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   VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09.GI   

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VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09.GI (https://dejure.org/2009,24114)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.03.2009 - 10 O 188/09.GI (https://dejure.org/2009,24114)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. März 2009 - 10 O 188/09.GI (https://dejure.org/2009,24114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 25.01.1989 - F 4471/88

    REISEKOSTEN; FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Die Kammer vermag sich aufgrund vorstehender Ausführungen der Auffassung der dem Erinnerungsführer bekannten Beschlüsse der 7., 9., und 6. Kammer des erkennenden Gerichts sowie der Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in seinem Beschluss vom 11.03.2004 (4 K 2526/98) und dem Beschluss des Flurbereinigungssenats des Hess. VGH vom 25.01.1989 (F 4471/88) nicht anzuschließen.

    Bei der Entscheidung des Hess. VGH vom 25.01.1989 (a.a.O.) handelt es sich im Übrigen um eine von den Besonderheiten des flurbereinigungsrechtlichen Beweisaufnahmeverfahrens geprägte Besonderheit, die keineswegs verallgemeinerungsfähig ist, zumal der Beschluss einen Dienstwagen und Tagegeld betrifft und damit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.

  • VG Sigmaringen, 11.03.2004 - 4 K 2526/98

    Reisekosten des Behördenvertreters

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Die Kammer vermag sich aufgrund vorstehender Ausführungen der Auffassung der dem Erinnerungsführer bekannten Beschlüsse der 7., 9., und 6. Kammer des erkennenden Gerichts sowie der Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in seinem Beschluss vom 11.03.2004 (4 K 2526/98) und dem Beschluss des Flurbereinigungssenats des Hess. VGH vom 25.01.1989 (F 4471/88) nicht anzuschließen.
  • VG Gießen, 03.03.2009 - 6 O 74/09

    Notwendige Kosten; behördlicher Terminsvertreter; Wegstreckenentschädigung

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Auch die Ausführungen des Beschlusses der 6. Kammer vom 3. März 2009 (6 O 74/09) überzeugen insoweit nicht, ebenso wenig die dort dargestellte "herrschende Meinung".
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Soweit von Bedeutung, führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 01.03.1978 (BVerfGE 47, 285) aus, dass das Kostenrecht im Bereich der (freiwilligen) Gerichtsbarkeit gemäß Art. 74 Nr. 1 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Die Ausführungen der vorstehenden zitierten Gerichte werden zudem gestützt durch den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2005 (8 C 1145/04) und des VGH Baden-Württemberg vom 05.06.1996 (8 S 487/96), wonach eine verständige Partei bemüht sein muss, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
  • LG Mühlhausen, 14.02.2008 - 402 Js 50110/03
    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Wenn auch in etwas anderem Zusammenhang, so doch gleichwohl von Interesse, entschied das Landgericht Mühlhausen, 1. Große Strafkammer, in seinem Beschluss vom 14.02.2008 (402 Js 50110/03 1 KLS), dass das JVEG die Entschädigung von Zeugen vor Gericht regelt und auch für Polizeibeamte, die als Zeugen vor Gericht über Wahrnehmungen aussagen, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit gemacht haben, neben dem Thüringer Reisekostengesetz anwendbar ist, diesem sogar gleichsam vorgeht.
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Das OLG Stuttgart legt in seinem Beschluss vom 03.04.2001 (8 W 494/00) schließlich dar, dass der gesetzliche Vertreter (oder sonstige Beauftragte) einer Partei, die juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts ist, bei einer Reise zur Terminswahrnehmung für die Zeitversäumnis ohne Nachweis nach ZSEG zu entschädigen ist, nicht dagegen nach sonstigen besoldungstechnischen Regelungen.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78

    Anforderungen an die Bemessung erstattungsfähiger Parteireisekosten -

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Hinsichtlich der mit der Erinnerung allein angefochtenen Entscheidung in Bezug auf den Kostenansatz für die Benutzung eines Pkw zur Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 06.12.1983 (4 A 1/78) aus:.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1990 - 8 S 2212/87

    Aufwendungen für Beteiligten-Vertreter

    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bemisst in seinem Beschluss vom 03.07.1990 (8 S 2212/87) die erstattungsfähigen Aufwendungen für Beteiligten-Vertreter allein nach den Regelungen des ZSEG, sowohl in Bezug auf die Benutzung von Beförderungsmitteln als auch in Bezug auf die Zeitversäumnis nach § 10 Abs. 2 ZSEG.
  • VG Chemnitz, 23.11.2000 - 1 K 2445/96
    Auszug aus VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09
    Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Behördenvertreters für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich eines Verhandlungstermins entschied das VG Chemnitz in seinem Beschluss vom 23.11.2000 (1 K 2445/96), dass diese sich allein nach § 10 ZSEG richtet, obwohl auch insoweit die einschlägigen Reisekostengesetze des Bundes und der Länder insoweit Spezialvorschriften im Innenverhältnis enthalten.
  • VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01
  • VG München, 18.10.2002 - M 31 K 00.3337
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit;

    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO i.V.m. § 9 Abs. 3 Satz 1 des früheren Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - ZSEG - (vgl. dafür BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 4 A 1.78 - Rpfleger 1984, 158) bzw. nunmehr i.V.m. § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG - (vgl. dafür VG Gießen, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f. m.w.N.) oder nach den §§ 3 und 4 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - bzw. nach dem jeweiligen Landesreisekostengesetz richtet (vgl. dafür OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - OVG 3 K 6.17 - juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Januar 1989 - F 4471/88 - AgrarR 1989, 256; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510 ), hat die Beklagte im vorliegenden Fall Anspruch auf volle Erstattung der beantragten Reisekosten für die Fahrkarten der Deutschen Bahn (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 9 M 15.254

