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Rechtsprechung
   LG Ulm, 05.03.2010 - 10 O 162/09 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33980
LG Ulm, 05.03.2010 - 10 O 162/09 KfH (https://dejure.org/2010,33980)
LG Ulm, Entscheidung vom 05.03.2010 - 10 O 162/09 KfH (https://dejure.org/2010,33980)
LG Ulm, Entscheidung vom 05. März 2010 - 10 O 162/09 KfH (https://dejure.org/2010,33980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Unzulässigkeit des Telefonmarketings gegenüber potentiellen Energiekunden unter Verwendung vorformulierter Einwilligungserklärungen im Rahmen von Online-Gewinnspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    die Berufung gegen das Urteil des LG Ulm vom 22.02.1010, Az. 10 O 162/09 KfH, zurückzuweisen.
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Dass für Telefonwerbung nichts anderes gelten kann und - wie das Landgericht ausführt - allein die Überprüfung der IP-Adresse nicht geeignet ist zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person an einem Gewinnspiel teilgenommen, welche Daten sie dabei eingegeben und ob sie dabei aktiv für ein Einverständnis mit Werbekontakten optiert hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, a. a. O., juris Rn. 32; ebenso zuvor bereits LG Ulm, Urteil vom 5. März 2010 - 10 O 162/09 KfH -, juris Rn. 72, OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, juris Rn. 67), dürfte auf der Grundlage dieser Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Anrufe jedenfalls nahe gelegen haben.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 25.02.2011 - 10 O 162/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48961
LG Bonn, 25.02.2011 - 10 O 162/09 (https://dejure.org/2011,48961)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.02.2011 - 10 O 162/09 (https://dejure.org/2011,48961)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 10 O 162/09 (https://dejure.org/2011,48961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beseitigungskosten für ausgelaufenen Dieselkraftstoff

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 7 StVG, 115 VVG, 398 BGB
    Beseitigungskosten für ausgelaufenen Dieselkraftstoff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des sog. Nassreinigungsverfahrens für die Beseitigung ausgelaufenen Dieselkraftstoffs bei einem größeren Umfang der Verschmutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des sog. Nassreinigungsverfahrens für die Beseitigung ausgelaufenen Dieselkraftstoffs bei einem größeren Umfang der Verschmutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus LG Bonn, 25.02.2011 - 10 O 162/09
    Insbesondere wird durch die Möglichkeit der Gemeinden, Ersatzansprüche in Fällen der Gefährdungshaftung und der vorsätzlichen Begehung auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen, nicht die in §§ 40 ff FSHG NRW festgelegte Risikozuordnung von Kosten unterlaufen (vergleiche dazu OVG NW, DÖV 2007, 438).
  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der

    Auszug aus LG Bonn, 25.02.2011 - 10 O 162/09
    Dementsprechend gehe auch eine Abtretung dieser Ansprüche von der Gemeinde an das jeweilige Reinigungsunternehmen ins Leere (z. B. LG Bielefeld, Urteil vom 23.10.2009 - 1 O 486/08-; LG Siegen, Urteil vom 14.06.2010 - 3 S 124/09-).
  • LG Siegen, 14.06.2010 - 3 S 124/09

    Ölspur; Straße; Nassreinigung; Schadensersatz; Gefahrenabwehr; doppeldeutiges

    Auszug aus LG Bonn, 25.02.2011 - 10 O 162/09
    Dementsprechend gehe auch eine Abtretung dieser Ansprüche von der Gemeinde an das jeweilige Reinigungsunternehmen ins Leere (z. B. LG Bielefeld, Urteil vom 23.10.2009 - 1 O 486/08-; LG Siegen, Urteil vom 14.06.2010 - 3 S 124/09-).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Dies gilt für den Kostenersatzanspruch gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW (Senat, Urteile vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, aaO Rn. 18, 22 ff., und - VI ZR 191/10, aaO Rn. 18, 22 ff.; jeweils mwN; ebenso LG Bonn, NJW-RR 2011, 964, 965 f.; LG Bonn, Urteil vom 25. Februar 2011 - 10 O 162/09, juris Rn. 26; LG Bochum, Urteil vom 23. November 2009 - 8 O 647/08, juris Rn. 24 ff.; a.A. LG Bielefeld, SP 2010, 4, 5 f.; LG Siegen, Urteil vom 14. Juni 2010 - 3 S 124/09, juris Rn. 44 ff.; AG Euskirchen, SP 2009, 359 f.) und den Kostenersatzanspruch nach Art. 16 Halbsatz 2 BayStrWG (Senatsurteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 471/12, z.V.b.).
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