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LG Mönchengladbach, 24.11.2011 - 10 O 142/11 |
Zitiervorschläge
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. November 2011 - 10 O 142/11 (https://dejure.org/2011,74865)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages und eines damit verbundenen Restschuldversicherungsvertrages bei fehlender Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.11.2011 - 10 O 142/11
Vielmehr richten sich die Rechtsfolgen eines Widerrufs gem. § 8 VVG ausschließlich nach den Vorschriften des VVG (BGH NJW 2010, 531, 532 (Tz. 15 a.E.)).Auch die Entscheidung des BGH vom 15.12.2009 (NJW 2010, 531) streitet insoweit nicht für den Kläger.
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 24.11.2011 - 10 O 142/11
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 23.06.2009 (NJW 2009, 3020) in Tz. 18 dargelegt, dass die einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die ihm seine Rechte verdeutlichen soll, jedenfalls kein Missverständnis dahin wecken dürfe, dass der Verbraucher bei einem wirksamem Widerruf des finanzierten Geschäfts entgegen §§ 358 Abs. 1 und 358 Abs. 2 S. 2 BGB an den Darlehensvertrag gebunden bleibe.