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   LG Osnabrück, 24.09.2021 - 10 Qs 49/21   

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https://dejure.org/2021,39940
LG Osnabrück, 24.09.2021 - 10 Qs 49/21 (https://dejure.org/2021,39940)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24.09.2021 - 10 Qs 49/21 (https://dejure.org/2021,39940)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 24. September 2021 - 10 Qs 49/21 (https://dejure.org/2021,39940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Anfertigung vertonter Videoaufnahmen, Polizeieinsatz, öffentlicher Raum

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 StGB beim Filmen von Polizeibeamten im öffentlichen Verkehrsraum, soweit eine faktische Öffentlichkeit besteht.

Kurzfassungen/Presse (13)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen zulässig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Filmen der Polizei: Vertontes Video vom Polizeieinsatz - Faktische Öffentlichkeit?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Das bloße Filmen eines Polizeieinsatzes mit dem Mobiltelefon im öffentlichen Raum nicht strafbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bild- und Tonaufnahmen: Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sind Handy-Aufnahmen von öffentlichem Polizeieinsatz zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit dürfen mit dem Handy gefilmt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Polizeieinsätze auf Straßen gefilmt werden?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Filmen eines Polizeieinsatzes mit dem Handy

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videoaufnahmen per Smartphone von öffentlichen Polizeieinsätzen erlaubt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Handyaufnahmen während Polizeieinsatz zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handy-Aufnahmen von öffentlichem Polizeieinsatz zulässig - Keine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Sinne des § 201 StGB

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 11.02.2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17

    Zur Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts durch

    Auszug aus LG Osnabrück, 24.09.2021 - 10 Qs 49/21
    Für die Frage des Vorliegens einer faktischen Öffentlichkeit ist nicht maßgeblich, ob lediglich eine Person (was nach Ansicht des LG München I, Urteil vom 11. Februar 2019 - 25 Ns 116 Js 165870/17 -, Rn. 15, juris, für eine faktische Öffentlichkeit nicht ausreichen soll) oder mehrere Personen die polizeiliche Maßnahme tatsächlich beobachtet oder ihr beigewohnt haben, sondern allein die Frage, ob beliebige andere Personen von frei zugänglichen öffentlichen Flächen oder allgemein zugänglichen Gebäuden und Räumen (MüKoStGB/Graf, 4. Aufl. 2021, StGB § 201 Rn. 18) - mithin eine beliebige Öffentlichkeit - die Diensthandlungen hätten beobachten und akustisch wie optisch wahrnehmen können.
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21

    Anfangsverdacht der Vertraulichkeitsverletzung bei Aufnahme von

    Es war daher aus Sicht der Sprechenden nicht damit zu rechnen, dass über die Gruppe der kontrollierten Personen, des Zeugen L. und der Einsatzkräfte hinaus, weitere Personen zuhören; nach den getroffenen Feststellungen war nicht von einer "faktischen Öffentlichkeit" auszugehen (hierzu: LG Kassel, Beschluss vom 23.092019 - 2 Qs 111/19 -, Rn. 7 sowie LG Osnabrück, Beschluss vom 24.09.2021 - 10 Qs 49/21, Rn. 10 juris mit zust. Anm.Lamsfuß, jurisPR-StrafR 21/2021 Anm. 2 [insoweit allein auf die freie Zugänglichkeit der Örtlichkeit abstellend und damit zu weit]).
  • LG Hamburg, 21.12.2021 - 610 Qs 37/21

    Vertraulichkeit des Wortes, Äußerung eines Polizeibeamten, Aufnahme,

    Gemessen an diesen Kriterien ist das im Zuge einer im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommenen Diensthandlung geäußerte Wort in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, wenn dieser Ort - wie hier - frei zugänglich ist (vgl. hierzu auch LG Osnabrück, Beschluss vom 24.9.2021, Az.: 10 Qs 49/21; LG Kassel, Beschluss vom 23.9.2019, Az.: 2 Qs 111/19).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23

    Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung

    Richtigerweise aber sind Worte im Sinne der Vorschrift öffentlich gesprochen, wenn sich ein Polizeibeamter bei einer Versammlung unter freiem Himmel an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis wendet, weil der Beamte nach den objektiv gegebenen Umständen nicht sicherstellen kann, dass seine Äußerung nicht durch umstehende Teilnehmer oder Passanten wahrgenommen wird (so auch die ganz überwiegende Ansicht: NK/Kargl aaO Rn. 9; Ullenboom, NJW 2020, 3108, 3110 [BGH 23.04.2020 - III ZR 251/17] ; Reuschel, NJW 2021, 17, 18; MK/Graf aaO Rn. 18; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 201 Rn. 9; Kudlich, JA 2023, 342 ff. Anm. zu OLG Düsseldorf, Urt. v. 4. November 2022 - 3 RVs 28/22 ; Kienzerle, FD-StrafR 2022, 446742 Anm. zu LG Hamburg, Beschl. v. 21. Dezember 2021 - 610 Qs 37/21; LG Osnabrück, Beschl. v. 24. September 2021 - 10 Qs 49/21, FD-StrafR 2021, 442512; LG Kassel, Beschl. v. 9. August 2019 - 273 Gs 2138/19 aaO Rn. 7 ff.).
  • AG Wuppertal, 22.12.2021 - 14 Cs 84/21
    Abzustellen ist dabei auf Umstände, die für diejenigen Personen, deren Kommunikation betroffen ist, auch offen zu erkennen ist (vgl. Landgericht Kassel, Beschluss vom 23.09.2019, 2 QS 111/19), dabei ist nicht maßgeblich ob eine oder mehrere Personen die polizeiliche Maßnahme tatsächlich beobachtet oder ihr beigewohnt haben, sondern allein die Frage, ob beliebige andere Personen von frei zugänglichen öffentlichen Flächen - mithin eine beliebige Öffentlichkeit - die Diensthandlung hätten beobachten und akustisch wie optisch wahrnehmen können (vgl. Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 24.09.2021, 10 QS 49/21).
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