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   LG Bielefeld, 21.02.2017 - 10 O 3/16   

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https://dejure.org/2017,98547
LG Bielefeld, 21.02.2017 - 10 O 3/16 (https://dejure.org/2017,98547)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 21.02.2017 - 10 O 3/16 (https://dejure.org/2017,98547)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 10 O 3/16 (https://dejure.org/2017,98547)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 134/02

    Begriff und Umfang des Schadens

    Auszug aus LG Bielefeld, 21.02.2017 - 10 O 3/16
    Im Falle der Haftung nach Artikel 29 CMR bestimmt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens nach dem jeweils anzuwendenden nationalen Recht, s. BGH NJW-RR 2005, 908 f., folglich § 249 f. BGB.Die Schadenshöhe wird durch die vorgelegten Rechnungen der Anlagen A 5, A 6,A 8 und A 9 belegt.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen

    Auszug aus LG Bielefeld, 21.02.2017 - 10 O 3/16
    Werden AGB im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung - wie vorliegend - geändert, ist indes zur wirksamen Einbeziehung ein eindeutiger Hinweis auf die betreffenden Änderungen erforderlich, sei es durch besonderen Vermerk auf Rechnungen oder ein besonderes Begleitschreiben, vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 570; Erman/Roloff BGB, 14. Auflage, § 305 RN 51.Vorliegend hat die Klägerin zu 2) im Rahmen der langjährig laufenden Geschäftsbeziehung zur Beklagten ohne besonderen Hinweis erst ab Ende 2014 das absolute Zuladeverbot in ihre AGB aufgenommen; sie hat dieses auch nicht durch Fettdruck o.ä.
  • OLG Hamm, 20.12.2021 - 18 U 46/17

    Verstoß gegen ein Zuladungsverbot; Transport von Lebensmitteln zusammen mit stark

    Auf die Berufung der Streithelferin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21.02.2017, Az. 10 O 3/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Streithelferin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bielefeld, Az. 10 O 3/16, zugestellt am 23.02.2017, 1.die Klage hinsichtlich eines Teilbetrages i.H.v. 8.906,67 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 23.04.2015 abzuweisen, 2. die Klage im Feststellungsanspruch abzuweisen, soweit festgestellt wurde, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin zu 2) von mehr als 2/3 der über Ziff. 1.hinausgehenden Forderungen der Firma A AG/S. A., Z betreffend den Transport vom 20.04.2015 B Y zur Firma C X, W, tiefgekühlte Lebensmittel (Schinkencroissants) freizustellen.

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