ob der Schwerpunkt des Streits eher im rechtlichen oder im tatsächlichen Bereich liegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2000 - F 1 S 224/99 - NVwZ-RR 2000, 842 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 6 B 26.03

    Vorverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Musterung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09
    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46/09 -, juris RNr. 6 m. w. N.; Beschluss vom 21. August 2003 - BVerwG 6 B 26/03 -, NVwZ-RR 2004, 5, juris RNr. 6).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Im Einzelfall ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren jedoch dann notwendig, wenn sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache also nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46.09 -, juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 27.08.2019 - 6 K 452.18

    Zweckentfremdung: Keine Mietobergrenze für Neubau

    Es war der Klägerin wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil sich bereits im Verwaltungsverfahren nicht einfach zu beurteilende Rechtsfragen des Zweckentfremdungsrechts im verfassungsrechtlichen Zusammenhang stellten.
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Im Einzelfall ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren jedoch dann notwendig, wenn sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache also nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46.09 -, juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Im Einzelfall ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren jedoch dann notwendig, wenn sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache also nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46.09 -, juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 594.17

    Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden

    Im Einzelfall ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren jedoch dann notwendig, wenn sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache also nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46.09 -, juris Rn. 6 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2020 - 5 K 1437/19
    Hierbei kommt es nicht auf die subjektive Sicht des Klägers an, sondern darauf, wie ein verständiger Dritter in dessen Situation gehandelt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 6 B 46/09 -, juris Rn. 6 und Beschluss vom 21. August 2003 - 6 B 26/03 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn.5).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung dieser Frage ist derjenige der Hinzuziehung des Rechtsbeistands, also seiner förmlichen Bevollmächtigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn.6).

    Zu berücksichtigen ist dabei auch die Art und Intensität der Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Behörde und die Frage, ob der Schwerpunkt des Streits eher im rechtlichen oder im tatsächlichen Bereich liegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).

  • VG Berlin, 15.12.2015 - 23 K 359.15

    Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben

    Nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO ist die Hinzuziehung des Bevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren für notwendig zu erklären, weil es dem Kläger nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. zu den Voraussetzungen des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 28. April 2010, 6 B 46.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011, OVG 10 N 47.09, juris).
  • VG Berlin, 19.07.2018 - 2 K 348.16

    Anspruch auf Informationszugang im Falle der Beauftragung eines

    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts war notwendig i.S.v. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO; es war der Klägerin wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil der Fall einer eingehenden Befassung mit schwierigen Rechtsfragen, insbesondere hinsichtlich des Ausschlussgrundes des § 3 Nr. 4 i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO bedurfte.
  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46/09 -, juris Rn. 6 m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 AY 2/10

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Unmöglichkeit

    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 10 N 47.09 - juris).
  • VG Berlin, 23.04.2019 - 19 K 304.16

    Klage gegen einen Baulastenverzicht

  • VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13

    Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

  • VG Berlin, 09.12.2021 - 6 K 3.20

    Nebenbestimmungen zu einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung

  • VG Berlin, 27.08.2019 - 19 K 517.18
  • VG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 5 K 1190/12

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG Magdeburg, 25.11.2020 - 7 A 268/18

    Prüfung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 221.13

    Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vormals

  • VG Berlin, 09.12.2021 - 6 K 4.20

    Nebenbestimmungen zu einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung

  • VG Berlin, 12.07.2016 - 3 K 8.16

    Anspruch eines Gehörlosen auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines

  • VG Berlin, 15.08.2018 - 19 K 154.16

    Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Zulässigkeit eines

  • VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12

    Kolonie Oeynhausen: Streit um Bauvorbescheid

  • VG Berlin, 03.11.2020 - 19 K 23.18
  • VG Saarlouis, 01.02.2018 - 6 K 983/17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im einem Verfahren zur

  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13

    Informationsbegehren gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) über dessen

  • VG Berlin, 12.07.2018 - 19 K 135.16

    Geschossflächenzahl auf allen Grundstücken überschritten: Festsetzung

  • VG Berlin, 06.08.2021 - 6 K 151.20

    Erteilung einer Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 1 K 909.09

    Streit um Sondernutzung im Fall einer Überbauung mit Durchfahrt

  • VG Berlin, 15.06.2012 - 13 K 151.10

    Säumniszuschläge im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Berlin, 12.07.2018 - 19 K 135.18
  • VG Berlin, 05.04.2016 - 3 K 170.15

    Nichtbestehen der Abiturprüfung für Nichtschüler

  • VG Saarlouis, 02.07.2012 - 10 K 138/12

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 3 K 486.14

    Wirksamer Rücktritt von einer Prüfung

  • VG Arnsberg, 21.08.2014 - 13 K 3185/13
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