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   LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11 KfH   

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https://dejure.org/2011,17308
LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11 KfH (https://dejure.org/2011,17308)
LG Ulm, Entscheidung vom 30.09.2011 - 10 O 102/11 KfH (https://dejure.org/2011,17308)
LG Ulm, Entscheidung vom 30. September 2011 - 10 O 102/11 KfH (https://dejure.org/2011,17308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertreiber von Autopflegeprodukten muss im Falle der Werbung mit Leserbeurteilungen die Fundstelle ihrer Veröffentlichung angeben; Umfang der Verpflichtung eines Vertreibers von Autopflegeprodukten zur Angabe von Fundstellen im Falle der Werbung mit Leserbeurteilungen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertreiber von Autopflegeprodukten muss im Falle der Werbung mit Leserbeurteilungen die Fundstelle ihrer Veröffentlichung angeben; Umfang der Verpflichtung eines Vertreibers von Autopflegeprodukten zur Angabe von Fundstellen im Falle der Werbung mit Leserbeurteilungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Für Werbung mit einer Leserumfrage gelten die gleichen Anforderungen wie für Werbung mit Testergebnissen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anforderung an Werbung mit Leserumfrage

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderung an Werbung mit Leserumfrage

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Leserbeurteilungen nur mit Fundstellenangabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zitate aus Leserbewertungen müssen Fundstelle angeben

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zitat einer Leserbewertung nur unter Angabe der Fundstelle zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11

    Lesbarkeit - Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH a.a.O. -Kamerakauf im Internet; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 -, bei [...] Rz. 5 ff; OLG Hamburg, WRP 2007, 557).
  • OLG Hamburg, 15.01.2007 - 3 U 240/06

    Unlautere Werbung: Werbung mit Testergebnissen verschiedener Fachzeitschriften

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH a.a.O. -Kamerakauf im Internet; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 -, bei [...] Rz. 5 ff; OLG Hamburg, WRP 2007, 557).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10

    Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Der Grundsatz, dass es ein Gebot der fachlichen Sorgfalt ist, mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, 2 U 170/10, zitiert nach [...] Tz 40; OLG Celle, MD 2011, 436), gilt nicht nur für sog. Testhinweiswerbungen, sondern auch für Leserumfrageergebniswerbungen.
  • OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit nicht hinreichend lesbaren

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Der Grundsatz, dass es ein Gebot der fachlichen Sorgfalt ist, mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, 2 U 170/10, zitiert nach [...] Tz 40; OLG Celle, MD 2011, 436), gilt nicht nur für sog. Testhinweiswerbungen, sondern auch für Leserumfrageergebniswerbungen.
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Der Verfügungsbeklagten ist zwar insoweit Recht zu geben, dass sich die Entscheidungen des BGH auf sog. Warentests bezogen haben (vgl. BGH GRUR 1991, 679 -Fundstellenangabe; BGH GRUR 2010, 248 -251 -Kamerakauf im Internet).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Ulm, 30.09.2011 - 10 O 102/11
    Der Verfügungsbeklagten ist zwar insoweit Recht zu geben, dass sich die Entscheidungen des BGH auf sog. Warentests bezogen haben (vgl. BGH GRUR 1991, 679 -Fundstellenangabe; BGH GRUR 2010, 248 -251 -Kamerakauf im Internet).
  • OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22

    Durchschnittliche Sternebewertungen - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung

    Die der Rechtsprechung zu Testergebnissen zugrunde liegenden Erwägungen seien bereits auf andere Fallkonstellationen übertragen worden (so etwa auf Leserumfragen, s. LG Ulm, Urteil vom 30.09.2011, Az. 10 O 102/11 KfH - juris) und würden auch hier gelten.
  • LG Hagen, 08.08.2012 - 22 O 17/12

    Werbung mit einer Konsumentenbefragung ohne Angabe der Fundstelle der

    Der Verbraucher hat ein Interesse zu erfahren, welche einzelnen Kriterien dem Ergebnis der Konsumentenbefragung zu Grunde lagen, ob das Ergebnis seriös gewonnen wurde und auch als repräsentativ gelten kann (so Landgericht V2, 1. Kammer für Handelssachen - Urteil vom 30.09.2011 - 10 O 102/11 KfH-Fundstelle bei juris-) für die Werbung mit Leserbeurteilungen).
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