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   LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13 KfH   

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https://dejure.org/2013,22801
LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13 KfH (https://dejure.org/2013,22801)
LG Ulm, Entscheidung vom 08.05.2013 - 10 O 35/13 KfH (https://dejure.org/2013,22801)
LG Ulm, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 10 O 35/13 KfH (https://dejure.org/2013,22801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Werbung mit bestimmten Angaben für Kinesio-Taping im geschäftlichen Verkehr

  • bzaek.de

    Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mit Wirkungsangaben versehene Werbung für Kinesio-Taping ist ohne wissenschaftliche Fundierung der Angaben irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Maßgeblich ist, dass die Produkte des Mitbewerbers denen des Anspruchsberechtigten oder seiner Mitglieder so gleichen oder nahestehen, dass der Absatz des einen Unternehmens durch - irgendein - wettbewerbswidriges Handeln des anderen Unternehmens beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 1998, 489 f).
  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 36/12
    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (vgl. OLG Hamburg, a. a. O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach juris).
  • OLG München, 14.05.2009 - 6 U 2187/06

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Die Prozessführungsbefugnis kann - wie hier - im Freibeweis festgestellt werden (OLG München, Urteil vom 14.05.2009, 6 U 2187/06 Tz 89).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Darauf, ob die fraglichen Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind, kommt es nicht an (BGH GRUR 2007, 809 f).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Auch abstrakte Wettbewerbsverhältnisse sind danach ausreichend (BGH GRUR 1996, 804 ff).
  • OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 141/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung für Schüßler-Salze als "sanfte Begleiter

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Der in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft muss bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, 4 U 141/12 Tz. 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Solche Wirkungsangaben sind nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (vgl. OLG Hamburg, a. a. O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 199/09

    Neues Vorbringen in der Berufung: Anwendungsbeobachtung zwecks

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (vgl. OLG Hamburg, a. a. O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
    Eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung kann sich zwar schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010, I ZR 23/07, juris Rn. 18).
  • OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der

    Der Verfügungskläger hat durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handbuch "D." der S. W. sowie des Artikels der C. S. aus der "Ä. Z." vom 7. August 2012 glaubhaft gemacht, dass trotz zahlreicher Studien handfeste wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit des Kinesiologie-Tapings bisher ausstehen und weder die angesprochene Verbesserung der Mikrozirkulation stattfindet noch eine Aktivierung des Lymphsystems zu belegen sei (vgl. nur LG Ulm, Urteil vom 8. Mai 2013 - 10 O 35/13 KFH, juris Rn. 106; LG Konstanz, Urteil vom 8. Juli 2013 - 9 O 26/13 KFH).
  • VG Düsseldorf, 13.01.2014 - 23 K 4629/12

    Dienstunfall; Behandlungskosten; Kinesio-Taping; wissenschaftlich anerkannt;

    Es finden sich allein Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Bezug zum Kinesio-Taping, bei denen im einstweiligen Rechtsschutz Anbietern von Kinesio-Tapes und Lernkursen für das Kinesio-Taping auf Antrag von Wettbewerbsvereinen untersagt wurde, mit der Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass die Methode in der medizinischen Wissenschaft umstritten ist, vgl. Landgericht (LG) Konstanz, Urteil vom 8. Juli 2013 - 9 O 26/13 KfH -, juris (mit weiteren Angaben zur wissenschaftlichen Studienlage, Rn. 31 - 33); LG Ulm, Urteil vom 8. Mai 2013 - 10 O 35/13 KfH -, juris Rn. 108.
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