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   VGH Hessen, 12.06.1996 - 10 Q 1293/95   

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VGH Hessen, 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 (https://dejure.org/1996,3798)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 (https://dejure.org/1996,3798)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 10 Q 1293/95 (https://dejure.org/1996,3798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 7 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 446
  • DVBl 1996, 1320
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 13 S 494/95

    Zum Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7 - Abänderung von Amts wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.1996 - 10 Q 1293/95
    Wenn der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 08.11.1995 (- 13 S 494/95 -, DÖV 1996, 177 f.) demgegenüber feststellt, daß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO die "amtswegige" Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO allein in das pflichtgemäße, von keinen weiteren Voraussetzungen abhängige Ermessen des Gerichts stellt, so führt das doch praktisch zum selben Ergebnis, d.h., das Gericht wird nur dann von seiner Befugnis zur "jederzeitigen" Abänderung Gebrauch machen, wenn es dazu eine sich aufdrängende, objektive Veranlassung sieht, etwa deshalb, weil es auf der Grundlage besserer Rechtserkenntnis ein Bedürfnis zur Abänderung erkennt, wie es der VGH Baden-Württemberg in seinem oben angeführten Fall festgestellt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Mit Blick auf die "innere Festigkeit" (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 -, juris Rn. 2) eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO, der immerhin begrenzte Rechtskraft hat und als Vollstreckungstitel dienen kann, sowie unter Einbeziehung des Aspekts der Rechtssicherheit muss es sich um eine Veränderung handeln, die das bisherige Ergebnis der Interessenabwägung umkehren kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.07.1998 - 11a B 993/98.NE -, juris Rn. 17, vom 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, juris Rn. 42, und vom 23.07.2020 - 7 B 803/20 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 NE 12.1520 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Mit Blick auf die "innere Festigkeit" (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 -, juris Rn. 2) eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO, der immerhin begrenzte Rechtskraft hat und als Vollstreckungstitel dienen kann, sowie unter Einbeziehung des Aspekts der Rechtssicherheit muss es sich um eine Veränderung handeln, die das bisherige Ergebnis der Interessenabwägung umkehren kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.07.1998 - 11a B 993/98.NE -, juris Rn. 17, vom 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, juris Rn. 42, und vom 23.07.2020 - 7 B 803/20 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 NE 12.1520 -, juris Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2004 - 1 M 287/04

    Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Prozesslage; Veränderung; beachtliche;

    Mit Blick auf die "innere Festigkeit" (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 1996 -10 Q 1293/95 -, DVBl. 1996, 1320 - zitiert nach JURIS) eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO, der immerhin begrenzte Rechtskraft hat und als Vollstreckungstitel dienen kann, sowie unter Einbeziehung des Aspekts der Rechtssicherheit muss es sich um eine Veränderung handeln, die das bisherige Ergebnis der Interessenabwägung umkehren kann.

    Ein die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO begründendes Bedürfnis kann etwa dann bestehen, wenn das Gericht bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage seine Rechtsauffassung geändert hat oder die Interessenabwägung nachträglich korrekturbedürftig erscheint, etwa weil dem Gericht Umstände bekannt werden, die ihm vor Erlass der - ursprünglichen - Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht bekannt waren (vgl. zum Ganzen: OVG Weimar, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 3 EO 896/96 -, DVBl. 1999, 480 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 19. April 1994 - 1 BvR 87/94 -, LKV 1994, 333, zitiert nach JURIS; VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1996, 1320, zitiert nach JURIS).

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Hierzu ist das Gericht nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO auch von Amts wegen befugt, wenn die Rechtslage abweichend von der Ausgangsentscheidung zu beurteilen ist oder wenn die Interessenabwägung nachträglich korrekturbedürftig erscheint (Hess.VGH, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 10 Q 1293/95 -, ESVGH 46, 274).
  • BGH, 16.11.2000 - III ZR 265/99

    Bindungswirkung von verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen im

    Es reicht aus, wenn das Gericht bei objektiv gleich gebliebener Sach- und Rechtslage zu besserer Rechtserkenntnis gelangt oder ihm die vorgenommene Interessenabwägung korrekturbedürftig erscheint (OVG Weimar, DVBl. 1999, 480; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 603, 604; VGH Kassel, DVBl. 1996, 1320; Eyermann/Jörg Schmidt aaO § 80 Rn. 102; Kopp/Schenke aaO § 80 Rn. 217 f; a.A. OVG Münster, NVwZ 1999, 894 f).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Ein die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO begründendes Bedürfnis kann etwa dann bestehen, wenn das Gericht bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage seine Rechtsauffassung geändert hat oder die Interessenabwägung nachträglich korrekturbedürftig erscheint, etwa weil dem Gericht Umstände bekannt werden, die ihm vor Erlass der - ursprünglichen - Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht bekannt waren (vgl. zum Ganzen auch OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1998 - 3 EO 896/96 -, DVBl. 1999, 480 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 19.04.1994 - 1 BvR 87/94 -, LKV 1994, 333 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1996, 1320 - zitiert nach juris).

