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   BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/92   

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https://dejure.org/1993,2942
BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/92 (https://dejure.org/1993,2942)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 10 RKg 6/92 (https://dejure.org/1993,2942)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 10 RKg 6/92 (https://dejure.org/1993,2942)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/92
    Ein familienähnliches Band erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, daß das Verhältnis zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern durch ein Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung gekennzeichnet ist (BSGE 69, 191 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 16 mit umfangreichen Nachweisen).

    Der Senat verweist daher insoweit auf sein Urteil (BSGE 69, 191 ff.).

  • BFH, 17.12.1952 - IV 359/52 U

    Gewährung einer steuerlichen Vergünstigung aufgrund eines

    Auszug aus BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/92
    Es ist zu beachten, daß das Pflegekindschaftsverhältnis ein tatsächliches Verhältnis ist und sonstige Beziehungen rein rechtlicher Art dies ebensowenig begründen wie beseitigen können (siehe BFHE 57, 186).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 15/09

    Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist erforderlich, dass das Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis seine Grundlage in einer ideellen Dauerbindung findet; dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern auch darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine natürliche Einheit von Versorgung, Erziehung und "Heimat" findet - also nicht nur Kostgänger ist, sondern wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird (BSG-Urteile vom 22. September 1993  10 RKg 6/92, SozR 3-5870 § 2 Nr. 20, und vom 19. November 1997  14/10 RKg 18/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 48, 188).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erbringung umfänglicher Pflege- und Unterstützungsleistungen und ein damit verbundenes hohes Maß an persönlicher Zuwendung gegenüber einem geistig oder seelisch behinderten Menschen zugleich auch ein familienähnliches Band begründet (vgl. hierzu BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 20).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, aus denen sich eine Vergleichbarkeit zu den Verhältnissen leiblicher Kinder und eine Zugehörigkeit zur Familie ergeben (ebenso BSG-Urteil in SozR 3-5870 § 2 Nr. 20).

  • BFH, 21.04.2005 - III R 53/02

    Pflegekindschaftsverhältnis - Volljährige

    Auch das BSG hält die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i.S. des --insoweit mit § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG übereinstimmenden-- § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) mit einem bereits volljährigen Kind nur unter bestimmten besonderen Umständen für möglich (Urteile vom 20. Januar 1982 10 RKg 14/81, SozR 5870, § 2 BKGG Nr. 28; vom 29. Juli 1982 10 RKg 4/82, juris; vom 7. August 1991 10 RKg 15/91, SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 16, und vom 22. September 1993 10 RKg 6/92, SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 20).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 69/02

    Pflegekindschaftsverhältnis bei Aufnahme eines Volljährigen

    Dies wird --im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz --BKGG-- (BSG-Urteile vom 20. Januar 1982 10/8b RKg 19/80, SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 27; vom 7. August 1991 10 RKg 15/91, BSGE 69, 191; vom 22. September 1993 10 RKg 6/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 20; vom 19. November 1997 14/10 RKg 18/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte --FEVS-- 48, 188)-- allgemein dann angenommen, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern besteht (Hessisches FG, Urteil vom 1. Oktober 1997 2 K 4873/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 101, 102; FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 1998 18 K 1354/97 KG, EFG 1998, 953).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - 12 A 4824/05

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in

    durch die Einrichtung ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes 10 RKg 6/92 vom 22. September 1993, das für die Sicherstellung einer Betreuung auf den Abschluss eines Vertrages abstelle, ebenfalls nichts anderes.

    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass § 103 Abs. 2 BSHG kein besonderes Betreuungsverhältnis der betreffenden Einrichtung selbst gegenüber dem Pflegling verlangt, sondern lediglich dessen anderweitige Sicherstellung vorschreibt, vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1993 - 10 RKg 6/92 -, SozR 3-5 8 70 § 2 Nr. 20, würde eine Familienpflegevereinbarung mit dem Inhalt, wie er hier aus den Richtlinien zur Familienpflege hervorgeht, für eine solche Sicherstellung nicht ausreichen.

  • FG Düsseldorf, 19.10.2006 - 14 K 4922/05

    Anspruch auf Kindergeld als Pflegegeld; Gewährung einer Erziehungshilfe;

    Dies wird - in Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz - BKGG - (vgl. z. B. BSG-Urteil vom 22. September 1993 10 RKg 6/92, SozR 3-5870 § 2 BKGG Nr. 20) - allgemein dann angenommen, wenn zwischen der aufnehmenden Familie und dem Kind ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern besteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 2004 VIII R 69/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 524 m. w. N.).
  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 18/96

    Kindergeld für Pflegekinder, Familienwohnung und Haushaltsaufnahme

    Ein familienähnliches Band erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, daß das Verhältnis zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern durch ein Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis auf der Grundlage einer ideellen Dauerbindung gekennzeichnet ist; dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine natürliche Einheit von Versorgung, Erziehung und Heimat findet - also nicht nur Kostgänger ist, sondern wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 20; BSGE 69, 191, 193 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 1G mit umfangreichen Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 16.08.2012 - 3 K 1402/11

    Kindergeld für ein im Alter von 17 Jahren aufgenommenes Pflegekind

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesfinanzhofes ist erforderlich, dass das Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis seine Grundlage in einer ideellen Dauerbindung findet; dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern auch darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine natürliche Einheit von Versorgung, Erziehung und "Heimat" findet - also nicht nur Kostgänger ist, sondern wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird (BSG-Urteile vom 22. September 1993 10 RKg 6/92, SozR 3-5870 § 2 Nr. 20, und vom 19. November 1997 14/10 RKg 18/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 48, 188; BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 15/09, BFHE 236, 399, BFH/NV 2012, 1043 m.w.N.).
  • FG München, 11.10.2012 - 10 K 1604/10

    Familienähnliches Band zu Pflegekindern, die bei der Haushaltsaufnahme (fast)

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) ist erforderlich, dass das Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsverhältnis seine Grundlage in einer ideellen Dauerbindung findet; dabei ist nicht allein auf die äußeren Lebensumstände, sondern auch darauf abzustellen, ob das Pflegekind in der Familie eine natürliche Einheit von Versorgung, Erziehung und "Heimat" findet - also nicht nur Kostgänger ist, sondern wie zur Familie gehörig angesehen und behandelt wird ( BSG -Urteile vom 22. September 1993 10 RKg 6/92, SozR 3-5870 § 2 Nr. 20, und vom 19. November 1997 14/10 RKg 18/96, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte 48, 188).
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