Weitere Entscheidung unten: BSG, 27.10.1993

Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2940
BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1994,2940)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1994,2940)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1994,2940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1575 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 14/87

    Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Die Beklagte beruft sich bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die Rechtsprechung des Senats (s dessen Urteile vom 23. Oktober 1984 - 10 RKg 12/83 -, unveröffentlicht; vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5, 6 f = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 10/86 - SozR 5870 § 3 Nr. 6; vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 14/87 - BSGE 64, 244 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

    Das enthebt die Gerichte aber nicht, alle von der Norm abweichenden Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wenn solche Umstände konkret geltend gemacht werden oder sonst erkennbar sind (so bereits der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 246 f mwN = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Eine Streichung des Kindergeldes sei dann nicht sachgerecht, wenn sich durch die Heirat die wirtschaftliche Belastung des Kindergeldberechtigten nicht ändere (BVerfGE 29, 71, 79).

    Dabei ging es - ebenso wie bei der entsprechenden Regelung für die Waisenrente aus der Rentenversicherung (BVerfG vom 27. Mai 1970, BVerfGE 28, 324, 347) - davon aus, daß die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden könne: "Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben: Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichnete besondere Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und somit als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein." Entsprechend hat es das BVerfG in der damaligen Entscheidung zum BKGG als "nicht sachgerecht" erachtet, "die Heirat des Kindes auch dann zum Anlaß einer Schlechterstellung des Kindergeld-Berechtigten zu nehmen, wenn dieses Ergebnis an dessen wirtschaftlicher Belastung nichts ändert" (BVerfGE 29, 71, 79).

  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Das BVerfG habe mit Beschluß vom 14. Januar 1992 (NJW 1992, 2012) festgestellt, daß die unterschiedliche Berücksichtigung von eigenem Einkommen bei verheirateten und nichtverheirateten Kindern bei Anwendung des § 2 Abs. 2a BKGG mit Art. 3 Grundgesetz (GG) vereinbar sei.

    Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des BVerfG vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.

  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Demgegenüber sei zur Klarstellung auf folgendes hingewiesen: Im Regelungszusammenhang des § 2 Abs. 2a BKGG ist unerheblich, daß sich die Eheleute untereinander - im Innenverhältnis - jedenfalls bei Zusammenleben nicht auf einen Selbstbehalt berufen dürfen (vgl auch BVerfG vom 10. Januar 1984, BVerfGE 66, 84, 99).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Anderenfalls entstünde - mittelbar - eine Unterhaltspflicht über den gesetzlichen Rahmen (§ 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie/§ 1360, § 1361 BGB: Ehegatten/§ 1369 BGB: geschiedene Ehegatten) hinaus (so auch BGH vom 6. Dezember 1984, BGHZ 93, 123, 130 f mwN).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Hierzu gehören Leistungen nach dem BAföG auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden (BGH vom 19. Juni 1985, NJW 1985, 2331).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92

    Kindergeld - Bestimmung des Elternteils - Widerruf

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 10/86

    Student - Studium - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Eigene Wohnung -

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Die Beklagte beruft sich bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die Rechtsprechung des Senats (s dessen Urteile vom 23. Oktober 1984 - 10 RKg 12/83 -, unveröffentlicht; vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5, 6 f = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 10/86 - SozR 5870 § 3 Nr. 6; vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 14/87 - BSGE 64, 244 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Damit bleiben die Eltern einem verheirateten Kind nur dann unterhaltspflichtig, wenn der Ehegatte nicht leistungsfähig ist (BGH vom 30. Januar 1964, BGHZ 41, 104, 113).
  • OLG Frankfurt, 05.06.1984 - 3 UF 197/83

    Aufgelaufene Unterhaltsrückstände; Verzinsung

    Auszug aus BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

  • BSG, 23.10.1984 - 10 RKg 12/83
  • OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89

    Unterhaltspflicht; Unterhaltspflicht eines Ehegatten; Unterhaltsberechtigten;

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R

    Abzweigung von Arbeitslosengeld - Unterhaltspflichtiger mit Wohnsitz im

    Dies ist auch der Grund, dass in der familiengerichtlichen Praxis in Fällen, in denen Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner im Beitrittsgebiet wohnen, nicht die Düsseldorfer Tabelle, sondern überwiegend die als "Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle" entwickelte Berliner Tabelle zur Anwendung kommt (vgl Brudermüller/Klattenhoff, Tabellen zum Familienrecht, 16. Auflage 1998, S 20; Palandt, BGB, 61. Auflage, Einführung vor § 1601, RdNr 15, 27 f; vgl auch BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 24 S 84).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/07