    Mit Blick auf die "innere Festigkeit" (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1996, 1320 - zitiert nach juris) eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO, der immerhin begrenzte Rechtskraft hat und als Vollstreckungstitel dienen kann, sowie unter Einbeziehung des Aspekts der Rechtssicherheit muss es sich um eine Veränderung handeln, die das bisherige Ergebnis der Interessenabwägung umkehren kann.

  • VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 701/04

    Abänderungsverfahren im vorläufigen Rechtsschutz; Dienstleistungs- und

    Eine solche Änderung oder Aufhebung des Beschlusses durch das Gericht erfolgt jedenfalls dann, wenn das Gericht die Rechtslage jetzt anders beurteilt oder die Interessenabwägung korrekturbedürftig erscheint (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997 - 10 Q 1293/95 -, DVBl. 1997, 1320; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998 - 4 EO 1214/98 -, DVBl. 1999, 490; Kopp/Schenke, VwGO, 2003, § 80 Rdnr. 192 f.).

    Denn er wäre jedenfalls nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Rechtslage tatsächlich anders darstellen würde (Hess. VGH, Beschluss vom 12.06.1997, a. a. O.; Thür. OVG, Beschluss vom 12.12.1998, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 SO 3392/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abänderbarkeit von Eilentscheidungen

    Eine Abänderung nach § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG ist deshalb, obgleich sie jederzeit (vgl. nochmals Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 a.a.O.) möglich ist, nicht völlig in das Belieben des Gerichts gestellt (so auch Hommel in Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., Rdnr. 46; zu § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 10 Q 1293/95 - NVwZ-RR 1997, 446; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 11 B 74/99 - NVwZ 1999, 894; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 287/04 - NVwZ-RR 2006, 365; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rdnr. 1179; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rdnr. 192).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 SO 5021/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Abänderungsverfahren

    Eine Abänderung nach § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG ist deshalb, obgleich sie "jederzeit", d.h. ohne Bindung an Fristen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 11 B 74/99 - NVwZ 1999, 894; Krodel, a.a.O., Rdnr. 185; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage, § 80 Rdnr. 184; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnr. 384), möglich ist, nicht völlig in das Belieben des Gerichts gestellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 10 Q 1293/95 - NVwZ-RR 1997, 446; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 1999 a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 287/04 - NVwZ-RR 2006, 365; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, Rdnr. 1179).
  • VG Sigmaringen, 02.06.2020 - 5 K 6383/19
    Ein die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO begründendes Bedürfnis kann etwa dann bestehen, wenn das Gericht bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage seine Rechtsauffassung geändert hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.04.1994 - 1 BvR 87/94 -, LKV 1994, 333) oder die Interessenabwägung nachträglich korrekturbedürftig erscheint, etwa weil dem Gericht Umstände bekannt werden, die ihm vor Erlass der - ursprünglichen - Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht bekannt waren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.06.1996 - 10 Q 1293/95 -, NVwZ-RR 1997, 446).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 11 B 74/99

    Einstweiliger Rechtsschutz; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • OVG Thüringen, 03.12.1998 - 3 EO 896/96

    Abänderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Verlängerung

  • SG Karlsruhe, 05.03.2012 - S 4 AS 491/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Abänderungsverfahren

  • VG Stuttgart, 28.07.2022 - 18 K 2024/22

    Betrieb einer Spielstätte; Abänderung eines Beschlusses im Verfahren auf Erlass

  • VG München, 29.10.2020 - M 1 S7 20.5463

    Interessenabwägung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens

  • VG Meiningen, 08.07.2005 - 2 E 324/05

    Subvention; Zinsanspruch; Verwendung; Zuwendungszweck; Unerfüllbarkeit

  • VG Lüneburg, 18.03.2002 - 1 B 65/01

    Aufenthaltsdauer; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Ausweisungsermessen;

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