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   OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 PA 175/10   

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https://dejure.org/2011,21227
OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 PA 175/10 (https://dejure.org/2011,21227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2011 - 10 PA 175/10 (https://dejure.org/2011,21227)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 10 PA 175/10 (https://dejure.org/2011,21227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e Bewertung des erneuten Antragstellung als Rechtsmissbrauch nach Umständen des Einzelfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e Bewertung des erneuten Antragstellung als Rechtsmissbrauch nach Umständen des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Zweitantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e Bewertung des erneuten Antragstellung als Rechtsmissbrauch nach Umständen des Einzelfalls

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 PA 175/10
    Denn für seinen wiederholten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 5. November 2010 fehlt es dem Kläger am Rechtschutzbedürfnis, da er das Recht, erneut ein Prozesskostenhilfegesuch zu stellen, missbraucht (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 -, NJW 2009, 857, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 21.6. 2004 - 2 ME 926/04 - NVwZ-RR 2005, 437; BayVGH, Beschl. v. 21.2. 2007 - 5 C 06.1825 -, juris, Langtext Rn. 7).

    Die Hürde des Rechtsschutzbedürfnisses soll rechtsmissbräuchlichen Prozesskosten-hilfeanträgen vorbeugen und verhindern, dass ein Antragsteller das Gericht mit immer neuen Prozesskostenhilfeanträgen zu fortgesetzter neuer Prüfung der Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit zwingen kann (BGH, Beschl. v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2004 - 2 ME 926/04

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen den die Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 PA 175/10
    Denn für seinen wiederholten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 5. November 2010 fehlt es dem Kläger am Rechtschutzbedürfnis, da er das Recht, erneut ein Prozesskostenhilfegesuch zu stellen, missbraucht (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 -, NJW 2009, 857, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 21.6. 2004 - 2 ME 926/04 - NVwZ-RR 2005, 437; BayVGH, Beschl. v. 21.2. 2007 - 5 C 06.1825 -, juris, Langtext Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 5 C 06.1825
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 PA 175/10
    Denn für seinen wiederholten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 5. November 2010 fehlt es dem Kläger am Rechtschutzbedürfnis, da er das Recht, erneut ein Prozesskostenhilfegesuch zu stellen, missbraucht (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 -, NJW 2009, 857, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 21.6. 2004 - 2 ME 926/04 - NVwZ-RR 2005, 437; BayVGH, Beschl. v. 21.2. 2007 - 5 C 06.1825 -, juris, Langtext Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 04.12.2020 - 5 D 16/20

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtskraft

    33 b) Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist auch nicht aus anderen Gründen unzulässig, insbesondere besteht für ihn ein Rechtsschutzbedürfnis.34 Ein neuer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegenüber einem zuvor ergangenen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss bei objektiv unveränderter Verfahrenslage keine neuen Gründe vorgetragen oder neue Belege beigebracht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - 2 E 195/03 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 24 C 06.1454 -, juris Rn. 11 f.; HessVGH, Beschl. v. 3. Juni 1987 - p TP 265/86 -, juris Rn. 10; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 39. EL Juli 2020, § 166 Rn. 182 m. w. N.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 10 PA 175/10 -, juris Rn. 2 sowie OVG NRW, Beschl. v. 4. Oktober 1982 - 17 B 506/82 -, DVBl. 1983, 952 ).
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