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   LG Ellwangen/Jagst, 28.07.2016 - 10 O 17/16   

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https://dejure.org/2016,73145
LG Ellwangen/Jagst, 28.07.2016 - 10 O 17/16 (https://dejure.org/2016,73145)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 28.07.2016 - 10 O 17/16 (https://dejure.org/2016,73145)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 10 O 17/16 (https://dejure.org/2016,73145)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche

    Zu diesem Ergebnis ist die Kammer nach Auswertung der in dem einstweiligen Verfügungs- und insbesondere Hauptsacheverfahren "Crailsheimer Stadtblatt II" ergangenen Gerichtsentscheidungen gelangt (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis: BGH, Urt. v. 20.12.2018 (Hauptsacheverfahren) - I ZR 112/17 - NJW 2019, 763, 764, Rn. 11-13 m.w.N., Vorinstanzen: OLG Stuttgart, Urt. v. 03.05.2017 - 4 U 160/16 - BeckRS 2017, 154104, Rn. 71 ff., und LG Ellwangen, Urt. v. 28.07.2016 - 10 O 17/16 - BeckRS 2016, 134829, Rn. 41, Verfassungsbeschwerde anhängig beim BVerfG zum Az. 1 BvR 922/19; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.01.2016 (einstweiliges Verfügungsverfahren) - 4 U 167/15 - BeckRS 2016, 2118, Rn. 26 ff.; LG Ellwangen, Urt. v. 24.09.2015 - 4 O 135/15 - n.v.; ferner: OLG Nürnberg, Urt. v. 25.06.2019 - 3 U 821/18 - AfP 2019, 337).

    Der Klägerin geht es nach Überzeugung des Gerichts in erster Linie um das rechtlich zulässige Ziel, die Verbreitung eines Telemedienangebots, welches gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse verstößt, zu unterbinden (vgl. LG Ellwangen, Urt. v. 28.07.2016, a.a.O., Rn. 42).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 28.07.2016 (10 O 17/16) wird zurückgewiesen.

    Eingang der Hauptsacheklage (zunächst 4 O 220/15; dann 10 O 17/16, vergleiche dazu Blatt 119 - 120).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und zu den Feststellungen des Landgerichts wird auf das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 28.07.2016 (Az. 10 O 17/16) Bezug genommen (Blatt 255 - 274; § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

    Das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 28.07.2016 (10 O 17/16) wird abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

  • OLG Stuttgart, 29.05.2019 - 4 U 180/17

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch eines privaten Verlagsunternehmens

    Das weitere Verfahren beim Landgericht Ellwangen 10 O 17/16 wurde vom Senat am 03.05.2017 entschieden (4 U 160/16), der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen (Urteil vom 20.12.2018; I ZR 112/17 - S. 11 ).

    Nach den Grundsätzen der Dispositionsmaxime entscheidet zunächst die Klägerin, ob sie mit einem Klageantrag ein komplettes Verbot einer konkreten Ausgabe verfolgt (so im Verfahren LG Ellwangen 10 O 17/16, Senat 4 U 160/16, BGH I ZR 112/17 - S. 11 ) oder aber nur die Unterlassung einzelner Beiträge verlangt, die nach ihrer Auffassung gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen.

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