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   BSG, 15.12.1977 - 10 RV 35/76   

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https://dejure.org/1977,11649
BSG, 15.12.1977 - 10 RV 35/76 (https://dejure.org/1977,11649)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 10 RV 35/76 (https://dejure.org/1977,11649)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 10 RV 35/76 (https://dejure.org/1977,11649)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 10 RV 35/76
    Über die nachträgliche Urteilsergänzung hat allein das Gericht zu entscheiden, welches das Urteil erlassen hat; mangels einer anfechtbaren Entscheidung ist das Rechtsmittelgericht hierzu nicht befugt und allenfalls aufgrund einer Klageänderung zur Entscheidung über den gemäß @ 96 Abs. 1 SGG mitangefochtenen Bescheid berechtigt (Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl 1977, 5 420, Anm 4; vgl auch BSGE 27, 146, 449).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    cc) Der Umstand, dass der Bescheid vom 14.6.2011 nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens geworden ist, hat nicht zur Folge, dass sich die Revisionsführer gegenüber der Klägerin auf dessen Bestandskraft (§ 77 SGG; zu dieser Folge einer unterlassenen Einbeziehung eines Bescheides nach § 96 SGG vgl BSG Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 35/76 - Juris RdNr 32, insoweit nicht abgedruckt in SozR 3100 § 44 Nr. 10; BSG Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 29/10 R - FEVS 63, 442, 443 f) berufen könnte.

    Bereits der Umstand, dass die Beklagte ihre Pflicht zur Vorlage des Bescheides nach § 96 Abs. 2 SGG verletzt hat und dass der Bescheid nur deshalb nicht in das Verfahren einbezogen worden ist, spricht jedoch dagegen, dass sie aus diesem Fehler Rechte für sich herleiten kann (in dieser Richtung bereits BSG Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 35/76 - Juris RdNr 32 am Ende, insoweit nicht abgedruckt in SozR 3100 § 44 Nr. 10) .

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