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   LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03   

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https://dejure.org/2003,18165
LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03 (https://dejure.org/2003,18165)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2003 - 10 O 448/03 (https://dejure.org/2003,18165)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 10 O 448/03 (https://dejure.org/2003,18165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Riskanter Mischfonds

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Aktienfonds verkauft - Dresdner Bank AG zu Schadenersatz verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Sucht ein Kunde eine Bank auf, um einen Teil seines Vermögens neu anzulegen und empfiehlt die Bank unter Erstellung eines Beratungsbogens eine Anlage, liegt darin der Abschluss eines Beratungsvertrages (vgl. nur BGHZ 123, 126 (128); BGH in NJW-RR 2000, 998; Ellenberger, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Anlageberatung, WM Sonderteil Nr. 1/2001, S.3 m.w.N.).

    a) Aus einem Beratungsvertrag ergibt sich die Verpflichtung des Beraters zu richtiger und vollständiger Aufklärung des Kunden über alle für dessen Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände (vgl. nur BGHZ 123, 126 (128 f.)).

    Die Reichweite der Beratungspflicht hängt von dem Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl. nur BGHZ 123, 126 (128)).

    Zu ersteren gehören beispielsweise der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art, die Risikobereitschaft des Kunden und Anlageziel und -horizont (vgl. nur BGHZ 123, 126 (128)).

    Zu Letzteren zählen u.a. Risiken (z.B. Kurs-, Zins-, Währungsrisiko) der Anlage und Gewinnchancen (z.B. Konjukturlage, Entwicklungstendenzen des Börsenmarkts) (vgl. nur BGHZ 123, 126 (129)).

    Wer sich zu einem Berater begibt, ist zunächst mündlich über alle wesentlichen Dinge in einer ihm verständlichen Sprache zu informieren (vgl. BGHZ 123, 126 (129)).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Sucht ein Kunde eine Bank auf, um einen Teil seines Vermögens neu anzulegen und empfiehlt die Bank unter Erstellung eines Beratungsbogens eine Anlage, liegt darin der Abschluss eines Beratungsvertrages (vgl. nur BGHZ 123, 126 (128); BGH in NJW-RR 2000, 998; Ellenberger, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Anlageberatung, WM Sonderteil Nr. 1/2001, S.3 m.w.N.).

    Die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung hat der Berater konkret darzulegen (vgl. nur BGH in NJW-RR 2000, 998 (999) m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 1999, 73 (76 f.)).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Der Schaden kann dann auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung gegeben sein, und zwar dadurch, dass die Leistung für ihre Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH in NJW 1998, 302 (304) m.w.N.; WM 1990, 1276 (1280); Ellenberger, a.a.O., S. 9).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Es ist jedoch anerkannt, dass in bestimmten Fallkonstellationen im Wege einer sog. normativen Betrachtung ein Schaden anzunehmen ist, auch wenn nach der Differenzmethode sich kein geringerer Vermögensstand zeigt (vgl. statt vieler BGH GrS Z, BGHZ 98, 212 (217 ff.); BGH in WM 1980, 248 (250); Staudinger-Schiemann, BGB, 1995, Vorbem zu §§ 249 ff. Rn. 35 ff.; Grüneberg in Bamberger/Roth, BGB, Vor § 249 Rn. 9 (11); Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Vorb v. § 249 Rn. 8 f. (14)).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Der Schaden kann dann auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung gegeben sein, und zwar dadurch, dass die Leistung für ihre Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH in NJW 1998, 302 (304) m.w.N.; WM 1990, 1276 (1280); Ellenberger, a.a.O., S. 9).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    bb) Bei Anwendung der Differenzmethode sind, wenn der Schaden in Form einer Investition in einen Fonds in Frage steht, der Wert des Anteilserwerbs und der Wert der Beteiligung in Bezug zu setzen, und zwar bezogen auf die Verhältnisse der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. nur BGH NJW 1996, 2652 (2654); Staudinger-Schiemann, a.a.O., Rn. 79; Grüneberg, a.a.O. Rn. 135; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 174).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Es ist (...) davon auszugehen, dass eine unrichtige Beratung ursächlich für die Anlageentscheidung des Kunden war und er bei ordnungsgemäßer Beratung die konkrete Vermögensentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. nur BGH in NJW-RR 1998, 1271 (1272)).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 9 U 69/98

    Worüber muß der Vermittler beim geschlossenen Immobilienfonds aufklären?

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2003 - 10 O 448/03
    Die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung hat der Berater konkret darzulegen (vgl. nur BGH in NJW-RR 2000, 998 (999) m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 1999, 73 (76 f.)).
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