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   LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11   

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LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11 (https://dejure.org/2012,45082)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.09.2012 - 10 O 7990/11 (https://dejure.org/2012,45082)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. September 2012 - 10 O 7990/11 (https://dejure.org/2012,45082)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    34 Die beratende Bank ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, vor Abgabe ihrer Anlageempfehlung den Wissensstand, die Erfahrungen und die Anlageziele, zu denen der Anlagezweck und die Risikobereitschaft gehören, zu erfragen (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682, Tz. 22).

    Dies gilt nur dann, wenn der Berater eine Anlage empfiehlt, ohne die Risikobereitschaft des Kunden zu erfragen (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682, Tz. 24).

    Die Aufklärung, die in ihrer Intensität von den Umständen des Einzelfalls abhängt, muss auch bei einem hoch komplexen Produkt gewährleisten, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, weil ihm nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich ist, ob er die ihm angebotenen Produkte annehmen will (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682, Tz. 29).

    Sie stützen sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10, WM 2011, 682), denn der hier in Rede stehende Cross Currency Swap ist kein CMS-Ladder-Swap; er ist mit diesem nicht vergleichbar (so auch OLG Köln WM 2012, 888).

    Obwohl es sich um ein Finanzinstrument mit symmetrischem Risikoprofil handelt, bei dem sich die Gewinnchancen und Verlustrisiken bei jedem der beiden Kontrahenten spiegelbildlich gegenüberstehen, ist der insofern bestehende Interessenkonflikt derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682 Tz. 38; a.A. OLG Stuttgart WM 2012, 890).

    Zinssatz-Swap-Verträge weisen eine deutlich einfachere Struktur auf und sind hinsichtlich der Risiken nicht vergleichbar (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682 Tz. 26).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2011 - 9 U 11/11

    Swap-Vertrag: Aufklärungspflicht der Bank bei Zinswährungsswap-Geschäften

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Die gegenteilige Auffassung des OLG Stuttgart (WM 2012, 890, 894), auf die sich der Kläger stützt, überzieht die Anforderungen an eine anlegergerechte Beratung.

    Im Ansatz verfehlt ist die Auffassung, es handele sich um ein "von der Bank selbst konstruiertes Finanzprodukt", bei dem sie gegenüber dem Kunden über einen "erheblichen Informationsvorsprung" verfüge (OLG Stuttgart WM 2012, 890).

    Dass es sich bei Wahrscheinlichkeitsmodellen um Hilfsmittel handelt, denen sich der "professionelle Kapitalmarkt" zur Beurteilung von Risiken bedient (OLG Stuttgart WM 2012, 890), ändert nichts an der Beurteilung, dass diese dem Vertragspartner bei der Frage des Abschlusses des Vertrages nicht weiterhelfen.

    Obwohl es sich um ein Finanzinstrument mit symmetrischem Risikoprofil handelt, bei dem sich die Gewinnchancen und Verlustrisiken bei jedem der beiden Kontrahenten spiegelbildlich gegenüberstehen, ist der insofern bestehende Interessenkonflikt derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, WM 2011, 682 Tz. 38; a.A. OLG Stuttgart WM 2012, 890).

    Gleiches gilt für das "Erfordernis des effektiven Risikomanagements" (OLG Stuttgart WM 2012, 890).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. hierzu BGHZ 123, 126, 128; 178, 149, Tz. 9; ferner BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10).

    30 Die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f.).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Tz. 49).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also "anlegergerecht" sein (BGHZ 123, 126).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Dabei handelt es sich ersichtlich um eine von zahlreichen Unwägbarkeiten beeinflusste Prognose, die vom Berater in dem von den Klägern für notwendig erachteten Maße nicht erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Tz. 55 - Indexzertifikate und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Tz. 58 - Basketzertifikate).

    Dies ist in einem solchen Fall für den Kunden offensichtlich (BGH, Urteil vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Tz. 37 m.w.Nachw.; Nobbe BKR 2011, 302, 303).

    Oder etwa Indexzertifikate beziehen sich auf einen Index, also einen statistischen Messwert, der die Entwicklung an Wertpapiermärkten darstellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Tz. 26).

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 37/11

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Sie stützen sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10, WM 2011, 682), denn der hier in Rede stehende Cross Currency Swap ist kein CMS-Ladder-Swap; er ist mit diesem nicht vergleichbar (so auch OLG Köln WM 2012, 888).

    Ein verheimlichter, für den Bankkunden in ein undurchschaubares Finanzprodukt bewusst einstrukturierter, unerkennbarer Vorteil der Bank, der zusätzlich durch eine besondere Konstruktion (Leiter- und Hebelwirkung) verstärkt und perpetuiert wird und der deshalb eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden über den damit bestehenden Interessenkonflikt begründet, liegt daher hier nicht vor (OLG Köln WM 2012, 888).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Tz. 23).

    Dabei handelt es sich ersichtlich um eine von zahlreichen Unwägbarkeiten beeinflusste Prognose, die vom Berater in dem von den Klägern für notwendig erachteten Maße nicht erbracht werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, WM 2011, 2268 Tz. 55 - Indexzertifikate und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Tz. 58 - Basketzertifikate).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. hierzu BGHZ 123, 126, 128; 178, 149, Tz. 9; ferner BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10).

    Daraus ergaben sich über die Anlageentscheidung der Kläger hinaus keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, 852, Tz. 9 und vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, WM 2005, 929; OLG Karlsruhe WM 1992, 577; OLG Düsseldorf WM 1994, 1468, 1469; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473; Horn in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rn. 7/1278).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH, Urteile vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f. und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Tz. 49).

    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (BGHZ 126, 217, 225; BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04, WM 2006, 567 Tz. 15 und vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Tz. 38).

  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Es genügte daher der Hinweis, dass aufgrund von Währungsrisiken, die das reine Kursrisiko für offene Positionen sowie das Swapsatzrisiko umfassen und von der Volatilität der Wechselkurse und von den Zinssätzen und Zinsstrukturkurven in den verschiedenen Währungen beeinflusst werden, unkalkulierbare Verluste entstehen können (vgl. auch OLG Hamm BKR 2011, 68).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02

    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11
    Daraus ergaben sich über die Anlageentscheidung der Kläger hinaus keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, 852, Tz. 9 und vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, WM 2005, 929; OLG Karlsruhe WM 1992, 577; OLG Düsseldorf WM 1994, 1468, 1469; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473; Horn in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rn. 7/1278).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03

    Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines

  • OLG München, 29.03.2012 - 5 U 216/12

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Reichweite der Aufklärungspflicht

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BFH, 13.11.1991 - I R 78/89

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen der

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 14/94
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 9 U 164/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Verletzung der Pflicht zur

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 27.02.1996 - XI ZR 133/95

    Pflichten der Bank im Rahmen einer Anlageberatung

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • OLG Nürnberg, 19.08.2013 - 4 U 2138/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.09.2012 verkündete Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Az. 10 O 7990/11, aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 16 U 228/13

    Notwendigkeit der Aufklärung über negativen Marktwert bei Vereinbarung von

    Der Senat hält jedoch im vorliegenden Fall eine solche Aufklärungspflicht für überzogen (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.09.2012, 10 O 7990/11, Anlage B28).
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