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für Gemeinderatsmitglieder an mündlicher

    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 5 JVEG (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1983 - 4 A 1/78 - juris Rn. 5; VG Gießen, B.v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f m.w.N.) oder nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 ff BayRKG (vgl. HessVGH, B.v. 25.1.1989 - F 4471/88 - juris Ls. 2; VG Gießen, B.v. 3.3.2009 - 6 O 74/09.GI - juris Rn. 2 m.w.N.; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510/517) richtet, hat die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall Anspruch auf Erstattung der Anreisekosten zum Bahnhof (Art. 6 Abs. 6 BayRKG bzw. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG), des Parktickets (Art. 12 BayRKG bzw. § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 162 Rn. 4), der DB-Fahrkarten (Art. 5 BayRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG), der Sitzplatzreservierungen (Art. 12 BayRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG) und der Straßenbahnfahrkarten (Art. 5 BayRKG bzw. § 5 JVEG).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2021 - 1 KN 20/17

    Kostenerinnerung; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; Reisekosten

    Ungeachtet dessen enthält der Fahrtkostenersatz in dem hier nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO entsprechend anwendbaren (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 59 = juris Rn. 7 mit Verweis auf VG Gießen, Beschl. v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI -, juris Rn. 13 f.) § 5 Abs. 1 JVEG ausdrücklich auch Auslagen für Platzreservierungen.
  • VG Würzburg, 11.01.2024 - W 8 M 23.1552

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Die gegenteilige - vorzugswürdige - Auffassung geht von einer uneingeschränkten Anwendung des JVEG unterschiedslos für alle Beteiligte über § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO aus (NdsOVG, B.v. 4.1.2021 - 1 KN 20/17 - juris Rn. 13 f.; VG Gießen, B.v. 14.3.2019 - 4 K 2427/16.GI - juris LS, die Beschwerde dagegen hat der HessVGH mit B.v. 6.5.2019 - 5 E 800/19 zurückgewiesen; VG Gießen, B.v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 ff.; BVerwG, B.v. 29.12.2004 - 9 KSt 6/04 - juris Rn. 6 und 15 sowie Wolff/Köhler in BeckOK VwGO; Posser/Wolff/Decker, 67. Ed. Stand 1.10.2023, § 173 Rn. 9.1; Kraft in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 173 Rn. 5; Meissner/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand 44. EL März 2023, § 173 VwGO Rn. 127; Weber in Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 5 JVEG Rn. 6; Binz in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 5 JVEG Rn. 5; Schneider, JVEG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn. 9; ders., Erstattung von Parteikosten zur Wahrnehmung von Terminen, NJW-Spezial 2023, 283 f.; Simon/Pannen in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 5 JVEG Rn. 3; Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 162 Rn. 13; jeweils m.w.N.).
  • VG Gießen, 14.03.2019 - 4 K 2427/16

    Fahrtkosten für Terminsvertreter im Verwaltungsprozess II

    Das Gericht hat, damals noch als 10. Kammer firmierend, mit Beschluss vom 16.03.2009, 10 O 188/09.GI, ausgeführt:.
  • VG München, 10.10.2018 - M 17 M 18.1453

    Zur kostenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten eines

    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 5 JVEG (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1983 - 4 A 1/78 - juris Rn. 5; VG Gießen, B.v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f m.w.N.) oder nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 ff des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (vgl. HessVGH, B.v. 25.1.1989 - F 4471/88 - juris Ls. 2; VG Gießen, B.v. 3.3.2009 - 6 O 74/09.GI - juris Rn. 2 m.w.N.) richtet, hat die Antragsgegnerin im vorliegenden Fall nach beiden Vorschriften Anspruch auf Erstattung der DB-Fahrkarten 1. Klasse (Art. 5 BayRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).
  • VG München, 14.10.2016 - M 12 M 15.2236

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Unabhängig davon, ob sich die Reisekostenerstattung nach § 173 VwGO, § 91 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO i. V. m. § 5 JVEG (vgl. BVerwG, B. v. 6.12.1983 - 4 A 1/78 - juris Rn. 5; VG Gießen, B. v. 16.3.2009 - 10 O 188/09.GI - juris Rn. 13 f m. w. N.) oder nach Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 ff des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (vgl. HessVGH, B. v. 25.1.1989 - F 4471/88 - juris Ls. 2; VG Gießen, B. v. 3.3.2009 - 6 O 74/09.GI - juris Rn. 2 m. w. N.; Neumann, Reisekosten von Behördenvertretern im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren, DÖV 2012, 510/517) richtet, hat der Antragsgegner im vorliegenden Fall nach beiden Vorschriften Anspruch auf Erstattung der DB-Fahrkarten 1. Klasse (Art. 5 BayRKG bzw. § 5 Abs. 1 JVEG).
  • VG Köln, 08.04.2015 - 10 K 5603/13

    Gewährung einer Wegstreckenentschädigung eines Bediensteten für die Benutzung

    Die Kammer folgt insoweit der herrschenden Meinung, vgl. Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 162 Rn. 51; Olbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: März 2014, § 162 Rn. 19; VG Gießen, Beschluss vom 03.03.2009 - 6 O 74/09.GI -, juris; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 16.03.2009 - 10 O 188/09.GI -, juris; alle mit weiterem Nachweis zum Meinungsstand, sowie der auf § 5 Abs. 3 JVEG gestützten Praxis der jeweils zuständigen Urkundsbeamtin des VG Köln in den Verfahren 9 K 4899/13, 21 K 3035/13, 8 L 418/14 und 4 L 654/14.
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