Rechtsprechung
LG Bonn, 08.05.2009 - 10 O 395/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Mobilfunkrechnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mobilfunkrechnung
- Telemedicus
Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk
- Telemedicus
Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk
- webshoprecht.de
Fehlende Hinweispflicht des Handyverkäufers zu sämtlichen Funktionen des Mobiltelefons
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy - Keine umfangreichen Hinweispflichten
- kanzlei.biz
Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy - Keine umfangreichen Hinweispflichten
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation und Volltext)
Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk
- wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)
Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zum Umfang von Aufklärungspflichten eines Mobilfunkanbieters
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Hinweispflichten eines Mobilfunkanbieters über Internetnutzung eines Handys
Papierfundstellen
- MMR 2009, 723 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 08.06.2017 - 14c O 169/15 Danach gerät der Schuldner mit seiner schriftlichen Zustimmung zur Durchführung des elektronischen Lastschriftverfahrens im Falle der Rückbelastung in Verzug, weil er seine alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat (LG Bonn, Urt. v. 08.05.2008, BeckRS 2009, 20538;… AG Ludwigsburg, Urt. v. 26.07.2007, Az. 8 C 1355/07, Rn. 6, zitiert nach juris).
- LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10
Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl
Zwar ist im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich jede Partei selbst dafür verantwortlich, die eigenen Interessen wahrzunehmen und sich die für sie relevanten Informationen zu beschaffen (vgl. insoweit LG Bonn, Urteil vom 08.05.2009, Az: 10 O 395/08). - LG Berlin, 18.07.2011 - 38 O 350/10
Mobiltelefonrechnung um 14.717,65 EUR überhöht
Das von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Bonn (10 O 395/08) setzt voraus, daß eine ständige automatische Wiederaufladung zwischen den Parteien vereinbart wurde, ohne diese Vertragsauslegung näher zu begründen; daraus lassen sich daher für den vorliegenden Fall keine Erkenntnisse gewinnen.