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   OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11   

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https://dejure.org/2011,11314
OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,11314)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2011 - 10 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,11314)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2011 - 10 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,11314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 GrdstVG; § 17a GVG; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 42 Abs. 2 VwGO
    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz ohne Auflagen und Bedingungen erteilten Genehmigung; Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 22 Abs. 1; VwGO § 40 Abs. 1
    Grundstücksverkehrsgesetz: Ohne Auflagen und Bedingungen erteilte Genehmigung vor ordentlichen Gerichten anzufechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz ohne Auflagen und Bedingungen erteilten Genehmigung; Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz ( GrdstVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Grundstückverkehsgenehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz ohne Auflagen und Bedingungen erteilten Genehmigung; Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.1995 - 1 O 41/95

    Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit; Genehmigungsbescheid; Anfechtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt aber nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255 [259]; Beschluss vom 15. Mai 1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, RdL 1996, 134; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 16. Aufl. 2009, § 40 Rdnr. 49; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 482, 488 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).
  • OVG Bremen, 16.05.1995 - 1 BA 44/94

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt aber nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255 [259]; Beschluss vom 15. Mai 1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, RdL 1996, 134; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 16. Aufl. 2009, § 40 Rdnr. 49; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 482, 488 f.).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 4 B 92.86

    Rechtsweg für Nichtigkeitsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt aber nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255 [259]; Beschluss vom 15. Mai 1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, RdL 1996, 134; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 16. Aufl. 2009, § 40 Rdnr. 49; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 482, 488 f.).
  • BVerwG, 29.03.1978 - 1 B 32.78

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in allen Fragen des landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).
  • VG Neustadt, 10.03.2016 - 4 K 1136/15

    Informationsfreiheitsrecht und Akteneinsicht; Rechtsweg

    Eine "ausdrückliche' Zuweisung durch Bundesgesetz an ein anderes Gericht im Sinne von § 40 Abs. 1 VwGO liegt nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer gesetzlichen Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass der Gesetzgeber die gerichtliche Zuständigkeit auf einem bestimmten Sachgebiet den Gerichten eines anderen Gerichtszweigs zugewiesen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1986 - 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2011 - 10 OB 9/11 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, DÖV 1996, 614; Kopp/Schenke, a.a.O., § 40 Rn. 49).

    Die Landwirtschaftsgerichte sollen über den Wortlaut des § 22 Abs. 1 GrdstVG hinaus aber für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen zuständig sein (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150/95 -, NVwZ-RR 1996, 369 und Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2011 - 10 OB 9/11 -, RdL 2011, 157; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, DÖV 1996, 614).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 OB 69/12

    Rechtsweg für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GVG) ohne

    Eine solche ausdrückliche Zuweisung an ein anderes Gericht liegt aber nicht nur dann vor, wenn sich im Gesetzeswortlaut eine solche findet, sondern auch dann, wenn sich aus dem Gesamtgehalt einer Regelung und dem Sachzusammenhang in Verbindung mit der Sachnähe hinreichend deutlich und logisch zwingend ergibt, dass ein besonderer Rechtsweg eröffnet sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255 [259]; Beschluss vom 15. Mai 1986 - BVerwG 4 B 92.86 -, NJW 1986, 2845; Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - 10 OB 9/11 -, RdL 2011, 157; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, RdL 1996, 134; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar 17. Aufl. 2011, § 40 Rdnr. 49; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 482, 488 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1, Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso Senatsbeschluss vom 30. März 2011, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).

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