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LG Münster, 20.07.2007 - 10 O 240/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sachmangel, Pferd, Spat, Röntgenklasse 3-4
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 433, 434, 439 Abs. 1, 437, 440, 346, 347 Abs. 2 BGB
Sachmangel, Pferd, Spat, Röntgenklasse 3-4 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06
Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"
Auszug aus LG Münster, 20.07.2007 - 10 O 240/06
Der Fall ist insoweit auch nicht mit dem Fall vergleichbar, den der BGH in dem Verfahren VIII ZR 266/06 zu entscheiden hatte.
- OLG Köln, 23.08.2017 - 16 U 68/17
Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Reitpferd wegen eingeschränkter …
Ob die Ansicht des Beklagten, es liege ein zufälliger Untergang der rückabzuwickelnden Kaufsache vor, der nicht nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB, sondern nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB zu behandeln sei, zutrifft, erscheint angesichts der gerade für die Konstellation der sachgerechte Nottötung eines Pferdes ergangenen, entgegenstehenden Entscheidungen (…OLG München, Urt. v. 13.02.1992 - 24 U 797/91 = NJW-RR 1992, 1081, 1082 zum alten Schuld- und Pferdekaufrecht; LG Münster, Urt. v. 20.07.2007 - 10 O 240/06, zitiert nach juris, Rz. 57) und veröffentlichten Ansichten (…s. insb. Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2012, § 346 Rz. 198f) fraglich. - AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16
Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel
Eine Fristsetzung war hier zudem auch gemäß § 440 BGB nicht erforderlich ( LG Münster , Urteil vom 20.07.2007, Az.: 10 O 240/06, u.a. in: NJOZ 2008, Seiten 434 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.04.2010, Az.: 34 C 139/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1293 f. ). - OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
Tierkauf: (Un)Zumutbarkeit einer Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzponies
Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).
- OLG Schleswig, 26.05.2011 - 13 U 8/10
Pferdekauf - Kaufgewährleistungshaftung und Haftung Tierarzthaftung für …
Auch die Hufschmiedkosten fallen unter den Begriff der notwendigen Verwendungen, schließlich auch der Haftpflichtversicherungsbeitrag, weil dieser im dem Sinne notwendig war, dass auch die Verkäuferin diesen jedenfalls im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung des Pferdes hätte tragen müssen (LG Münster, Urteil vom 20.07.2007, 10 O 240/06, zit. nach Juris). - OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 10 U 155/09
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Pferd wegen Mangels (hier: Veränderung …
Eine solche Abweichung von der Norm bei Gefahrübergang stellt zumindest dann, wenn sie sich in der späteren Erkrankung an Podotrochlose verwirklicht, einen versteckten Mangel dar (vgl. auch LG Münster - Urteil vom 20.07.2007 - 10 O 240/06-). - LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 O 10670/07
Haftung beim Pferdekauf: Beweislastumkehr bei Vorliegen von Kissing-Spines
Das erkennende Gericht hat allerdings schon bei Erlass seines Beweisbeschlusses vom 11.07.2008 darauf hingewiesen, dass es in Abgrenzung dazu die Auffassung des LG Münster (Urt. v. 20.07.2007, 10 O 240/06 - juris) teilt, wonach ein Fehler im Rechtsinne dann zu bejahen ist, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs aufgrund der gegebenen Befunde eine Wahrscheinlichkeit von 50% oder mehr dafür besteht, dass sich alsbald klinische Symptome einstellen werden oder sich tatsächlich eingestellt haben.