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   BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85   

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https://dejure.org/1987,3114
BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85 (https://dejure.org/1987,3114)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1987 - 10 RAr 5/85 (https://dejure.org/1987,3114)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1987 - 10 RAr 5/85 (https://dejure.org/1987,3114)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 203
  • NZA 1987, 573
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen versicherten

    Bei ihnen wirkt die getroffene Regelung über den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes fort, und die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines solchen Verwaltungsaktes kann von nachträglichen Änderungen der Rechts- und Sachlage abhängen (vgl dazu BSGE 7, 129, 134 f; BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21 S 55; BSGE 109, 265 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 15, RdNr 15).
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    So hat das BSG ausgesprochen, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung isoliert über die Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung entschieden (BSG vom 11.3.1987 - 10 RAr 5/85 - BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21 S 54 f) , die Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe dem Grunde nach festgestellt (grundlegend BSG vom 8.12.1988 - 12 RK 1/86 - BSGE 64, 221, 223 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 S 5) , über die Übernahme von Kosten für eine Schulbegleitung je Schuljahr (BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - BSGE 122, 154 = SozR 4-3500 § 53 Nr. 5, RdNr 16) oder über die Tilgung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen nach dem SGB II durch Aufrechnung (vgl BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R - SozR 4-4200 § 42a Nr. 2 RdNr 33, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) befunden werden darf.
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Diese Fallgestaltung gleicht derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist (BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
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