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   LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05   

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LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05 (https://dejure.org/2008,41076)
LG Köln, Entscheidung vom 26.03.2008 - 10 O 76/05 (https://dejure.org/2008,41076)
LG Köln, Entscheidung vom 26. März 2008 - 10 O 76/05 (https://dejure.org/2008,41076)
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Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
    Die Lieferung von Handbüchern gehört auch dann zur selbstverständlichen Hauptleistungspflicht eines auf Lieferung von Software gerichteten Geschäfts, wenn sie nicht als geschuldeter Gegenstand im Vertragstext erwähnt ist (BGH U. v. 4.11.1992, VIII ZR 165/91; U. v. 10.3.1998, X ZR 70/98; OLG Karlsruhe, U. v. 16.8.2002, 1 U 250/01 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Obliegenheit des Käufers zur unverzüglichen Untersuchung der Kaufsache und Rüge entdeckter Fehler setzt erst mit der Ablieferung des Kaufgegenstandes ein, die grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn die Ware zur Erfüllung des Kaufvertrages vollständig in den Machtbereich des Käufers verbracht wurde; bei einer Nichtlieferung eines erforderlichen Handbuchs liegt, unabhängig davon, ob die Fälligkeit der Pflicht zur Lieferung eines Handbuches hinausgeschoben wurde, nur eine Teilleistung vor mit der Folge, dass noch keine Ablieferung im Sinne von §§ 377, 378 HGB erfolgt ist (BGH U. v. 4.11.1992, VIII ZR 165/91; OLG Karlsruhe, U. v.15.7.2003, 14 U 140/01­jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

    Auszug aus LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
    Soweit es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin zu Ziffer 1 heißt, dass Mitarbeiter nicht befugt seien, mündlich Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des Vertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gehen, und nach § 25 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages nebst der Schriftformklausel der Schriftform bedürfen, hätte dies auch zugunsten der Klägerin, der Verwenderin, abbedungen werden können, denn die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung geht auch dann vor, wenn es sich um einen Formularvertrag handelt und die Vereinbarung im Einzelfall zugunsten des Verwenders abweicht (vgl. BGH U. v. 9.3.1995, III ZR 55/94 - zitiert nach juris ).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 1 U 250/01

    Lieferung der Benutzerdokumentation als Hauptleistungspflicht eines Werkvertrages

    Auszug aus LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
    Die Lieferung von Handbüchern gehört auch dann zur selbstverständlichen Hauptleistungspflicht eines auf Lieferung von Software gerichteten Geschäfts, wenn sie nicht als geschuldeter Gegenstand im Vertragstext erwähnt ist (BGH U. v. 4.11.1992, VIII ZR 165/91; U. v. 10.3.1998, X ZR 70/98; OLG Karlsruhe, U. v. 16.8.2002, 1 U 250/01 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01

    Handelskauf von Standardsoftware: Entbehrlichkeit der Lieferung eines

    Auszug aus LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
    Eine Ausnahme gilt allenfalls, wenn der Erwerber offensichtlich nicht auf ein Handbuch angewiesen ist, beispielsweise weil er berufsmäßiger Softwareentwickler ist und die erforderlichen Hilfehinweise während des Programmaufrufs erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe U. v. 15.7.2003, 14 U 140/01 - zitiert nach juris) oder weil es sich um ein übersichtliches, sich selbst erklärendes Programm handelt, bei dem ausreichende Information auf Diskette zur Verfügung gestellt wird (OLG Düsseldorf, U. v. 8.12.1998, 21 U 152/95 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 21 U 152/95
    Auszug aus LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
    Eine Ausnahme gilt allenfalls, wenn der Erwerber offensichtlich nicht auf ein Handbuch angewiesen ist, beispielsweise weil er berufsmäßiger Softwareentwickler ist und die erforderlichen Hilfehinweise während des Programmaufrufs erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe U. v. 15.7.2003, 14 U 140/01 - zitiert nach juris) oder weil es sich um ein übersichtliches, sich selbst erklärendes Programm handelt, bei dem ausreichende Information auf Diskette zur Verfügung gestellt wird (OLG Düsseldorf, U. v. 8.12.1998, 21 U 152/95 - zitiert nach juris).
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