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   BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92   

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https://dejure.org/1992,535
BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92 (https://dejure.org/1992,535)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 10 RKg 4/92 (https://dejure.org/1992,535)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 10 RKg 4/92 (https://dejure.org/1992,535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 775
  • NZS 1993, 279
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Für einen verständigen Erklärungsempfänger (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 89, 90, 100 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 13) wäre der objektive Regelungsgehalt dieses Bescheids zeitlich auf den Monat Juli 2003 beschränkt, während die Bewilligung für die Folgemonate nicht schriftlich, sondern nach § 33 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -(SGB X) auf andere Weise jeweils konkludent durch Überweisung erfolgt wäre (zum konkludenten Erlass eines Verwaltungsaktes durch Auszahlung: BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S 33 ; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103 S 218 f ; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 17 ; zweifelnd noch der nicht mehr zuständige 9b-Senat des Bundessozialgerichts : SozR 4-3520 § 2 Nr. 1 RdNr 14).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Denn ausgehend vom objektivierten Empfängerverständnis (zu diesem Auslegungsmaßstab: BSG vom 29.10.1992 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S 34 mwN) war für die Klägerin eindeutig erkennbar, dass die Beklagte - wie mit der Anhörung bereits angekündigt - an ihrer letzten Verwaltungsentscheidung über die zu leistende Rente wegen voller Erwerbsminderung hinsichtlich der Rentenhöhe für die vorgenannten Monate wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr festhalten wollte.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Denn ausgehend vom objektivierten Empfängerverständnis (zu diesem Auslegungsmaßstab: BSG vom 29.10.1992 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S 34 mwN) war für den Kläger eindeutig erkennbar, dass die Beklagte - wie mit der Anhörung bereits angekündigt - an ihrer letzten Verwaltungsentscheidung über die zu leistende Rente wegen voller Erwerbsminderung hinsichtlich der Rentenhöhe für den vorgenannten Monat wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr festhalten wollte.
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