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung

    Andernfalls entstünde --mittelbar-- eine Unterhaltspflicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 1994  10 RKg 16/93, Sozialrecht 3-5870 § 2 Nr. 24, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Dezember 1984 IVb ZR 53/83, BGHZ 93, 123; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2007  14 K 2833/06 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1887).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10555
BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1993,10555)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1993 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1993,10555)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 10 RKg 16/93 (https://dejure.org/1993,10555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 14/87

    Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Die Beklagte beruft sich bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die Rechtsprechung des Senats (s. dessen Urteile vom 23. Oktober 1984 - 10 RKg 12/83 -, unveröffentlicht; vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5, 6 f = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 10/86 - SozR 5870 § 3 Nr. 6; vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 14/87 - BSGE 64, 244 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54 ; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704 ; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

    Das enthebt die Gerichte aber nicht, alle von der Norm abweichenden Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wenn solche Umstände konkret geltend gemacht werden oder sonst erkennbar sind (so bereits der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 246 f m.w.N. = SozR 5870 § 2 Nr. 60).

  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Das BVerfG habe mit Beschluß vom 14. Januar 1992 (NJW 1992, 2012 ) festgestellt, daß die unterschiedliche Berücksichtigung von eigenem Einkommen bei verheirateten und nichtverheirateten Kindern bei Anwendung des § 2 Abs. 2a BKGG mit Art. 3 Grundgesetz ( GG ) vereinbar sei.

    Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung auch nicht auf den Kammerbeschluß des BVerfG vom 14. Januar 1992 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 18) berufen.

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Eine Streichung des Kindergeldes sei dann nicht sachgerecht, wenn sich durch die Heirat die wirtschaftliche Belastung des Kindergeldberechtigten nicht ändere (BVerfGE 29, 71, 79).

    Dabei ging es - ebenso wie bei der entsprechenden Regelung für die Waisenrente aus der Rentenversicherung (BVerfG vom 27. Mai 1970, BVerfGE 28, 324, 347) - davon aus, daß die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden könne: "Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben: Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichnete besondere Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und somit als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein." Entsprechend hat es das BVerfG in der damaligen Entscheidung zum BKGG als "nicht sachgerecht" erachtet, "die Heirat des Kindes auch dann zum Anlaß einer Schlechterstellung des Kindergeld-Berechtigten zu nehmen, wenn dieses Ergebnis an dessen wirtschaftlicher Belastung nichts ändert" (BVerfGE 29, 71, 79).

  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Demgegenüber sei zur Klarstellung auf folgendes hingewiesen: Im Regelungszusammenhang des § 2 Abs. 2a BKGG ist unerheblich, daß sich die Eheleute untereinander - im Innenverhältnis - jedenfalls bei Zusammenleben nicht auf einen Selbstbehalt berufen dürfen (vgl. auch BVerfG vom 10. Januar 1984, BVerfGE 66, 84, 99).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Anderenfalls entstünde - mittelbar - eine Unterhaltspflicht über den gesetzlichen Rahmen (§ 1601 BGB : Verwandte in gerader Linie/§ 1360, § 1361 BGB : Ehegatten/§ 1369 BGB : geschiedene Ehegatten) hinaus (so auch BGH vom 6. Dezember 1984, BGHZ 93, 123, 130f m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Hierzu gehören Leistungen nach dem BAföG auch insoweit, als sie darlehensweise gewährt werden (BGH vom 19. Juni 1985, NJW 1985, 2331 ).
  • OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89

    Unterhaltspflicht; Unterhaltspflicht eines Ehegatten; Unterhaltsberechtigten;

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54 ; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704 ; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 10/86

    Student - Studium - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt - Eigene Wohnung -

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Die Beklagte beruft sich bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die Rechtsprechung des Senats (s. dessen Urteile vom 23. Oktober 1984 - 10 RKg 12/83 -, unveröffentlicht; vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5, 6 f = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 10/86 - SozR 5870 § 3 Nr. 6; vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 14/87 - BSGE 64, 244 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Die Beklagte beruft sich bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die Rechtsprechung des Senats (s. dessen Urteile vom 23. Oktober 1984 - 10 RKg 12/83 -, unveröffentlicht; vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5, 6 f = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 10/86 - SozR 5870 § 3 Nr. 6; vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 14/87 - BSGE 64, 244 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 2/92

    Kindergeld - Bestimmung des Elternteils - Widerruf

    Auszug aus BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Darüber hinausgehende Zuwendungen sind Vergünstigungen anderer Art. (BSG vom 29. Oktober 1992, SozR 3-5870 § 3 Nr. 3 S. 9 unter Bezug auf BSG vom 17. Mai 1988, SozR 5870 § 3 Nr. 6).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

  • OLG Frankfurt, 05.06.1984 - 3 UF 197/83

    Aufgelaufene Unterhaltsrückstände; Verzinsung

  • BSG, 23.10.1984 - 10 RKg 12/83
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht