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   LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06   

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https://dejure.org/2007,34179
LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06 (https://dejure.org/2007,34179)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2007 - 10 O 433/06 (https://dejure.org/2007,34179)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 10 O 433/06 (https://dejure.org/2007,34179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Frage der wirksamen Zustellung bei falscher Anschriftenangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Klägerin auf die in dem Mahnantrag bezeichnete Adresse der Beklagten vertrauen durfte (vgl. BGH, NJW 2001, 885, 887 m.w.N.; hier zur Klageschrift).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Das ist namentlich der Fall, wenn der Einreicher zwischen Kenntniserlangung vom Zustellungsmangel und Mitteilung einer neuen Zustellanschrift eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen bzw. einem Monat verstreichen lässt (vgl. BGHZ 131, 376 für Zustellung einer Klage; BGHZ 150, 221 für Zustellung eines Mahnbescheides; vgl. zu beidem BGH FamRZ 2004, 21 ).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Das ist namentlich der Fall, wenn der Einreicher zwischen Kenntniserlangung vom Zustellungsmangel und Mitteilung einer neuen Zustellanschrift eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen bzw. einem Monat verstreichen lässt (vgl. BGHZ 131, 376 für Zustellung einer Klage; BGHZ 150, 221 für Zustellung eines Mahnbescheides; vgl. zu beidem BGH FamRZ 2004, 21 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2002 - 5 U 24/01

    Rückwirkung der Unterbrechung der Verjährung auf den Zeitpunkt der Einreichung

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Zu Recht weist nämlich das OLG Düsseldorf im dortigen Fall darauf hin, dass nach Ablauf von 5 Jahren Veranlassung bestanden hätte, vor Mahnantragstellung die alte Anschrift zu überprüfen, da in einer solchen Zeitspanne Veränderungen immer möglich sind (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 653 f.; sowie MDR 1999, 1462).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Das ist namentlich der Fall, wenn der Einreicher zwischen Kenntniserlangung vom Zustellungsmangel und Mitteilung einer neuen Zustellanschrift eine Zeitspanne von mehr als zwei Wochen bzw. einem Monat verstreichen lässt (vgl. BGHZ 131, 376 für Zustellung einer Klage; BGHZ 150, 221 für Zustellung eines Mahnbescheides; vgl. zu beidem BGH FamRZ 2004, 21 ).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Doch auch wenn davon ausgegangen wird, dass es der Klägerin ohne konkrete Anhaltspunkte nicht obliegt, vor der Antragstellung im Mahnverfahren beim zuständigen Einwohnermeldeamt die ihr bekannte Anschrift der Anspruchsgegnerin zu überprüfen (in diesem Sinne BGH, NJW 1993, 2614, 2615), hat die Klägerin die Anschriftenprüfung nicht mit dem notwendigen Nachdruck betrieben.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 5 U 182/98

    Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheides

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2007 - 10 O 433/06
    Zu Recht weist nämlich das OLG Düsseldorf im dortigen Fall darauf hin, dass nach Ablauf von 5 Jahren Veranlassung bestanden hätte, vor Mahnantragstellung die alte Anschrift zu überprüfen, da in einer solchen Zeitspanne Veränderungen immer möglich sind (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 653 f.; sowie MDR 1999, 1462).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Die Frage, ob die Zustellung demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, wenn die Zustellungsverzögerung durch falsche Anschriftenangaben vom Antragsteller zu verantworten ist, stellt sich nicht (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2794; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 653; LG Berlin Urt. v. 15.02.2007 Az. 10 O 433/06 - zitiert nach juris).
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